Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)


Die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ; auch 200-Meilen-Zone) ist nach dem Seerechts­überein­kommen der Vereinten Nationen ein Seegebiet, in dem der Küstenstaat begrenzte souveräne Rechte ausübt. Hierzu zählt insbesondere das Recht zur alleinigen wirt­schaftlichen Ausbeutung, zum Beispiel durch Fischfang, Rohstoffabbau und den Betrieb von Offshore-Windparks.

Die AWZ grenzt an das Küstenmeer an und endet in einer Entfernung von 200 See­meilen zur Basislinie (dies ist oft die Niedrigwasserlinie). Die Abgrenzungen der deutschen AWZ in der Nord- und Ostsee sind in einer Proklama­tion der Bundes­republik Deutschland definiert.