Szenariorahmen 2025
Der Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan Strom (NEP) und zum Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) 2025 beschreibt die wahrscheinliche Entwicklung der installierten Kapazitäten erneuerbarer Energien und der konventionellen Kraftwerke sowie des Stromverbrauchs bis zum Jahr 2025 beziehungsweise 2035.
Der Szenariorahmen enthält anders als seine Vorgänger nicht mehr vier, sondern insgesamt sechs Szenarien. Vier davon beschreiben mögliche Entwicklungspfade der Stromerzeugungskapazitäten und des Verbrauchs bis zum Jahr 2025 und zwei bis zum Jahr 2035. Alle Szenarien berücksichtigen die neuen Rahmenbedingungen durch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Neben der stärkeren Ausdifferenzierung durch die erhöhte Zahl der Szenarien enthält der Szenariorahmen 2025 drei wesentliche Neuerungen: Zum einen sollen die nur selten auftretenden Leistungsspitzen von Photovoltaik- und Windanlagen an Land bei der Ermittlung des Netzausbaubedarfs unberücksichtigt bleiben (Spitzenkappung). Zum anderen soll bei der Ermittlung des Netzausbaubedarfs die Modellierung des Einsatzes des Kraftwerksparks in drei Szenarien so durchgeführt werden, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung im Hinblick auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen erreicht werden. Schließlich hat die Bundesnetzagentur ein spezielles Szenario nunmehr gezielt so ausgeformt, das alle wesentlichen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, auch die auf dem Stromsektor angestrebten Effizienzsteigerungen, erreicht werden.
Der Szenariorahmen bildete die Grundlage für die Netzentwicklungspläne 2025.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber jährlich einen Szenariorahmen erarbeiten. Dem Szenariorahmen der Übertragungsnetzbetreiber lag im Jahr 2014 erstmalig ein Begleitdokument bei, in dem im Rahmen der Konsultationsphase aus Sicht der Bundesnetzagentur besondere Themenschwerpunkte angesprochen wurden. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, schriftlich zum Entwurf Stellung zu nehmen und/oder am Workshop Szenariorahmen in Berlin teilzunehmen. Die Bundesnetzagentur hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und sie bei der Genehmigung des Szenariorahmens berücksichtigt.
Zeitleiste
30. April 2014
Die Übertragungsnetzbetreiber legen der Bundesnetzagentur den Entwurf des Szenariorahmens vor.
12. Mai – 23. Juni 2014
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Entwurf des Szenariorahmens und konsultiert ihn.
28. Mai 2014
Die Bundesnetzagentur diskutiert während eines öffentlichen Workshops die maßgeblichen Aspekte für die abzugebenden Stellungnahmen.
19. Dezember 2014
Der Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung und Offshore-Netzentwicklungsplanung werden von der Bundesnetzagentur genehmigt.