Lauchstädt – Leuna/​Merseburg/​Weißenfels – Pulgar

    Lauchstädt - Pulgar

    etwa 50 km | Sachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz

     

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q1 2024


    Verlauf

    Der Anfangspunkt des Vorhabens ist das Umspann­werk Lauch­städt. Mögliche Trassen­korridore verlaufen zunächst parallel zur Auto­bahn 38 nach Süden beziehungs­weise Süd­westen zum Siedlungs­bereich Klein­gräfen­dorf/Burg­staden und kommen bei Frank­leben wieder zusammen. Im Bereich des Netz­verknüpfungs­punktes Leuna/Merse­burg/Weißen­fels verlaufen zur Anbindung des zu errichtenden Umspann­werks mögliche Trassen­korridore westlich beziehungs­weise östlich der Bestands­trasse, bevor sie auf dieser wieder zusammen­treffen. Der Trassen­korridor folgt weiter parallel der Bestands­trasse zunächst in süd­östlicher, dann in östlicher Richtung bis zum Länder­über­gangs­punkt. Auf sächsischer Seite geht es bis kurz hinter Pegau weiter­hin parallel zur Bestands­trasse. Anschließend verläuft ein möglicher Korridor in östlicher Richtung über Tell­schütz und dann zwischen Rüssen-Klein­stork­witz und Löb­schütz parallel zu zwei 110-kV-Leitungen in süd­östlicher Richtung. Schließlich verläuft der Trassen­korridor in nord­östlicher Richtung zum Umspann­werk Pulgar. Ein anderer möglicher Korridor führt entlang der Bestands­trasse nach Süden und dann Süd­osten, um nördlich von Groitzsch nach Norden zum Umspann­werk Pulgar zu schwenken.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen, Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 50 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 8. September 2026

    Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 26. Januar 2024 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält die in Frage kommenden Verläufe des Trassen­korridors.

    Die Bundesnetzagentur hat am 26. März 2024 eine Antrags­konferenz durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit der in Frage kommenden Trassen­korridore gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 28. Juni 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 1. Mai 2026 bis zum 10. Juli 2026 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur erörtert die Einwendungen und Stellungnahmen in einem nichtöffentlichen Termin. Teilnahmeberechtigt sind der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin ist am 7. Oktober 2026 in Leuna.

    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung05.07.2024
    BBPlG 93
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 26.03.2024
    BBPlG 93
    Bundesfachplanung
    meldung26.01.2024
    BBPlG 93
    Bundesfachplanung

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