Die Unternehmen National Grid Viking Link und Energinet planen gemeinschaftlich die Verlegung und den Betrieb der Verbindungsleitung Viking Link zwischen Bicker Fen in der englischen Grafschaft Lincolnshire und Revsing im südlichen Jütland (Dänemark). Das Vorhaben umfasst den Bau je einer Stromrichterstation in beiden Ländern, das Verlegen von Untersee- und Erdkabeln zwischen diesen Stationen und das Anbinden der Stationen an die jeweiligen Umspannwerke per Erdkabel.
Das Projekt hat gemäß der Verordnung zu Leitlinien für die europäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung, EU 347/2013) den Status eines Vorhabens von gemeinsamem Interesse (PCI) erlangt (Nummer 1.14). Da etwa 30 km des HGÜ-Unterseekabels innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) verlaufen sollen, sind für die Prüfung und Genehmigung auch deutsche Behörden zuständig.
Die Bundesnetzagentur als One-Stop-Stop hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) die Vollständigkeit der Antragsunterlagen am 28. Juni 2017 bestätigt. Die Antragsunterlagen lagen vom 21. Juli bis zum 18. August 2017 in Hamburg aus. Bis zum 1. September 2017 hatten Personen und Vereinigungen die Möglichkeit, sich zu den Antragsunterlagen zu äußern.
Das LBEG hat am 15. Dezember 2017 die Genehmigung nach § 133 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBergG erteilt und das BSH am 29. März 2019 die Genehmigung nach § 133 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBergG.
Die Bundesnetzagentur hat daraufhin am 29. März 2019 die umfassende Entscheidung nach Artikel 8 Abs. 3 lit. c TEN-E-Verordnung getroffen. Damit ist das Genehmigungsverfahren für das Vorhaben Viking Link abgeschlossen.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website der Vorhabenträger unter www.viking-link.de.