Schnelleinstieg
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Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)
B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)
L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch
Wesermarsch – Cloppenburg
Cloppenburg – Steinfurt
Steinfurt – Borken
Borken – Polsum
Heide West – Polsum (Korridor B)
Steinfurt – Borken (Abschnitt Süd 1)
etwa 72 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion
Abschnitt Süd 1Planfeststellung
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt östlich der Stadt Rheine im Kreis Steinfurt, südlich der Autobahn 30. Er verläuft zunächst in südwestlicher Richtung. Im Anschluss quert er die Emsaue, kreuzt die Bundesstraße 481, schwenkt nach Westen und verläuft dann in südlicher Richtung, östlich vorbei an der Gemeinde Laer und der Stadt Billerbeck. Mit der Querung der Bundesstraße 525 verschwenkt der festgelegte Korridor nach Süden und passiert die Stadt Coesfeld östlich und die Stadt Dülmen westlich. Nach Kreuzung der Bundesstraße 474 verschwenkt er nach Südwesten und endet südlich der Stadt Reken und östlich der Stadt Borken.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Nordrhein-Westfalen
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 72 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 22. Januar 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 5. Oktober 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 791 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 23 MB)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
1 | Anlagen zu Kapiteln 1 und 3 (zip, 10 MB)
2 | Anlagen zu Kapitel 4 (zip, 142 MB)
3 | Anlagen zu Kapitel 5 (zip, 27 MB)
4 | Anlagen zu Kapitel 6 (zip, 364 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 22. November 2022 in Steinfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Süd 1 (22.11.2022, Steinfurt)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 24. Februar 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 23. August 2024 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 20. September 2024 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 827 MB)
1 | Erläuterungsbericht (zip, 14 MB)
2 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 66 MB)
3 | Umweltbericht (zip, 364 MB)
5 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 120 MB)
6 | Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 821 KB)
7 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 24 MB)
10 | Technische und wirtschaftliche Belange (zip, 5 MB)
11 | Bautechnische Einzelfälle (zip, 4 MB)
Jede Person einschließlich anerkannten Umweltvereinigungen konnte sich vom 7. Oktober bis zum 6. Dezember 2024 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erörterung
Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die dazugehörigen Erwiderungen des Vorhabenträgers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung festgestellt. Die Bundesnetzagentur hat sich daher entschieden, gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG und § 18 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf die Durchführung des Erörterungstermins zu verzichten.
Die Argumente der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und die dazugehörigen Erwiderungen wurden in einer Synopse anonymisiert zusammengestellt. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Information an die Einwendenden und stellungnehmenden Beteiligten versandt.
Die Bundesnetzagentur hat am 29. Juli 2025 einen 72 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Dieser entspricht dem Vorschlag von Amprion.
Veröffentlichung der Entscheidung für das Vorhaben 48, Abschnitte Süd 1 und Süd 2 (pdf, 94 KB)
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 48, Abschnitt Süd 1 (pdf, 7 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 218 KB)
Anlage: Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Vereinigungen (pdf, 81 KB)
Die Bundesnetzagentur hat folgende Veränderungssperre erlassen:
Termine und Meldungen
meldung04.08.2025BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
Bundesfachplanungmeldung09.10.2024BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
Bundesfachplanungfrist 07.10.-06.12.2024BBPlG 48 Abschnitt Süd 1
Bundesfachplanungmeldung26.08.2024BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
Bundesfachplanungmeldung27.02.2023BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
Bundesfachplanungmeldung03.11.2022BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
Bundesfachplanungveranstaltung 22.11.2022BBPlG 48 Abschnitt Süd 1
Bundesfachplanungmeldung05.10.2022BBPlG 48 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
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