Schnelleinstieg
-
-
-
-
-
-
Lauchstädt – Leuna/Merseburg/Weißenfels – Pulgar
Lauchstädt - Pulgar
etwa 50 km | Sachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz

Verlauf
Der Anfangspunkt des Vorhabens ist das Umspannwerk Lauchstädt. Mögliche Trassenkorridore verlaufen zunächst parallel zur Autobahn 38 nach Süden beziehungsweise Südwesten zum Siedlungsbereich Kleingräfendorf/Burgstaden und kommen bei Frankleben wieder zusammen. Im Bereich des Netzverknüpfungspunktes Leuna/Merseburg/Weißenfels verlaufen zur Anbindung des zu errichtenden Umspannwerks mögliche Trassenkorridore westlich beziehungsweise östlich der Bestandstrasse, bevor sie auf dieser wieder zusammentreffen. Der Trassenkorridor folgt weiter parallel der Bestandstrasse zunächst in südöstlicher, dann in östlicher Richtung bis zum Länderübergangspunkt. Auf sächsischer Seite geht es bis kurz hinter Pegau weiterhin parallel zur Bestandstrasse. Anschließend verläuft ein möglicher Korridor in östlicher Richtung über Tellschütz und dann zwischen Rüssen-Kleinstorkwitz und Löbschütz parallel zu zwei 110-kV-Leitungen in südöstlicher Richtung. Schließlich verläuft der Trassenkorridor in nordöstlicher Richtung zum Umspannwerk Pulgar. Ein anderer möglicher Korridor führt entlang der Bestandstrasse nach Süden und dann Südosten, um nördlich von Groitzsch nach Norden zum Umspannwerk Pulgar zu schwenken.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Ersatzneubau; Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 50 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 8. September 2026
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 26. Januar 2024 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält die in Frage kommenden Verläufe des Trassenkorridors.
Die Bundesnetzagentur hat am 26. März 2024 eine Antragskonferenz durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit der in Frage kommenden Trassenkorridore gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 28. Juni 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 26. März 2026 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 27. April 2026 bestätigt.
Gesamtunterlagenverzeichnis (pdf, 368 KB)
Unterlage 1 | Erläuterungsbericht (zip, 96 MB)
Unterlage 2 | Raumverträglichkeitsstudie und sonstige öffentliche und private Belange (zip, 142 MB)
Unterlage 3 | Strategische Umweltprüfung (Entwurf) (zip, 210 MB)
Unterlage 4 | Natura2000-Prüfung (zip, 63 MB)
Unterlage 5 | Artenschutzrechliche Ersteinschätzung (zip, 182 MB)
Unterlage 6 | Immissionsschutzrechliche Ersteinschätzung (zip, 9 MB)
Unterlage 7 | Gesamtalternativenvergleich und wirtschaftlich-technische Belange (zip, 20 MB)
Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 1. Mai 2026 bis zum 10. Juli 2026 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bundesfachplanungsunterlagen für Vorhaben 93 (11.05.-10.07.2026)
Die Bundesnetzagentur erörtert die Einwendungen und Stellungnahmen in einem nichtöffentlichen Termin. Teilnahmeberechtigt sind der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin ist am 7. Oktober 2026 in Leuna.
Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)
Termine und Meldungen
frist 11.05.-10.07.2026BBPlG 93
BundesfachplanungH2Teilen
Mastodon
-