Hanekenfähr – Gronau

    Hanekenfähr – Gronau

    etwa 94 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion

     

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q4 2023

    möglicher Trassenverlauf der Leitung Hanekenfähr und Gronau (BBPlG-Vorhaben 63)
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Das Vorhaben verläuft vom Umspann­werk Hanekenfähr bei Lingen (Ems) über den Punkt Ohne zum Umspann­werk Gronau. Es ersetzt eine bestehende 380-kV-Leitung durch zwei parallel verlaufende 380-kV-Leitungen. Zwischen dem Umspann­werk Hanekenfähr und dem Punkt Ohne werden beide Leitungen als Ersatz­neubau realisiert. Zwischen dem Punkt Ohne und dem Umspann­werk Gronau wird eine Leitung als Ersatz­neubau und eine weitere parallel dazu realisiert.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Parallelneubau

    Länge

    etwa 94 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 30. März 2026

    Amprion hat am 31. August 2022 beantragt, gemäß § 5a NABEG auf eine Bundes­fach­planung zu verzichten. Am 26. Oktober 2022 hat die Bundes­netz­agentur ent­schieden, dass die Maßnahme aufgrund der örtlichen Gegeben­heiten ohne Durch­führung der Bundes­fach­planung möglich ist.

    Nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) wird von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vor­schriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 11. Oktober 2023 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beab­sichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 17. Januar 2024 in Wettringen eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermög­lichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzu­legen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 27. März 2024 einen Unter­suchungs­rahmen für die Planfest­stellung festge­legt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat.

    Ergänzung der Festlegung des Untersuchungsrahmens

    Auf Antrag von Amprion vom 21. November 2025 hat die Bundesnetzagentur am 27. Februar 2026 die Festlegung des Untersuchungsrahmens vom 27. März 2024 ergänzt.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)

    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung04.04.2024
    BBPlG 63
    Planfeststellung
    veranstaltung 17.01.2024
    BBPlG 63
    Planfeststellung

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