Schnelleinstieg
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Bürstadt – BASF (Ludwigshafen am Rhein)
Bürstadt – BASF (Ludwigshafen am Rhein)
etwa 18 km | Hessen, Rheinland-Pfalz | Amprion
Bundesfachplanung
entfälltBau
Inbetriebnahme

Verlauf
Das Vorhaben beginnt auf der östlichen Seite der Umspannanlage Bürstadt auf dem Gebiet der Stadt Lampertheim in Hessen. Die vorgeschlagene Trasse verläuft in Richtung Südwesten und quert den Rhein, in dessen Mitte sich die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz befindet. Dabei folgt die neue Stromtrasse auf den ersten Kilometern dem Verlauf einer bestehenden Freileitung. Am linken Rheinufer auf dem Gebiet der Stadt Worms knickt die Trasse nach Südosten ab und quert kurz darauf den Bereich Nonnenbusch mit Gehölzbeständen in der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Zwischen der Bundesstraße 9 und der östlich der Straße liegenden geplanten Wasserfläche zur Kies- und Sandgewinnung im Gewann Bonnau verläuft die Trasse in südlicher Richtung. Dabei erfolgt eine Bündelung des beabsichtigten Trassenverlaufs mit der Bundesstraße 9. Im Bereich der Flussaue Petersau, die zur Stadt Frankenthal (Pfalz) gehört, quert die Trasse die Bundesstraße in Richtung Silbersee. Dort trifft sie wieder auf die bestehende Leitung bis zum Punkt Roxheim in Frankenthal. Ab dem Punkt Roxheim orientiert sich die Trasse weiter am Verlauf der Bundesstraße auf westlicher Seite. Am Autobahnkreuz Ludwigshafen-Nord wird die Autobahn 6 überspannt und die vorhandene Trasse einer Hochspannungsfreileitung genutzt. Diese verläuft am Rand des Gewerbegebiets Nachtweide in Ludwigshafen am Rhein. Südlich der Anschlussstelle Ludwigshafen-Pfingstweide der Bundesstraße 9 wird die Landesstraße 523 zweimal gekreuzt. Die Trasse endet schließlich in der Umspannanlage auf dem Areal des Chemieunternehmens BASF in Ludwigshafen.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Hessen, Rheinland-Pfalz
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Ersatzneubau; Parallelneubau; Umbeseilung
Länge etwa 18 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 29. April 2026
Der Bundesbedarfsplan sieht für das Vorhaben aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Es konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Der Vorhabenträger Amprion hat am 8. Februar 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-3) (zip, 61 MB)
Antrag und Erläuterungsbericht (pdf, 8 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 51 MB)
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens anstelle einer Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 4. Mai 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Schriftliches Verfahren in der Planfeststellung für Vorhaben 67 (23.03.-04.05.2022)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. September 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. Juli 2025 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Er hat deren Vollständigkeit gemäß § 22 Absatz 3a des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) versichert.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 444 KB)
01 | Erläuterungsbericht (pdf, 1,4 GB)
02 | Übersichtsplan (zip, 8 MB)
03 | Prinzipzeichnungen der technischen Anlagen (zip, 5 MB)
04 | Masttabellen (zip, 745 KB)
05 | Fundamenttabellen (zip, 726 KB)
07 | Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 6 MB)
08 | Technisches Maßnahmenverzeichnis (zip, 2 MB)
09 | Nachweis über Einhaltung BImSchV (zip, 14,6 MB)
10 | Geräuschgutachten (TA Lärm) (zip, 8 MB)
11 | Geräuschgutachten (AVV Baulärm) (zip, 11 MB)
12 | Erklärung technische Anforderungen (zip, 911 KB)
13 | Umweltverträglichkeitsprüfung und Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 322 MB)
14 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 1 GB)
15 | Natura 2000 (zip, 216 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. August bis zum 17. Oktober 2025 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 67 (18.08.-17.10.2025)
Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 29. April 2026 in Bobenheim-Roxheim.
Erörterungstermin Vorhaben 67 (29.04.2026, Bobenheim-Roxheim)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
frist 18.08.-17.10.2025BBPlG 67
Planfeststellungfrist 23.03.-04.05.2022BBPlG 67
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