Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI)
Die Vorhaben von gemeinsamem Interesse (projects of common interest, kurz: PCI) sollen zu einem funktionierenden Energiebinnenmarkt und zur Versorgungssicherheit in der Europäischen Union beitragen. Sie sind in einer unionsweiten PCI-Liste enthalten, die alle zwei Jahre aktualisiert wird. Die vierte und aktuell gültige Liste ist am 31. März 2020 in Kraft getreten.
In der Unionsliste sind zehn PCI im Strombereich, zwei PCI im Ölbereich und ein PCI im Bereich Smart-Grid mit einem direkten Bezug zu Deutschland enthalten. Einige der Vorhaben im Strombereich sind im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) aufgeführt. Hinzu kommen ein Pumpspeicherkraftwerk in Riedl (Landkreis Passau), ein Interkonnektor zwischen Großbritannien und Deutschland (NeuConnect), eine Stromdrehscheibe in der Nordsee sowie das britisch-dänische Projekt Viking Link, welches durch die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone verlaufen soll.
One-Stop-Shop-Behörde
Jedes EU-Mitglied muss gegenüber der EU-Kommission eine nationale Behörde benennen, die als zentraler Ansprechpartner (sogenannter One-Stop-Shop) bezüglich der PCI fungiert. Diese Behörde soll die Genehmigungsverfahren koordinieren und erleichtern. Für die deutschen PCI ist die Bundesnetzagentur als One-Stop-Shop zuständig. In der Behörde liegt die Verantwortung beim Referat 812 (Beteiligung und Rechtsfragen).
Im Anschluss finden Sie die aktuelle Vorhabenliste mit einer kurzen Beschreibung zu jedem Vorhaben sowie Weiterleitungen auf Seiten mit detaillierten Informationen.
Deutsche Vorhaben im Strombereich
1.3.1 Endrup (DK) – Klixbüll
Definition: Verbindungsleitung zwischen Endrup (DK) und Klixbüll (DE)
- entspricht auf deutscher Seite dem Abschnitt Klixbüll – Bundesgrenze (Dänemark) des Vorhabens 8 des BBPlG
- gekennzeichnet als E-Highway
- Auf der Grundlage von Artikel 8 Absatz 2 der TEN-E-Verordnung wurde die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein und dem zugeordneten Amt für Planfeststellung Energie übertragen.
1.8.1 Wilster – Tonstad (NO)
Definition: Verbindungsleitung zwischen Wilster (DE) und Tonstad (NO)
- entspricht Vorhaben 33 des BBPlG (NordLink)
- gekennzeichnet als E-Highway
1.14 Viking Link
Definition: Verbindungsleitung zwischen Revsing (DK) und Bicker Fen (UK) [derzeit bekannt als Viking Link]
- Da etwa 30 km des HGÜ-Unterseekabels innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) verlaufen sollen, sind für die Prüfung und Genehmigung auch deutsche Behörden zuständig.
- Weitere Informationen finden sie auf den Seiten der Vorhabenträger und der Bundesnetzagentur.
1.19 North Sea Wind Power Hub
Definition: Eines oder mehrere Windkraft-Drehkreuze in der Nordsee mit Verbindungsleitungen zu Nordsee-Anrainerländern (Dänemark, Deutschland, Niederlande) [derzeit bekannt als North Sea Wind Power Hub]
- Das Vorhaben soll der Erzeugung von Offshore-Windenergie in großer Entfernung vom Festland dienen. Dafür sind ein oder mehrere Windkraft-Drehkreuze geplant.
- gekennzeichnet als E-Highway
- Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website der Vorhabenträger.
1.20 NeuConnect
Definition: Verbindungsleitung Deutschland – Vereinigtes Königreich [derzeit bekannt als NeuConnect]
- gekennzeichnet als E-Highway
- Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website der Vorhabenträger und der Bundesnetzagentur.
2.9 Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Definition: Inländische Verbindungsleitung zwischen Osterath und Philippsburg (DE) zur Erhöhung der Kapazität an der westlichen Grenze [derzeit bekannt als Ultranet]
- entspricht Vorhaben 2 des BBPlG
- gekennzeichnet als E-Highway
2.10 Brunsbüttel – Großgartach und Wilster – Bergrheinfeld West (SuedLink)
Definition: Inländische Verbindungsleitung zwischen Brunsbüttel/Wilster und Grοßgartach/Bergrheinfeld-West (DE) zur Erhöhung der Kapazität an der nördlichen und südlichen Grenze [derzeit bekannt als Suedlink]
- entspricht Vorhaben 3 und 4 des BBPlG
- gekennzeichnet als E-Highway
2.30 Pumpspeicherkraftwerk Riedl
Definition: Pumpspeicherkraftwerk Riedl (DE)
- Geplant ist ein unterirdisches Pumpspeicherkraftwerk im Grenzgebiet zwischen Bayern und Oberösterreich.
- Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Vorhabenträgers.
3.1.1 St. Peter (AT) – Isar
Definition: Verbindungsleitung zwischen St. Peter (AT) und dem Raum Isar (DE)
- entspricht auf deutscher Seite den Abschnitten Bundesgrenze (Österreich) – Simbach, Adlkofen – Altheim und Matzenhof – Adlkofen des Vorhabens 32 des BBPlG
3.12 Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Definition: Inländische Verbindungsleitung in Deutschland zwischen Wolmirstedt und dem Raum Isar zur Erhöhung der inländischen Übertragungskapazität Nord-Süd [derzeit bekannt als SuedOstLink]
- entspricht Vorhaben 5 des BBPlG
- gekennzeichnet als E-Highway
Deutsche Vorhaben im Ölbereich
9.4 Litvinov (CZ) – Spergau
Definition: Fernleitung Litvinov (Tschechien) – Spergau (Deutschland): Vorhaben zur Verlängerung der Druschba-Rohölpipeline bis zur Raffinerie TRM Spergau
9.6 TAL Plus
Definition: TAL Plus: Erweiterung der Kapazität der TAL-Fernleitung zwischen Triest (Italien) und Ingolstadt (Deutschland)
Deutsche Vorhaben als Smart-Grid
10.6 Smart Border Initiative (Frankreich, Deutschland)
Definition: Die Smart Border Initiative (Initiative für intelligente Grenzen) verbindet die Maßnahmen Frankreichs und Deutschlands zur Unterstützung ihrer Städte und Gebiete bei der Energiewende und bei der europäischen Marktintegration.
- Beim Vorhaben 10.6 handelt es sich um ein Smart-Grid-Vorhaben im Raum Saarland-Lothringen.
TEN-E-Verordnung
Die seit Juni 2013 geltende Verordnung zu Leitlinien für die europäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung, EU 347/2013) soll zum Erreichen der energiepolitischen Ziele der EU, zu einem funktionierenden Energiebinnenmarkt und zur Versorgungssicherheit beitragen. Gleichzeitig will die Europäische Union die Entwicklung der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz fördern. Diese Ziele sollen unter anderem durch einen effektiven und beschleunigten Netzausbau erreicht werden. Im Strombereich wurden dafür vier transeuropäische Stromkorridore geschaffen:
- Offshore-Netz der nördlichen Meere (NSOG)
- Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa (NSI West Electricity)
- Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelost- und Südosteuropa (NSI East Electricity)
- Stromverbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum (BEMIP Electricity)
Ablauf des Verfahrens
Die TEN-E-Verordnung gibt vor, wie Vorhaben von gemeinsamem Interesse identifiziert und definiert werden. Kriterien sind unter anderem der wirtschaftliche, der soziale und der ökologische Nutzen der Vorhaben sowie grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens auf mindestens zwei Mitgliedstaaten.
Die Mitgliedstaaten, Regulierungsbehörden, Übertragungsnetzbetreiber und Vorhabenträger erarbeiten und bewerten unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission in regionalen Gruppen die Vorschläge für PCI. Nach Berücksichtigung einer Stellungnahme durch ACER beschließen die Mitgliedstaaten und die Kommission als Entscheidungsgremium die regionalen PCI-Listen. Diese werden anschließend in eine übergreifende unionsweite Liste zusammengeführt, die als delegierter Rechtsakt durch die Kommission erlassen wird.
Außerdem legt die TEN-E-Verordnung Instrumente zur Beschleunigung des Netzausbaus sowie dessen finanzielle Unterstützung fest. Auf diese Weise genießen die PCI einen Prioritätsstatus, da sie wichtige Auswirkungen auf die grenzüberschreitenden Transportkapazitäten haben.
Für die Erleichterung und Koordinierung des Genehmigungsverfahrens wurde nach Artikel 8 der TEN-E-Verordnung die Bundesnetzagentur als sogenannte One-Stop-Shop-Behörde benannt. Der Ablauf des Verfahrens wird im PCI-Verfahrenshandbuch dargestellt.
Die PCI sollen die höchste Priorität auf nationaler Ebene haben und bringen bestimmte Anforderungen mit sich. Dazu gehört zum Beispiel die Konzentration und Straffung der Genehmigungsverfahren, die in Deutschland insbesondere mit dem NABEG bereits erfüllt wurde.