Schnelleinstieg
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Mecklar – Dipperz
Dipperz – Bergrheinfeld West
Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)
Mecklar – Dipperz (Abschnitt A)
etwa 50 km | Hessen | TenneT
Abschnitt A
Verlauf
Die vorgeschlagene Trasse beginnt am Umspannwerk Mecklar nordöstlich von Bad Hersfeld und führt Richtung Süden. Sie kreuzt die Autobahn 4 östlich von Bad Hersfeld und verläuft weiter bis zur Marktgemeinde Burghaun, wo sie die Bundesstraße 27 quert. Im Anschluss führt die vorgesehene Trasse östlich der Stadt Hünfeld und der Gemeinde Petersberg vorbei, bevor sie in der Gemeinde Künzell nach Osten abknickt und am Umspannwerk Dipperz endet.
Im Bereich westlich von Buchenau/Arzell der Gemeinde Eiterfeld sowie im Bereich Sargenzell der Stadt Hünfeld hat der Vorhabenträger kleinräumige alternative Trassierungen vorgeschlagen. Im Rahmen des Erdkabel-Pilotprojektes hat der Vorhabenträger im Bereich Burghaun sowie von Petersberg beginnend bis zum Umspannwerk Dipperz Erdkabelabschnitte vorgesehen.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Hessen
technische Daten Wechselstrom, 380 kV
Bauweise Freileitung; Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau
Länge etwa 50 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 2. Oktober 2026
Nach § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgesehen.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 9. Januar 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 19. Januar 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG (pdf, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 29. Februar 2024 in Bebra eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 17, Abschnitt A (29.02.2024, Bebra)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Mai 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 29. August 2025 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Absatz 3a des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) versichert.
Gesamtunterlagen (zip, 3,4 GB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 90 MB)
02 | Technik und Trassierung (zip, 732 MB)
03 | Bauwerks- und Kreuzungsverzeichnis (zip, 12 MB)
04 | Rechtserwerbsverzeichnis und -pläne (zip, 125 MB)
05 | Immissionsschutz (zip, 134 MB)
06 | Natura2000-Verträglichkeit (zip, 83 MB)
07 | Wasserwirtschaftliche Unterlagen (zip, 265 MB)
08 | Bodenschutzkonzept (zip, 13 MB)
09 | Minderungsmaßnahmen nach § 43m EnWG (zip, 229 MB)
10 | Forstrechtliche Kompensation (zip, 93 MB)
11 | Denkmalpflege (zip, 4 MB)
12.1 | Landespflegerischer Begleitplan (zip, 290 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 29. September bis zum 28. November 2025 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 17, Abschnitt A (29.09.-28.11.2025)
Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 25. März 2026 in Fulda.
Erörterungstermin Vorhaben 17, Abschnitt A (25.03.2026, Fulda)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur Synopsen zusammengestellt. Diese enthalten die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Dateien sind geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Der Vorhabenträger hat am 22. Mai 2026 die Unterlagen zur ersten Planänderung vor Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Absatz 3a NABEG versichert. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 22. Juni bis zum 4. August 2026 Stellung nehmen oder Einwendungen erheben.Unterlage 1 | Erläuterungsbericht (zip, 29 MB)
Unterlage 2 | Technik und Trassierung (zip, 438 MB)
Unterlage 3 | Bauwerks- und Kreuzungsverzeichnis (zip, 13 MB)
Unterlage 4 | Rechtserwerbsverzeichnis und -pläne (zip, 122 MB)
Unterlage 5 | Immissionsschutz (zip, 16 MB)
Unterlage 6 | Natura 2000-Versträglichkeit (zip, 24 MB)
Unterlage 7 | Wasserwirtschaftliche Unterlagen (zip, 257 MB)
Unterlage 10 | Fachbeitrag Forstrechtliche Kompensation (zip, 84 MB)
Unterlage 12 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 1 GB)
Der Vorhabenträger hat am 11. September 2026 die Unterlagen zur zweiten Planänderung vor Planfeststellungsbeschluss eingereicht.
Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Unterlage 9a | Konkretisierung § 43m EnWG (zip, 342 MB)
Unterlage 12 | Anhang II Maßnahmenblätter (zip, 1 MB)
Unterlage 12 | Anlage 9 Maßnahmenkarte Schutzgut Tiere (zip, 50 MB)
Unterlage 12 | Anlage 10 Karten der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zip, 102 MB)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
frist 22.06.-04.08.2026BBPlG 17 Abschnitt A
Planfeststellungveranstaltung 25.03.2026BBPlG 17 Abschnitt A
Planfeststellungfrist 29.09.-28.11.2025BBPlG 17 Abschnitt A
Planfeststellungmeldung29.08.2025BBPlG 17 Abschnitt A
Planfeststellungmeldung29.05.2024BBPlG 17 Abschnitt A
Planfeststellungveranstaltung 29.02.2024BBPlG 17 Abschnitt A
Planfeststellungmeldung10.01.2024BBPlG 17 Abschnitt A
PlanfeststellungH2Teilen
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