Bürstadt – BASF (Ludwigshafen am Rhein)

    Bürstadt – BASF (Ludwigshafen am Rhein)

    etwa 18 km | Hessen, Rheinland-Pfalz | Amprion

     

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q1 2022


    Verlauf

    Das Vorhaben beginnt auf der östlichen Seite der Umspann­anlage Bürstadt auf dem Gebiet der Stadt Lampert­heim in Hessen. Die vorgeschlagene Trasse verläuft in Richtung Süd­westen und quert den Rhein, in dessen Mitte sich die Landes­grenze zu Rheinland-Pfalz befindet. Dabei folgt die neue Strom­trasse auf den ersten Kilo­metern dem Verlauf einer bestehenden Freileitung. Am linken Rhein­ufer auf dem Gebiet der Stadt Worms knickt die Trasse nach Süd­osten ab und quert kurz darauf den Bereich Nonnen­busch mit Gehölz­beständen in der Gemeinde Boben­heim-Roxheim. Zwischen der Bundes­straße 9 und der östlich der Straße liegenden geplanten Wasser­fläche zur Kies- und Sand­gewinnung im Gewann Bonnau verläuft die Trasse in südlicher Richtung. Dabei erfolgt eine Bündelung des beab­sichtigten Trassen­verlaufs mit der Bundes­straße 9. Im Bereich der Fluss­aue Peters­au, die zur Stadt Franken­thal (Pfalz) gehört, quert die Trasse die Bundes­straße in Richtung Silber­see. Dort trifft sie wieder auf die bestehende Leitung bis zum Punkt Rox­heim in Franken­thal. Ab dem Punkt Rox­heim orientiert sich die Trasse weiter am Verlauf der Bundes­straße auf westlicher Seite. Am Autobahn­kreuz Ludwigs­hafen-Nord wird die Autobahn 6 überspannt und die vorhandene Trasse einer Hoch­spannungs­freileitung genutzt. Diese verläuft am Rand des Gewerbe­gebiets Nachtweide in Ludwigs­hafen am Rhein. Südlich der Anschluss­stelle Ludwigshafen-Pfingstweide der Bundes­straße 9 wird die Landes­straße 523 zweimal gekreuzt. Die Trasse endet schließlich in der Umspann­anlage auf dem Areal des Chemie­unternehmens BASF in Ludwigs­hafen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen, Rheinland-Pfalz

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Parallelneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 18 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 29. April 2026

    Der Bundes­bedarfsplan sieht für das Vorhaben aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftig­keit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Es konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 8. Februar 2022 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens anstelle einer Antrags­konferenz ein schrift­liches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betrof­fenen Träger öffent­licher Belange, die aner­kannten Umwelt­vereini­gungen sowie die interes­sierte Öffent­lichkeit konnten bis zum 4. Mai 2022 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Planfest­stellung erheb­lichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewon­nenen Infor­mationen ermög­lichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzu­legen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. September 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten an­erkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. August bis zum 17. Oktober 2025 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 29. April 2026 in Bobenheim-Roxheim.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

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