Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)

    B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch

    Wesermarsch – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Borken

    Borken – Polsum

    Heide West – Polsum (Korridor B)

    Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) (Abschnitt Nord 1)

    etwa 45 km | Schleswig-Holstein | Amprion

    Abschnitt Nord 1

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2025


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt in den Gemeinden Wöhrden und Lieth im Land­kreis Dithmarschen südwestlich von Heide. Er verläuft in südöstlicher Richtung und kreuzt zunächst die Bundes­straße 5. Im weiteren Verlauf kreuzt der festgelegte Korridor die Bundes­straße 431 zwischen Bargen­stedt und Nindorf und verläuft weiter in südöstlicher Richtung. Zwischen den Gemeinden Kuden und Ecklak wird der Nord-Ostsee-Kanal vom festgelegten Trassen­korridor gequert, bevor er erneut die Bundes­straße 5 bei Land­scheide kreuzt und in der Gemeinde Wewelsfleth am nördlichen Elbufer endet.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat den Abschnitt Nord 1 unter dem Namen Dithmarschen – Steinburg beantragt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Schleswig-Holstein

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 45 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 22. Januar 2026

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 30. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Im Januar 2023 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags festgestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat am 22. Februar 2023 in Wilster eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 26. Mai 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festge­legt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beur­teilung und die Strate­gische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzu­legen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 27. Januar bis zum 26. März 2025 zu den beabsichtigen Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellung­nahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterung

    Die Bundes­netz­agentur hat alle ein­gegangenen Stellung­nahmen und Ein­wendungen sowie die dazu­gehörigen Erwiderungen des Vorhaben­trägers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung fest­gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat sich daher entschieden, gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG und § 18 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) auf die Durch­führung des Erörterungs­termins zu verzichten.

    Die Argumente der ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen und die dazu­gehörigen Erwiderungen wurden in einer Synopse anonymisiert zusammen­gestellt. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Information an die Einwendenden und stellung­nehmenden Beteiligten versandt.

    Termine und Meldungen

    meldung04.12.2025
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung
    frist 27.01.-26.03.2025
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung
    meldung29.06.2023
    BBPlG 49 BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    meldung26.05.2023
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 22.02.2023
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung
    meldung20.01.2023
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    meldung30.12.2022
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung

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