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    Monitoringbericht

    In ihrem Monitoring­bericht dokumentiert die Bundes­netz­agentur vier Mal im Jahr die Planungs- und Bau­fortschritte im Stromnetz­ausbau. Sie fragt dafür quartals­weise Daten bei den vier deutschen Über­tragungs­netz­betreibern Amprion, TenneT, TransnetBW und 50Hertz ab. Erfasst werden dabei sämtliche Vorhaben aus dem Gesetz zum Ausbau von Energie­leitungen (EnLAG) und dem Gesetz über den Bundes­bedarfsplan (BBPlG). Darüber hinaus umfasst die Abfrage auch die Anbindungs­leitungen zu Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee. Ein weiterer Bestand­teil des Monitoring­berichts sind geplante und bereits erfolgte netz­optimierende Maß­nahmen. Dies sind Aktivitäten der Netz­betreiber, mit denen sie eine höhere Aus­lastung des bestehenden Über­tragungs­netzes erreichen wollen. Leitungs­projekte im Verteiler­netz werden dagegen nicht berücksichtigt.

    Stand nach dem dritten Quartal 2024

    Zum Stichtag (30. September 2024) umfassten das BBPlG und das EnLAG insgesamt 128 Vorhaben mit einer ungefähren Gesamt­länge von 16.808 km. 32 Vorhaben davon waren bereits voll­ständig fertig­gestellt, 20 weitere auf allen Abschnitten mindestens genehmigt. In der Genehmigungs­phase befanden sich noch 64 Vorhaben. Für zwölf Vorhaben standen die jeweils ersten Anträge auf Bundes­fach­planung beziehungs­weise auf eine Raum­verträglichkeits­prüfung noch aus.

    Planungs- und Baufortschritt in Leitungskilometern (BBPlG und EnLAG)

    1332
    1271
    7937
    3183
    3085
    noch nicht im Genehmigungs­verfahren
    im Bundes­fachplanungs- oder Raumordnungs­verfahren / in der Raum­verträglichkeits­prüfung
    im oder vor dem Plan­feststellungs- oder Anzeigeverfahren
    genehmigt beziehungs­weise im Bau
    fertiggestellt

    Stichtag: 30. September 2024

    Die Gesamtlänge der EnLAG- und BBPlG-Vorhaben lag zum Stichtag bei etwa 16.808 km, die sich wie folgt aufteilen (inklusive Veränderung zum zweiten Quartal 2024):

    • etwa 1.332 km vor dem Genehmigungsverfahren (+461 km)
    • etwa 1.271 km im Bundes­fachplanungs- oder Raumordnungs­verfahren / in der Raum­verträglichkeits­prüfung (-70 km)
    • etwa 7.937 km im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren (+1.699 km)
    • 3.183 km genehmigt und vor dem oder im Bau (+614 km)
    • 3.085 km fertiggestellt (+105 km)

    Aktuelle Downloads

    Neben dem aktuellen Monitoringbericht können Sie verschiedene Übersichtskarten auch separat herunterladen. Ältere Berichte finden Sie in unserem Archiv.

    Bundesbedarfsplan

    Der Bundesbedarfsplan enthält aktuell 106 Ausbau­vorhaben. 29 davon sind als Pilot­projekte für verlust­arme Über­tragung über große Entfernungen (Hoch­spannungs-Gleichstrom-Übertragung) gekenn­zeichnet. 22 Gleichstrom-Vorhaben sind für die vorrangige Umsetzung mit Erdkabeln und zehn Wechsel­strom-Vorhaben für die Umsetzung mit Erd­kabeln auf Teil­abschnitten gekenn­zeichnet. Darüber sind ein Vorhaben als Pilot­projekt für Hoch­temperatur­leiterseile gekenn­zeichnet und 15 werden als See­kabel ausgeführt.

    37 Vorhaben sowie einzelne Bestand­teile von zehn weiteren Vorhaben sind als länder­übergreifend oder grenz­über­schreitend gekenn­zeichnet. Bei ihnen führt die Bundes­netz­agentur die Verfahren durch. Diese Vorhaben kamen zum Stichtag auf eine Gesamt­länge von etwa 9.537 km. Die Summe hängt allerdings stark vom Verlauf der Nord-Süd-Korridore ab und wird sich erst im weiteren Verfahrens­verlauf konkretisieren. Der Großteil der übrigen Vorhaben (etwa 5.245 km) liegt wie beim EnLAG in der Zuständig­keit der Länder. Hinzu kommen noch 218 km, für die das Bundes­amt für Seeschiff­fahrt und Hydrographie (BSH) die Verfahren durchführt.

    Planungs- und Baufortschritt in Leitungskilometern (BBPlG)

    1332
    1263
    7926
    2954
    1525
    noch nicht im Genehmigungs­verfahren
    im Bundes­fachplanungs- oder Raumordnungs­verfahren / in der Raum­verträglichkeits­prüfung
    im oder vor dem Plan­feststellungs- oder Anzeigeverfahren
    genehmigt beziehungs­weise im Bau
    fertiggestellt

    Stichtag: 30. September 2024

    Die Gesamtlänge der BBPlG-Vorhaben lag zum Stichtag bei etwa 15.000 km, die sich wie folgt aufteilen (inklusive Veränderung zum zweiten Quartal 2024):

    • etwa 1.332 km vor dem Genehmigungsverfahren (+461 km)
    • etwa 1.263 km im Bundes­fachplanungs- oder Raumordnungs­verfahren / in der Raum­verträglichkeits­prüfung (-70 km)
    • etwa 7.926 km im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren (+1.798 km)
    • 2.954 km genehmigt und vor dem oder im Bau (+543 km)
    • 1.525 km fertiggestellt (+77 km)

    Details finden Sie im Kapitel »Vorhaben nach dem Bundes­bedarfsplan­gesetz« im aktuellen Monitoring­bericht sowie auf den entsprechenden Vorhabenseiten.

    Energieleitungsausbaugesetz

    Das EnLAG listete ursprünglich 24 Ausbau­projekte auf. Nach Prüfungen im Rahmen der Erstellung der Netz­entwicklungs­pläne 2022 und 2024 wurden die Vorhaben 22 und 24 aus dem EnLAG gestrichen. Sechs der 22 Vorhaben sind als Erdkabel-Pilot­projekte gekenn­zeichnet. Bei diesen Vorhaben besteht unter bestimmten Voraus­setzungen die Möglichkeit zur Teil­erd­verkabelung. Die Raum­ordnungs- und Plan­feststellungs­verfahren liegen in der Verantwortung der betroffenen Bundesländer.

    Planungs- und Baufortschritt in Leitungskilometern (EnLAG)

    8
    11
    229
    1560
    noch nicht im Genehmigungs­verfahren
    im Raumordnungs­verfahren
    im oder vor dem Plan­feststellungs- oder Anzeigeverfahren
    genehmigt beziehungs­weise im Bau
    fertiggestellt

    Stichtag: 30. September 2024

    Die Gesamtlänge der EnLAG-Vorhaben lag zum Stichtag bei etwa 1.808 km, die sich wie folgt aufteilen (inklusive Veränderung zum zweiten Quartal 2024):

    • etwa 8 km im Raumordnungsverfahren (keine Veränderung)
    • etwa 11 km im oder vor dem Planfeststellungs­verfahren (-99 km)
    • 229 km genehmigt und vor dem oder im Bau (+71 km)
    • 1.560 km fertiggestellt (+28 km)

    Details finden Sie im Kapitel »Vorhaben nach dem Energie­leitungs­ausbau­gesetz« im aktuellen Monitoring­bericht sowie auf den entsprechenden Vorhabenseiten.

    Offshore-Anbindungen

    Offshore-Anbindungs­leitungen verbinden die Offshore-Wind­parks in der Nord- und der Ostsee mit dem Über­tragungs­netz auf dem Festland. Ihr Bedarf wird im Netz­entwicklungs­plan (NEP) ermittelt, wobei die Vorgaben des Flächen­entwicklungs­plans (FEP) zugrunde gelegt werden. Die im aktuellen Monitoring­bericht dargestellten Anbindungs­leitungen basieren grund­sätzlich auf dem NEP 2023-2037/2045 sowie auf den Ausbau­zielen des novellierten Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG), das Anfang 2023 in Kraft getreten ist.

    Das Startnetz kam zum Stichtag auf eine Leistung von rund 12,6 GW in der Nordsee und rund 2,2 GW in der Ostsee. Es umfasst Anbindungs­systeme, die bereits in Betrieb genommen oder beauftragt sind oder die einen bezuschlagten Wind­park erschließen. Das Zubau­netz umfasst dagegen Netz­anbindungen, die im NEP 2023-2037/2045 bis ein­schließlich des Jahres 2031 bestätigt wurden. Dazu gehören neun Netz­anbindungen für Offshore-Wind­erzeugung in der Nord­see und eine Netz­anbindung in der Ostsee. Details finden Sie im Kapitel »Ausbau der Offshore-Anbindungen« im aktuellen Monitoring­bericht sowie auf den entsprechenden sowie auf den Übersichts­seiten zur Nordsee und zur Ostsee.

    Kein Teil des Offshore-Monitorings sind die Seekabel-Projekte NordLink, NeuConnect, Combined Grid Solution und Hansa PowerBridge, die unter das Bundes­bedarfs­plan-Monitoring fallen.

    Netzoptimierung

    Netzoptimierende Maßnahmen sollen die Auslastung des Übertragungs­netzes erhöhen. Sie umfassen unter anderem last­fluss­steuernde Maßnahmen, bei denen durch den Einbau spezieller Netz­betriebs­mittel der Last­fluss aktiv gesteuert werden kann. So können über­lastete Netz­elemente gezielt entlastet werden, ohne die Über­tragungs­fähigkeit des Netzes insgesamt zu erhöhen. Zum Stich­tag waren zehn last­fluss­steuernde Maß­nahmen geplant. Davon waren sechs Maßnahmen Teil des Start­netzes des NEP 2023-2037. Fünf weitere befanden sich bereits in Betrieb.

    Netzbooster-Anlagen könnten durch eine reaktive Netz­betriebs­führung Kosten für Redispatch­maßnahmen einsparen. Langfristig sollen die Lasten und Ein­speisungen so platziert werden, dass durch die Anlagen ein großer Teil des Über­tragungs­netzes entlastet und dieses so dauer­haft näher an seiner Belastungs­grenze (Dauer­betriebs­strom) betrieben werden könnte. Zum Stichtag waren vier Netzbooster-Anlagen geplant. Davon sind zwei Teil des Startnetzes des NEP 2023-2037.

    Weiterhin gehört zu diesen Maßnahmen das Freileitungs­monitoring. Dabei werden die Witterungs­bedingungen am Leiter­seil erfasst. So kann der Leiter situations­bedingt höher aus­gelastet werden, wenn beispiels­weise die Umgebungs­temperatur sehr niedrig ist.

    Hinzu kommt als netz­verstärkende Maßnahme der Einsatz von Hoch­temperatur­leitern, welche eine höhere Netz­kapazität gewähr­leisten können. Zum Stichtag waren bei zwei Vorhaben des EnLAG Hoch­temperatur­leiter abschnitts­weise bereits in Betrieb. Zudem waren sie auch bei vier Vorhaben des BBPlG zumindest abschnitts­weise in Betrieb sowie bei 20 weiteren BBPlG-Vorhaben in Planung, im Bau oder fertig­gestellt. Darüber hinaus waren Hoch­temperatur­leiter bei einer weiteren Maß­nahme des NEP 2023-2037/2045 vor­gesehen. Diese war Teil des Start­netzes. Ein Strom­kreis­abschnitt ist bereits seit 2012 in Betrieb.

    Details finden Sie im Kapitel »Netz­optimierungs- und -verstärkungs­maßnahmen« im aktuellen Monitoring­bericht.

    Archiv

    Im Archiv finden Sie die Monitoring­berichte der vergangenen Quartale und Jahre.

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