Schnelleinstieg
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Urberach – Pfungstadt – Weinheim
Weinheim - Rheinau
Rheinau – Philippsburg
Philippsburg – Daxlanden
Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden
Rheinau – Philippsburg (Abschnitt Süd 2)
etwa 27 km | Baden-Württemberg | TransnetBW
Abschnitt Süd 2
StatusErörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenverlauf beginnt unmittelbar südlich des Umspannwerks Rheinau und führt zunächst parallel zur A 6 in südliche Richtung vorbei an Brühl, Schwetzingen und Ketsch. Bei Ketsch orientiert sich der Verlauf in südwestliche Richtung und folgt einer bereits bestehenden Trasse. Talhaus und Hockenheim werden westlich umgangen. Weiter südlich führt die Trasse schließlich zum Netzverknüpfungspunkt, dem Umspannwerk Altlußheim, zwischen Altlußheim und Neulußheim. Von dort verläuft sie weiter in südliche Richtung und quert zwischen Altlußheim, Oberhausen-Rheinhausen und Waghäusel die sogenannte Wagbachniederung. Ab Waghäusel verläuft die vorgeschlagene Trasse in westlicher Richtung, bis sie kurz vor dem ehemaligen Kraftwerksgelände Philippsburg endet.
Die Alternative Rheinau quert in ihrem Verlauf die Wildgehege, die Schrebergärten am Stangenbrunnenweg und das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen in der bestehenden Trasse.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Baden-Württemberg
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung
Typ Parallelneubau; Ersatzneubau; Umbeseilung
Länge etwa 27 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 10. April 2026
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 31. Januar 2023 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 187 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 7 MB)
Anlage 1 | Planfeststellungsabschnitte (pdf, 11 MB)
Anlage 2 | Übersichtspläne (zip, 13 MB)
Anlage 3 | Kartierkonzept (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 15. März 2023 in Bruchsal eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 19, Abschnitte Süd 1, Süd 2 und Süd 3 (15.03.2023, Bruchsal)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 25. Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 20. Dezember 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Abs. 3a NABEG versichert.
Gesamtunterlagen (zip, 1,3 GB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 11 MB)
02 | Übersichtspläne (zip, 36 MB)
03 | Lagepläne und sonstige Pläne (zip, 84 MB)
04 | Bauwerks- und Mastverzeichnis (zip, 515 KB)
06 | Fundamentverzeichnisse (zip, 621 KB)
07 | Kreuzungsverzeichnisse (zip, 400 KB)
08 | Rechtserwerb (zip, 211 MB)
09 | Immissionsschutz (zip, 34 MB)
10 | UVP-Bericht (zip, 349 MB)
11 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 4 MB)
13 | Wasserrahmenrichtlinie (zip, 179 MB)
14 | Bodenschutzkonzept (zip, 119 MB)
15 | Forstrechtlicher Fachbeitrag (zip, 117 MB)
16 | sonstige öffentliche und private Belange (zip, 7 MB)
17 | Anträge nach Naturschutz-/ Wasser- und Denkmalrecht sowie auf Waldumwandlung (zip, 5 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 13. Januar bis zum 12. März 2025 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
frist 13.01.-12.03.2025BBPlG 19 Abschnitt Süd 2
Planfeststellungmeldung20.12.2024BBPlG 19 Abschnitt Süd 2
Planfeststellungmeldung31.05.2023BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
Planfeststellungveranstaltung 15.03.2023BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
Planfeststellungmeldung23.02.2023BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
Planfeststellungmeldung01.02.2023BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
PlanfeststellungH2Teilen
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