Mecklar – Dipperz

    Dipperz – Bergrheinfeld West

    Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)

    Mecklar – Dipperz (Abschnitt A)

    etwa 50 km | Hessen | TenneT

    Abschnitt A

    Planfeststellung
    seit Q1 2024


    Verlauf

    Die vorgeschlagene Trasse beginnt am Umspann­werk Mecklar nord­östlich von Bad Hers­feld und führt Richtung Süden. Sie kreuzt die Auto­bahn 4 östlich von Bad Hers­feld und verläuft weiter bis zur Markt­gemeinde Burghaun, wo sie die Bundes­straße 27 quert. Im Anschluss führt die vorgesehene Trasse östlich der Stadt Hün­feld und der Gemeinde Peters­berg vorbei, bevor sie in der Gemeinde Künzell nach Osten abknickt und am Umspann­werk Dipperz endet.

    Im Bereich westlich von Buchenau/Arzell der Gemeinde Eiter­feld sowie im Bereich Sargen­zell der Stadt Hün­feld hat der Vorhaben­träger klein­räumige alternative Trassierungen vorgeschlagen. Im Rahmen des Erd­kabel-Pilot­projektes hat der Vorhaben­träger im Bereich Burg­haun sowie von Peters­berg beginnend bis zum Umspann­werk Dipperz Erdkabel­abschnitte vorgesehen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung; Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau

    Länge

    etwa 50 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 2. Oktober 2026

    Nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) wird von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vor­schriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen.

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 9. Januar 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 19. Januar 2024 hat die Bundes­netz­agentur die Voll­ständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 29. Februar 2024 in Bebra eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchge­führt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 29. Mai 2024 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vor­zulegen hat.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, auf­gefordert, zum ein­gereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 29. September bis zum 28. November 2025 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat in einem nichtöffentlichen Termin die Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 25. März 2026 in Fulda.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur Synopsen zusammen­gestellt. Diese enthalten die Argumente aus den ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Dateien sind geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhabenträger hat am 22. Mai 2026 die Unterlagen zur ersten Planänderung vor Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Absatz 3a NABEG versichert. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 22. Juni bis zum 4. August 2026 Stellung nehmen oder Einwendungen erheben.

    Der Vorhabenträger hat am 11. September 2026 die Unterlagen zur zweiten Planänderung vor Planfeststellungsbeschluss eingereicht.

    Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 22.06.-04.08.2026
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Planfeststellung
    veranstaltung 25.03.2026
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Planfeststellung
    frist 29.09.-28.11.2025
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Planfeststellung
    meldung29.08.2025
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Planfeststellung
    meldung29.05.2024
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Planfeststellung
    veranstaltung 29.02.2024
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Planfeststellung

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