Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland

    Friesland – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Warendorf

    Warendorf – Lippetal/Welver/Hamm

    Wilhelmshaven/​Friesland – Lippetal/​Welver/​Hamm (Korridor B)

    Friesland – Cloppenburg (Abschnitt Nord 2)

    etwa 80 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt Nord 2

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2025


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt in der Gemeinde Sande im Land­kreis Fries­land. Er nimmt einen leicht süd­westlichen Verlauf ein, führt östlich an Friede­burg vorbei und durchquert anschließend die Gemeinde Zetel. Dort knickt er weiter süd­westlich ab, quert die Autobahn 28 bei Wester­stede und macht einen leicht nach Westen geschwungenen Bogen bis zur Gemeinde Bösel im Land­kreis Cloppen­burg. Anschließend verläuft der Trassen­korridor weiter Richtung Süden bis zum End­punkt im Westen der Stadt Cloppen­burg.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 80 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 24. April 2026

    Die Bundesnetzagentur hat am 29. März 2023 in Bunde eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 29. Juni 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fachp­lanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannter Umwelt­vereinigungen konnte sich vom 23. Dezember 2024 bis zum 22. Februar 2025 zu den beabsichtigen Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellung­nahme aufgefordert. Die Unter­lagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat in einem nicht­öffentlichen Termin die erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 20. Mai 2025 in Bad Zwischenahn.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammen­gestellt. Diese enthält die Argumente aus den ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Termine und Meldungen

    meldung30.10.2025
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
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    veranstaltung 20.05.2025
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 2
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    meldung27.12.2024
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
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    frist 23.12.2024-22.02.2025
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 2
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    meldung08.11.2024
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    meldung29.06.2023
    BBPlG 49 BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
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    veranstaltung 29.03.2023
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 2
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    meldung01.03.2023
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    meldung09.02.2023
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
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