Netzentwicklungsplan 2022 und Umweltbericht
Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan Strom 2022 (NEP 2022) bestätigt und dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt. Er diente als Grundlage für den ersten Bundesbedarfsplan, der den Ausbaubedarf im Höchstspannungsnetz bis zum Jahr 2022 feststellt.
Die damaligen Wirtschaftsminister Matthias Machnig (Thüringen) und Philipp Rösler (Deutschland) nahmen am 26. November 2012 den ersten Netzentwicklungsplan Strom und den Umweltbericht vom Präsidenten der Bundesnetzagentur Jochen Homann entgegen (von links).
Netzentwicklungsplan Strom
Der Netzentwicklungsplan Strom 2022 listet alle Maßnahmen im Höchstspannungsnetz auf, die bis zum Jahr 2022 für eine sichere und zuverlässige Energieversorgung notwendig sind. Er basiert auf dem im Dezember 2011 genehmigten Szenariorahmen. Mit diesem als Grundlage erstellten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ein Konzept für eine sichere und stabile Stromversorgung im Jahr 2022: den Entwurf des ersten Netzentwicklungsplans.
Insgesamt haben die Übertragungsnetzbetreiber 74 Maßnahmen vorgeschlagen. Hiervon konnte die Bundesnetzagentur 51 Maßnahmen bestätigen. Damit ergibt sich aus dem bestätigten NEP 2022 nun ein Bedarf an neuen Stromtrassen von rund 2.800 Kilometern. Hinzu kommen Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehenden Trassen über eine Gesamtlänge von rund 2.900 Kilometern.
Strategische Umweltprüfung
Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans führte die Bundesnetzagentur eine Strategische Umweltprüfung durch. Darin untersuchte und bewertete sie für die einzelnen Maßnahmen aus dem NEP 2022 sowie für den Gesamtplan die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für verschiedene Schutzgüter. Ergebnis der Strategischen Umweltprüfung ist der Umweltbericht.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Während der Konsultation der Bundesnetzagentur gingen insgesamt mehr als 3.300 Stellungnahmen ein, der überwiegende Teil davon von Privatpersonen. Begleitet wurde die Konsultation von sechs Informationstagen in Bonn, Nürnberg, Hamburg, Erfurt, Hannover und Stuttgart. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind in die Prüfung durch die Bundesnetzagentur eingeflossen.
Die Bundesnetzagentur hat für die Bestätigung des NEP und für den Umweltbericht Gutachten der Consentec GmbH, der TU Graz und der OECOS GmbH herangezogen. Diese können Sie im Archiv herunterladen.
Zeitleiste
30. Mai – 10. Juli 2012
Die ÜNB erstellen auf Basis des im Dezember 2011 von der Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmens einen ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans. Von Mai bis Juli 2012 findet die erste Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
15. August 2012
Unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse legen die ÜNB der Bundesnetzagentur ihren überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplan vor.
6. September – 2. November 2012
Die Bundesnetzagentur beteiligt die Bundesnetzagentur mit dem Netzentwicklungsplan und dem Umweltbericht erneut die Öffentlichkeit. Während der Konsultation richtet sie sechs Informationstage aus.
26. November 2012
Die Bundesnetzagentur bestätigt den Netzentwicklungsplan Strom 2022.