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Hanekenfähr – Gronau
Hanekenfähr – Gronau
etwa 94 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion
Bundesfachplanung
entfälltBau
Inbetriebnahme
StatusPlan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Das Vorhaben verläuft vom Umspannwerk Hanekenfähr bei Lingen (Ems) über den Punkt Ohne zum Umspannwerk Gronau. Es ersetzt eine bestehende 380-kV-Leitung durch zwei parallel verlaufende 380-kV-Leitungen. Zwischen dem Umspannwerk Hanekenfähr und dem Punkt Ohne werden beide Leitungen als Ersatzneubau realisiert. Zwischen dem Punkt Ohne und dem Umspannwerk Gronau wird eine Leitung als Ersatzneubau und eine weitere parallel dazu realisiert.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Ersatzneubau; Parallelneubau
Länge etwa 94 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 30. März 2026
Amprion hat am 31. August 2022 beantragt, gemäß § 5a NABEG auf eine Bundesfachplanung zu verzichten. Am 26. Oktober 2022 hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Maßnahme aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ohne Durchführung der Bundesfachplanung möglich ist.
Nach § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgesehen.
Der Vorhabenträger Amprion hat am 11. Oktober 2023 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 65 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 17. Januar 2024 in Wettringen eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 27. März 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 329 KB)
Anlage zum Untersuchungsrahmen (pdf, 5 MB)
Ergänzung der Festlegung des Untersuchungsrahmens
Auf Antrag von Amprion vom 21. November 2025 hat die Bundesnetzagentur am 27. Februar 2026 die Festlegung des Untersuchungsrahmens vom 27. März 2024 ergänzt.
Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
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