Schnelleinstieg
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Urberach – Pfungstadt – Weinheim
Weinheim - Rheinau
Rheinau – Philippsburg
Philippsburg – Daxlanden
Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden
Weinheim - Rheinau (Abschnitt Süd 3)
etwa 18 km | Baden-Württemberg, Hessen | TransnetBW
Abschnitt Süd 3
StatusAnhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Beginnend am Umspannwerk Weinheim folgt der Trassenverlauf in südwestlicher Richtung einer bereits bestehenden Trasse. Südlich von Weinheim wird bei Neuzenhof ein Teil eines Golfplatzes gequert. Der Siedlungsbereich von Heddesheim wird westlich umgangen. Auf Höhe von Wallstadt kommen aus nordwestlicher Richtung weitere Freileitungen zum Trassenband hinzu. Die Leitung führt als Teil dieses Trassenbandes östlich von Wallstadt und Feudenheim sowie der Autobahn 6 nach Süden, indem der Bereich westlich von Ilvesheim und Seckenheim genutzt wird. Dabei werden in Richtung Süden der Neckar, die Autobahn 656 und der Güterbahnhof Mannheim gequert. Unmittelbar südlich des Bahnhofs zweigt ein Teil der Leitung nach Westen ab und verläuft zwischen Mannheim Mallau und Pfingstberg hindurch zum Netzverknüpfungspunkt G380 (Mannheim). Ein zweiter Teil der Leitung führt in südlicher Richtung zum Umspannwerk Rheinau und endet dort.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Baden-Württemberg, Hessen
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Parallelneubau; Ersatzneubau; Umbeseilung
Länge etwa 18 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 10. April 2026
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 31. Januar 2023 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 55 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 5 MB)
Anlage 1 | Planfeststellungsabschnitte (pdf, 11 MB)
Anlage 2 | Übersichtsplan (pdf, 8 MB)
Anlage 3 | Kartierkonzept (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 15. März 2023 in Bruchsal eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 19, Abschnitte Süd 1, Süd 2 und Süd 3 (15.03.2023, Bruchsal)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 25. Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. Juni 2025 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht.
Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
meldung01.07.2025BBPlG 19 Abschnitt Süd 3
Planfeststellungmeldung31.05.2023BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
Planfeststellungveranstaltung 15.03.2023BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
Planfeststellungmeldung23.02.2023BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
Planfeststellungmeldung01.02.2023BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
PlanfeststellungH2Teilen
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