Schnelleinstieg
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Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)
B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)
L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch
Wesermarsch – Cloppenburg
Cloppenburg – Steinfurt
Steinfurt – Borken
Borken – Polsum
Heide West – Polsum (Korridor B)
L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch (Abschnitt Nord 2)
etwa 105 km | Bremen, Niedersachsen | Amprion
Abschnitt Nord 2Planfeststellung
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Der Trassenkorridor beginnt südlich der Elbe zwischen Freiburg und Wischhafen und läuft von hier in südwestlicher Richtung vorbei an der Stadt Hemmoor, wo er den Fluss Oste sowie die Bundesstraße 73 kreuzt. Östlich des Balksees knickt er ab und verläuft in südlicher Richtung bis zur Gemeinde Ebersdorf. Nördlich der Gemeinde Oerel schwenkt er um und verläuft weiter in süd-westlicher Richtung. Im weiteren Verlauf kreuzt er bei der Gemeinde Beverstedt die Bundesstraße 71 und verläuft ab der Gemeinde Axstedt in Richtung Westen. Südlich der Gemeinde Hagen im Bremischen knickt er nach Süd-Westen und kreuzt die Autobahn 27. Der Korridor quert daraufhin im Bremer Norden, westlich von Rekum die Weser, bevor er südlich der Gemeinde Elsfleth in südlicher Richtung verlaufend rund zwei Kilometer westlich der Gemeinde Berne im niedersächsischen Landkreis Wesermarsch endet.
Der Vorhabenträger Amprion hat den Abschnitt Nord 2 unter dem Namen Stade – Wesermarsch beantragt.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Bremen, Niedersachsen
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 105 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 22. Januar 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 19. Januar 2023 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 745 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 23 MB)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
1 | Anlagen zu Kapiteln 1 und 3 (zip, 10 MB)
2 | Anlagen zu Kapitel 4 (zip, 142 MB)
3 | Anlagen zu Kapitel 5 (zip, 27 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 7. März 2023 eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Nord 2 (07.03.2023, Osterholz-Scharmbeck)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Juni 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 29. November 2024 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 23. Dezember 2024 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 902 KB)
1 | Erläuterungsbericht (zip, 17 MB)
2 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 66 MB)
3 | Umweltbericht (zip, 358 MB)
5 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 115 MB)
6 | Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (pdf, 882 KB)
7 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 26 MB)
10 | Technische und wirtschaftliche Belange (pdf, 16 MB)
11 | Bautechnische Einzelfälle (pdf, 6 MB)
Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 13. Januar 2025 bis zum 12. März 2025 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 12. Juni 2025 in Bremerhaven.
Erörterungstermin Vorhaben 48, Abschnitt Nord 2 (12.06.2025, Bremerhaven)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Die Bundesnetzagentur hat am 31. Oktober 2025 einen etwa 105 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Der Verlauf entspricht vollständig dem Vorschlag des Übertragungsnetzbetreibers.
Bekanntmachung zur Entscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 89 KB)
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 48, Abschnitt Nord 2 (pdf, 8 MB)
Anlage: Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Vereinigungen (pdf, 97 KB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 203 KB)
Termine und Meldungen
meldung06.11.2025BBPlG 48 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungveranstaltung 12.06.2025BBPlG 48 Abschnitt Nord 2
BundesfachplanungBremerhavenfrist 13.01.-12.03.2025BBPlG 48 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungmeldung29.11.2024BBPlG 48 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungmeldung29.06.2023BBPlG 49 BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungveranstaltung 07.03.2023BBPlG 48 Abschnitt Nord 2
BundesfachplanungOsterholz-Scharmbeckmeldung20.01.2023BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
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