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Kontakt

Über die folgenden Wege erreichen Sie die Bundes­netz­agentur bei Fragen zum Ausbau der Strom­übertragungs­netze. Kontakt­daten zu allen anderen Themen finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/kontakt.

E-Mail
info@netzausbau.de

Brief
Bundesnetzagentur, Stichwort: Stromnetzausbau, Postfach 8001, 53105 Bonn

Telefon
0800 638 9 638 (kostenfrei; Montag-Donnerstag 9-17 Uhr, Freitag 9-14 Uhr)

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Empfang bei einer Veranstaltung der Bundesnetzagentur. Foto: Lisa Hinder

Formelle Beteiligungsverfahren

Für Einwendungen in der Bundes­fachplanung (§ 9 NABEG) und im Plan­feststellungs­verfahren (§ 22 NABEG) hat die Bundesnetzagentur spezielle Kommunikations­kanäle eingerichtet. Sie haben hierbei folgende Möglich­keiten:

Onlineformular

Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online­formulare, um Ihre Einwendung zu über­mitteln. Diese sind auf den jeweiligen Vorhaben- oder Abschnitts­seiten verlinkt. Alle aktuell laufenden Beteiligungs­verfahren finden Sie außerdem auch über die Recherche.

E-Mail

Alternativ können Sie Ihre Einwendung auch per E-Mail an die passende Adresse senden. Die Adresse finden Sie in der jeweiligen Bekanntmachung, die bei laufenden Öffentlichkeits­beteiligungen auf der entsprechenden Vorhaben- oder Abschnittsseite als Download verfügbar ist. Falls Sie Ihr Dokument vor dem Versand mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, erfüllt es zudem die Schriftform. Um sicherzu­stellen, dass Ihre Einwendung ohne Verzögerung bearbeitet wird, nennen Sie bitte als Betreff die Vorhaben­nummer und gegebenenfalls den Abschnitt.

Schriftlich

Sie können Ihre Einwendung per Post an die Bundes­netz­agentur, Postfach 8001, 53105 Bonn senden. Bitte geben Sie dabei in der Anschrift das zuständige Referat an sowie als Betreff die Vorhaben­nummer und gegebenen­falls den Abschnitt. Diese Informationen erhalten Sie ebenfalls in der Bekanntmachung auf der jeweiligen Vorhaben- oder Abschnittsseite. Schriftliche Ein­wendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten und eigenhändig unter­schrieben sein.

Stand: 25.11.2025

Weitere Informationen

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