Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland

    Friesland – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Warendorf

    Warendorf – Lippetal/Welver/Hamm

    Wilhelmshaven/​Friesland – Lippetal/​Welver/​Hamm (Korridor B)

    Steinfurt – Warendorf (Abschnitt Süd 1)

    etwa 58 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt Süd 1

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ2 2025


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt östlich der Stadt Rheine in Nord­rhein-West­falen und verläuft in süd­östlicher Richtung zunächst durch die Gemeinde Saer­beck. Anschließend kreuzt er west­lich von Lad­bergen die Autobahn 1 und verläuft weiter in Richtung Süden. Der Trassen­korridor umgeht Telgte in östlicher Richtung und endet schließlich zwischen Senden­horst und Enniger­loh.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 58 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 24. April 2026

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 21. September 2022 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 11. Oktober 2022 hat die Bundes­netz­agentur die Voll­ständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat am 8. November 2022 in Wettringen eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 24. Februar 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannten Umwelt­vereinigungen konnte sich vom 15. Juli bis zum 14. September 2024 zu den beabsichtigten Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellung­nahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG sind aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 3. Dezember 2024 in Wettringen.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammen­gestellt. Diese enthält die Argumente aus den ein­gegangenen Einwendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Termine und Meldungen

    meldung08.05.2025
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