Eichstetten – Bundesgrenze (Frankreich)

    Eichstetten – Bundesgrenze (Frankreich)

    etwa 18 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

     

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q2 2023

    möglicher Trassenverlauf des BBPlG-Vorhabens 72
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Das Vorhaben verläuft vom 380-kV-Umspann­werk in Eich­stetten am Kaiser­stuhl bis über die deutsch-französische Grenze nahe Breisach am Rhein. Von der bereits bestehenden Trasse gibt es nur gering­fügige Ab­weichungen; sie soll lediglich im Raum Eich­stetten und in Hoch­stetten verlassen werden.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 18 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2025

    Der Bundes­bedarfsplan sieht für das Vorhaben aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftig­keit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Es konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) wird von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vor­schriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen.

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 15. Mai 2023 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den be­absichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetzagentur hat am 14. Juni 2023 in Frei­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 22. September 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)

    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung22.09.2023
    BBPlG 72
    Planfeststellung
    veranstaltung 14.06.2023
    BBPlG 72
    Planfeststellung

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