Schnelleinstieg
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Mecklar – Dipperz
Dipperz – Bergrheinfeld West
Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)
Dipperz – Bergrheinfeld West (Abschnitt B)
etwa 102 km | Bayern, Hessen | TenneT
Abschnitt B
StatusErörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Termine
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 17, Abschnitt B
05.10.-04.12.2026
Verlauf
Die vorgeschlagene Trasse beginnt im Umspannwerk Dipperz. Sie verläuft zunächst auf kurzer Strecke in nordwestliche Richtung, bevor sie der Autobahn 7 bis zum Autobahndreieck Fulda und anschließend der Autobahn 66 bis zur Gemeinde Neuhof folgt. Dort knickt der Trassenvorschlag Richtung Süden ab und passiert die Landesgrenze zwischen der Gemeinde Sinntal (Hessen) und dem Markt Zeitlofs (Bayern). In einem leicht nach Osten geneigten Bogen verläuft die vorgeschlagene Trasse weiter Richtung Süden bis zur Gemeinde Gössenheim der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden am Main. Dort schwenkt sie Richtung Osten und führt südlich an der Gemeinde Werneck vorbei, bevor sie am Umspannwerk Bergrheinfeld West endet.
Im Bereich der Gemeinde Zeitlofs hat der Vorhabenträger eine kleinräumige alternative Trassierung vorgeschlagen und im Rahmen des Erdkabel-Pilotprojektes im Bereich des Umspannwerkes Dipperz einen Erdkabelabschnitt vorgesehen.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Bayern, Hessen
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung; Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau
Länge etwa 102 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 2. Oktober 2026
Der Vorhabenträger TenneT hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG (pdf, 2 MB)
Technische Vorhabenbeschreibung (pdf, 4 MB)
Anlage (Antragstrasse und Alternativen - Nordteil) (pdf, 18 MB)
Anlage (Antragstrasse und Alternativen - Südteil) (pdf, 13 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober 2024 in Schweinfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 17, Abschnitt B (22.10.2024, Schweinfurt)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 22. Januar 2025 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 26. Juni 2026 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 24. Juli 2026 bestätigt.
01 | Erläuterungsbericht (zip, 89 MB)
02 | Technik und Trassierung (zip, 692 MB)
03 | Bauwerks- und Kreuzungsverzeichnis (zip, 1 MB)
04 | Rechtserwerbsverzeichnis und -pläne (zip, 663 MB)
05 | Immissionsschutz (zip, 138 MB)
06 | Natura2000-Verträglichkeit (zip, 113 MB)
07 | Wasserwirtschaftliche Unterlagen (zip, 602 MB)
08 | Bodenschutzkonzept (zip, 13 MB)
09 | Minderungsmaßnahmen nach § 43m EnWG (zip, 155 MB)
10 | Forstrechtliche Kompensation (zip, 219 MB)
11 | Denkmalpflege (zip, 15 MB)
12 | Landespflegerischer Begleitplan (Klammerdokument) (zip, 1 MB)
12.1 | Landespflegerischer Begleitplan (Teil Hessen) (zip, 1,3 GB)
12.2 | Landespflegerischer Begleitplan (Teil Bayern) (zip, 2,5 GB)
Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Auslegung bis zum 4. Dezember 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das entsprechende Onlineformular zu nutzen.
Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
frist 05.10.-04.12.2026BBPlG 17 Abschnitt B
Planfeststellungmeldung29.06.2026BBPlG 17 Abschnitt B
Planfeststellungmeldung22.01.2025BBPlG 17 Abschnitt B
Planfeststellungveranstaltung 22.10.2024BBPlG 17 Abschnitt B
PlanfeststellungSchweinfurtmeldung03.09.2024BBPlG 17 Abschnitt B
PlanfeststellungH2Teilen
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