Schnelleinstieg
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Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland
Friesland – Cloppenburg
Cloppenburg – Steinfurt
Steinfurt – Warendorf
Warendorf – Lippetal/Welver/Hamm
Wilhelmshaven/Friesland – Lippetal/Welver/Hamm (Korridor B)
Steinfurt – Warendorf (Abschnitt Süd 1)
etwa 58 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion
Abschnitt Süd 1Planfeststellung
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt östlich der Stadt Rheine in Nordrhein-Westfalen und verläuft in südöstlicher Richtung zunächst durch die Gemeinde Saerbeck. Anschließend kreuzt er westlich von Ladbergen die Autobahn 1 und verläuft weiter in Richtung Süden. Der Trassenkorridor umgeht Telgte in östlicher Richtung und endet schließlich zwischen Sendenhorst und Ennigerloh.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Nordrhein-Westfalen
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 58 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 24. April 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 21. September 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 11. Oktober 2022 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 609 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 22 MB)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
1 | Karte Projektgebiet (pdf, 8 MB)
4 | Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 118 MB)
5 | Trassenkorridorfindung (zip, 19 MB)
6 | Analyse der Trassenkorridore (zip, 232 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 8. November 2022 in Wettringen eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 49, Abschnitt Süd 1 (08.11.2022, Wettringen)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 24. Februar 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. Mai 2024 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 28. Juni 2024 bestätigt.
Gesamtunterlagen (Anlagen 1 bis 13) (zip, 766 MB)
Anlage 1: Erläuterungsbericht (zip, 12 MB)
Anlage 2: Raumverträglichkeitsstudie (zip, 58 MB)
Anlage 3: Umweltbericht (zip, 320 MB)
Anlage 4: Natura 2000 (zip, 43 MB)
Anlage 5: Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 114 MB)
Anlage 6: Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 811 KB)
Anlage 7: Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 24 MB)
Anlage 8: Ausführungen zur Wasserrahmenrichtlinie (zip, 12 MB)
Anlage 10: Technische und wirtschaftliche Belange (zip, 24 MB)
Anlage 11: Bautechnische Einzelfälle (pdf, 4 MB)
Anlage 12: Standardkreuzungsverfahren (Typicals) (zip, 8 MB)
Jede Person einschließlich anerkannten Umweltvereinigungen konnte sich vom 15. Juli bis zum 14. September 2024 zu den beabsichtigten Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 3. Dezember 2024 in Wettringen.
Erörterungstermin Vorhaben 49, Abschnitt Süd 1 (03.12.2024, Wettringen)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Die Bundesnetzagentur hat am 30. April 2025 einen 58 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Der Verlauf entspricht vollständig dem Vorschlag des Vorhabenträgers.
Bekanntmachung zur Entscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 93 KB)
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 49, Abschnitt Süd 1 (pdf, 5 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 215 KB)
Anlage: Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Vereinigungen (pdf, 100 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die folgenden Veränderungssperren erlassen.
Termine und Meldungen
meldung08.05.2025BBPlG 49 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
Bundesfachplanungveranstaltung 03.12.2024BBPlG 49 Abschnitt Süd 1
Bundesfachplanungmeldung15.07.2024BBPlG 49 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
Bundesfachplanungfrist 15.07.-14.09.2024BBPlG 49 Abschnitt Süd 1
Bundesfachplanungmeldung31.05.2024BBPlG 49 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
Bundesfachplanungmeldung27.02.2023BBPlG 49 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
Bundesfachplanungveranstaltung 08.11.2022BBPlG 49 Abschnitt Süd 1
Bundesfachplanungmeldung21.09.2022BBPlG 49 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
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