Schnelleinstieg
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Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)
B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)
L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch
Wesermarsch – Cloppenburg
Cloppenburg – Steinfurt
Steinfurt – Borken
Borken – Polsum
Heide West – Polsum (Korridor B)
Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) (Abschnitt Nord 1)
etwa 45 km | Schleswig-Holstein | Amprion
Abschnitt Nord 1Planfeststellung
Bau
Inbetriebnahme

Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt in den Gemeinden Wöhrden und Lieth im Landkreis Dithmarschen südwestlich von Heide. Er verläuft in südöstlicher Richtung und kreuzt zunächst die Bundesstraße 5. Im weiteren Verlauf kreuzt der festgelegte Korridor die Bundesstraße 431 zwischen Bargenstedt und Nindorf und verläuft weiter in südöstlicher Richtung. Zwischen den Gemeinden Kuden und Ecklak wird der Nord-Ostsee-Kanal vom festgelegten Trassenkorridor gequert, bevor er erneut die Bundesstraße 5 bei Landscheide kreuzt und in der Gemeinde Wewelsfleth am nördlichen Elbufer endet.
Der Vorhabenträger Amprion hat den Abschnitt Nord 1 unter dem Namen Dithmarschen – Steinburg beantragt.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Schleswig-Holstein
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 45 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 22. Januar 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 30. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Im Januar 2023 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 748 MB)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 24 MB)
1 | Anlagen zu Kapiteln 1 und 3 (zip, 10 MB)
2 | Anlagen zu Kapitel 4 (zip, 138 MB)
3 | Anlagen zu Kapitel 5 (zip, 26 MB)
4 | Anlagen zu Kapitel 6 (zip, 342 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 22. Februar 2023 in Wilster eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Nord 1 (22.02.2023, Wilster)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 13. Dezember 2024 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 10. Januar 2025 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 541 MB)
1 | Erläuterungsbericht (zip, 13 MB)
2 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 23 MB)
3 | Umweltbericht (zip, 256 MB)
5 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 51 MB)
6 | Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (pdf, 882 KB)
7 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 12 MB)
10 | Technische und wirtschaftliche Belange (pdf, 6 MB)
11 | Bautechnische Einzelfälle (pdf, 3 MB)
Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 27. Januar bis zum 26. März 2025 zu den beabsichtigen Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erörterung
Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die dazugehörigen Erwiderungen des Vorhabenträgers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung festgestellt. Die Bundesnetzagentur hat sich daher entschieden, gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG und § 18 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf die Durchführung des Erörterungstermins zu verzichten.
Die Argumente der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und die dazugehörigen Erwiderungen wurden in einer Synopse anonymisiert zusammengestellt. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Information an die Einwendenden und stellungnehmenden Beteiligten versandt.
Die Bundesnetzagentur hat am 25. November 2025 einen etwa 45 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Der Verlauf entspricht vollständig dem Vorschlag des Übertragungsnetzbetreibers.
Bekanntmachung: Veröffentlichung der Entscheidung (pdf, 90 KB)
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 48, Abschnitt Nord 1 (pdf, 4 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 208 KB)
Anlage: Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Vereinigungen (pdf, 87 KB)
Termine und Meldungen
meldung04.12.2025BBPlG 48 Abschnitt Nord 1
Bundesfachplanungfrist 27.01.-26.03.2025BBPlG 48 Abschnitt Nord 1
Bundesfachplanungmeldung29.06.2023BBPlG 49 BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungmeldung26.05.2023BBPlG 48 Abschnitt Nord 1
Bundesfachplanungveranstaltung 22.02.2023BBPlG 48 Abschnitt Nord 1
Bundesfachplanungmeldung20.01.2023BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
Bundesfachplanungmeldung30.12.2022BBPlG 48 Abschnitt Nord 1
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