Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland

    Friesland – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Warendorf

    Warendorf – Lippetal/Welver/Hamm

    Wilhelmshaven/​Friesland – Lippetal/​Welver/​Hamm (Korridor B)

    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland (Abschnitt Nord 1)

    etwa 11 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt Nord 1

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2025


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt im Norden von Wilhelms­haven, wo sich der mögliche Konverter­standort befindet. Er verläuft in süd­westlicher Richtung durch den Land­kreis Fries­land, passiert dabei östlich die Stadt Schortens und endet westlich des Wilhelms­havener Kreuzes der Autobahn 29.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 11 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 24. April 2026

    Der Vorhaben­träger Amprion hat den Abschnitt Nord 1 unter dem Namen Wilhelmshaven – Friesland beantragt.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 28. März 2023 in Bunde eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die inter­essierte Öffent­lichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Infor­mationen zur Umwelt- und Raum­verträg­lichkeit des vorge­schlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Infor­mationen ermög­lichen es der Bundes­netzagentur, einen Untersuchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 29. Juni 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannter Umwelt­vereinigungen konnte sich vom 23. Dezember 2024 bis zum 22. Februar 2025 zu den beabsichtigen Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellung­nahme aufgefordert. Die Unter­lagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat in einem nicht­öffentlichen Termin die erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 21. Mai 2025 in Bad Zwischenahn.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammen­gestellt. Diese enthält die Argumente aus den ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Termine und Meldungen

    meldung30.10.2025
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 21.05.2025
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung
    meldung27.12.2024
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    frist 23.12.2024-22.02.2025
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung
    meldung08.11.2024
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    meldung29.06.2023
    BBPlG 49 BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 28.03.2023
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung
    meldung01.03.2023
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    meldung09.02.2023
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung

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