Szenariorahmen 2021-2035
Der Szenariorahmen 2021-2035 bildet die wahrscheinliche Entwicklung des Stromsektors bis zu den Jahren 2035 und 2040 ab. Er enthält insgesamt vier Szenarien. Drei davon behandeln einen Zeithorizont von 10-15 Jahren bis 2035 und ein viertes geht von 15-20 Jahren bis 2040 aus.
Der Fokus wird in diesem Durchgang vor allem auf den Kohleausstieg gelegt. Die Szenarien orientieren sich an den aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung. Dazu gehören die Ausbauziele für erneuerbare Energien des Bundes-Klimaschutzgesetzes und die Kohlenstoffdioxid-Reduktionsziele des Klimaschutzprogrammes 2030. In allen Szenarien werden zudem die Ziele der Bundesregierung erreicht, die Treibhausgasemissionen gemäß des Klimaschutzplanes 2050 zu reduzieren.
In zwei Szenarien des aktuellen Dokuments wird davon ausgegangen, dass der Kohleausstieg nicht wie beschlossen bis zum Jahr 2038 stattfindet, sondern schon bis 2035. Damit schließt man den Einfluss der Kohleverstromung auf den Netzausbaubedarf aus. Diese Annahme stellt sicher, dass das Übertragungsnetz den Kohleausstieg bewältigen kann.
Die zugrundegelegte Sektorenkopplung verbindet die Bereiche Strom, Mobilität, Wärme und Gas sowie industrielle Anwendungen (zum Beispiel in der Chemie oder der Stahlerzeugung). Damit soll einer möglichst weitgehenden Dekarbonisierung im Jahr 2050 Rechnung getragen werden. Dafür verdrängen die erneuerbaren Energien über den Stromsektor hinaus die fossilen Energieträger auch in anderen CO2-produzierenden Bereichen. Dies geschieht unter verschiedenen Annahmen. Darunter fallen etwa die Höhe der konventionellen Stromanwendungen, der Grad der E-Mobilität, die Zahl der Wärmepumpen in Privathaushalten oder von Power-to-Gas-Anlagen. Die Vorgabe der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 bis zu fünf Gigawatt und spätestens bis 2040 weitere fünf Gigawatt Elektrolysekapazitäten aufzubauen, wurde ebenfalls berücksichtigt.
Weiterhin enthält der Szenariorahmen verschiedene Ausprägungen einer Netzorientierung. Darunter fallen einerseits netzorientierte Regionalisierungen von Erzeugungsanlagen oder Verbrauchern wie etwa Onshore-Windenergieanlagen oder PV-Anlagen. Andererseits wird darunter deren netzorientiertes Einsatzverhalten wie das Ladeverhalten von E-Autos oder das Einsatzverhalten von Wärmepumpen in Privathaushalten verstanden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Netzbetreiber hatten ihren Entwurf des Szenariorahmens am 10. Januar 2020 vorgelegt. Die Öffentlichkeit konnte daraufhin vom 17. Januar bis zum 14. Februar 2020 dazu Stellung nehmen. Zudem gab es zwei Dialog-Veranstaltungen der Bundesnetzagentur am 5. Februar 2020 in Berlin und am 6. Februar 2020 in Nürnberg.
Zeitleiste
10. Januar 2020
Die Übertragungsnetzbetreiber legen der Bundesnetzagentur ihren Entwurf des Szenariorahmens 2021-2035 vor.
17. Januar – 14. Februar 2020
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Entwurf des Szenariorahmens und konsultiert die Öffentlichkeit.
5. und 6. Februar 2020
Bei Dialogveranstaltungen in Berlin und Nürnberg wird der Entwurf öffentlich diskutiert.
26. Juni 2020
Die Bundesnetzagentur genehmigt nach Auswertung der Konsultationsergebnisse den siebten Szenariorahmen.