Schnelleinstieg
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Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland
Friesland – Cloppenburg
Cloppenburg – Steinfurt
Steinfurt – Warendorf
Warendorf – Lippetal/Welver/Hamm
Wilhelmshaven/Friesland – Lippetal/Welver/Hamm (Korridor B)
Friesland – Cloppenburg (Abschnitt Nord 2)
etwa 80 km | Niedersachsen | Amprion
Abschnitt Nord 2Planfeststellung
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt in der Gemeinde Sande im Landkreis Friesland. Er nimmt einen leicht südwestlichen Verlauf ein, führt östlich an Friedeburg vorbei und durchquert anschließend die Gemeinde Zetel. Dort knickt er weiter südwestlich ab, quert die Autobahn 28 bei Westerstede und macht einen leicht nach Westen geschwungenen Bogen bis zur Gemeinde Bösel im Landkreis Cloppenburg. Anschließend verläuft der Trassenkorridor weiter Richtung Süden bis zum Endpunkt im Westen der Stadt Cloppenburg.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Niedersachsen
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 80 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 24. April 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 9. Februar 2023 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 449 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 23 MB)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
Kapitel 1 & 3 | Projektgebiet und Zielsystem (zip, 7 MB)
Kapitel 2 | Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 123 MB)
Kapitel 5 | Trassenkorridorfindung (zip, 19 MB)
Kapitel 6 | Analyse der Trassenkorridore (zip, 89 MB)
Kapitel 7 | Vergleich der Trassenkorridore (zip, 153 MB)
Kapitel 8 | Konverterstandortbereiche und AC-Anbindung (zip, 34 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 29. März 2023 in Bunde eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 49, Abschnitt Nord 2 (29.03.2023, Bunde)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Juni 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 8. November 2024 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 6. Dezember 2024 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 888 MB)
1 | Erläuterungsbericht (zip, 13 MB)
2 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 79 MB)
3 | Umweltbericht (zip, 378 MB)
5 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 91 MB)
6 | Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (pdf, 882 KB)
7 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 25 MB)
8 | Ausführungen zur Wasserrahmenrichtlinie (zip, 11 MB)
10 | Technische und wirtschaftliche Belange (pdf, 15 MB)
11 | Bautechnische Einzelfälle (pdf, 4 MB)
Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 23. Dezember 2024 bis zum 22. Februar 2025 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 20. Mai 2025 in Bad Zwischenahn.
Erörterungstermin Vorhaben 49, Abschnitt Nord 2 (20.05.2025, Bad Zwischenahn)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Die Bundesnetzagentur hat am 24. Oktober 2025 einen 80 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Der Verlauf entspricht vollständig dem Vorschlag des Vorhabenträgers.
Veröffentlichung der Bundesfachplanungs-Entscheidung gemäß § 13 NABEG (pdf, 93 KB)
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 49, Abschnitt Nord 2 (pdf, 6 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 216 KB)
Anlage: Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Vereinigungen (pdf, 91 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die folgenden Veränderungssperren erlassen.
Veränderungssperre Asterderfeld (pdf, 649 KB)
Veränderungssperre Brunnengalerie (pdf, 552 KB)
Termine und Meldungen
meldung30.10.2025BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungveranstaltung 20.05.2025BBPlG 49 Abschnitt Nord 2
BundesfachplanungBad Zwischenahnmeldung27.12.2024BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungfrist 23.12.2024-22.02.2025BBPlG 49 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungmeldung08.11.2024BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungmeldung29.06.2023BBPlG 49 BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungveranstaltung 29.03.2023BBPlG 49 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungmeldung01.03.2023BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungmeldung09.02.2023BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
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