Urberach – Pfungstadt – Weinheim

    Weinheim - Rheinau

    Rheinau – Philippsburg

    Philippsburg – Daxlanden

    Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden

    Philippsburg – Daxlanden (Abschnitt Süd 1)

    etwa 31 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q1 2023


    Verlauf

    Der vorgeschlagene Trassen­verlauf führt in einer bereits bestehenden Trasse zunächst vom ehemaligen Kraft­werks­gelände Philipps­burg nach Süden. Ab Linken­heim-Hoch­stetten verläuft er parallel zur Bundes­straße 36. Die Trasse quert danach auf Höhe des sogenannten Bürger­parks in einer ebenfalls bereits bestehenden Trasse Eggen­stein und Leopolds­hafen in westlicher Richtung. Anschließend verläuft sie wieder in südlicher Richtung und quert nördlich der Raffinerie­anlagen bei Knielingen den Kleinen Boden­see in süd­westlicher Richtung. Ab hier führt die Leitung in einer bestehenden Trasse parallel zur Alb nach Süden. Sie folgt dem Ostufer des Knielinger Sees, um schließlich über den Rhein­hafen Karlsruhe zum Umspann­werk Daxlanden zu gelangen.

    Die Alternative umfasst die Über­spannung des Kleinen Bodensees in der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen im Land­kreis Karlsruhe.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau; Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 31 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 10. April 2026

    Die Bundesnetzagentur hat am 15. März 2023 in Bruchsal eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 25. Mai 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffent­licher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 12. August bis zum 11. Oktober 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat in einem nicht­öffentlichen Termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 12. Februar 2025 in Eggenstein-Leopoldshafen.

    Der Vorhabenträger hat am 13. Mai 2025 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen nach §21 NABEG gestellt. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen in ihren Belangen berührt werden, konnten vom 14. Juli bis zum 15. September 2025 Stellungnahmen abgeben und Einwendungen erheben. Die beantragte Plan­änderung betrifft folgende Unter­lagen:

    • Register 2 (Übersichtspläne)
    • Register 3 (Lagepläne)
    • Register 4 (Bauwerks- und Mastverzeichnis)
    • Register 5 (Mastskizzen)
    • Register 6 (Fundamentverzeichnis)
    • Register 8 (Rechtserwerb)
    • Register 10 (UVP-Bericht) durch die Änderung der Anlage 10; Naturschutzfachliche Bewertung und Anträge, sowie das Einfügen der Anlage 15 Baulärmgutachten
    • Register 11 (Landschaftspflegerischer Begleitplan)
    • Register 12 (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
    • Register 13 (Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung)
    • Register 18 (Anträge)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Vorzeitiger Baubeginn

    Die Bundesnetzagentur hat am 19. Februar, 15. August und am 29. Dezember 2025 sowie am 6. März 2026 jeweils einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 12.02.2025
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1
    Planfeststellung
    frist 12.08.-11.10.2024
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1
    Planfeststellung
    meldung28.06.2024
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1
    Planfeststellung
    meldung31.05.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    veranstaltung 15.03.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    meldung23.02.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    meldung01.02.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung

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