Boden
Der Bau und der Betrieb von Hochspannungsleitungen können sich ganz verschieden auf den Boden auswirken. Zum einen sind nicht alle Bodenarten gleich. Zum anderen macht es einen großen Unterschied, ob eine Leitung als Freileitung gebaut oder als Erdkabel verlegt wird.
Manche Auswirkungen sind zeitlich begrenzt. So kommt es beispielsweise während der Bauphase zu Belastungen durch Baustraßen. Auch der Erdaushub bei der Verlegung von Erdkabeln wirkt sich auf das Schutzgut Boden aus.
Dauerhafte Beeinträchtigungen und Bodenveränderungen sind zum Beispiel möglich, wenn der Boden verdichtet wird und einen Teil seiner Funktionen verliert. Dies kann beim Verlegen von Erkabeln und beim Errichten der Fundamente von Freileitungsmasten der Fall sein. Zudem können Kabeltrassen oder auch die Fundamente von Freileitungsmasten den Boden versiegeln.
Welche genauen Auswirkungen ein spezielles Netzausbauvorhaben hat, hängt letztlich wesentlich von der Beschaffenheit der Böden und ihrer Empfindlichkeit ab.
Optimierungsmaßnahmen
Bleibende Bodenschäden können durch eine frühzeitige bodenkundliche Planungs- und Baubegleitung vermindert werden. Eine Bodenverdichtung lässt sich möglicherweise durch technische Vorkehrungen der Bau- und Transportfahrzeuge verringern. Denkbar ist zum Beispiel der Einsatz von kettenbetriebenen Fahrzeugen, die ihr Gewicht gleichmäßiger verteilen.
Was gehört zum Schutzgut Boden?
Die gültige rechtliche Definition liefert das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Danach handelt es sich beim Boden um die oberste Erdkruste, soweit sie bestimmte Funktionen erfüllt. Zu diesen Funktionen gehören unter anderem:
- Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen
- Regulierung des Naturhaushalts, zum Beispiel durch Speichern und Filtern von Regenwasser
- Nutzung als Fläche für Siedlung, Erholung und Landwirtschaft sowie als Rohstofflagerstätte
- Archivfunktionen, zum Beispiel zum Erhalt historischer Natur- und Kulturgüter
Zum Schutzgut Boden werden auch die darin gebundene Feuchtigkeit sowie gasförmige Bestandteile (Bodenluft) gerechnet. Gewässerbetten und das Grundwasser gehören dagegen zum Schutzgut Wasser.