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Eichstetten – Bundesgrenze (Frankreich)
Eichstetten – Bundesgrenze (Frankreich)
etwa 18 km | Baden-Württemberg | TransnetBW
Bundesfachplanung
entfälltBau
Inbetriebnahme
StatusPlan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Das Vorhaben verläuft vom 380-kV-Umspannwerk in Eichstetten am Kaiserstuhl bis über die deutsch-französische Grenze nahe Breisach am Rhein. Von der bereits bestehenden Trasse gibt es nur geringfügige Abweichungen; sie soll lediglich im Raum Eichstetten und in Hochstetten verlassen werden.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Baden-Württemberg
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Ersatzneubau; Umbeseilung
Länge etwa 18 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2025
Der Bundesbedarfsplan sieht für das Vorhaben aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Es konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Nach § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgesehen.
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 15. Mai 2023 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Erläuterungsbericht (pdf, 7 MB)
Anlage 2: Machbarkeitsstudie Eichstetten – Übersichtsplan Variante 1 (zip, 11 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Juni 2023 in Freiburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 22. September 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
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