Vieselbach – Regelzonengrenze

    Vieselbach – Eisenach – Mecklar

    Vieselbach – Regelzonengrenze (Abschnitt A)

    87 km | Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt A

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2024


    Verlauf

    Die fest­gelegte Trasse beginnt am Umspann­werk Vieselbach. Sie umgeht zunächst den Ballungs­raum Erfurt süd­östlich und verläuft dann weiter Richtung Westen. Sie passiert Gotha nördlich und verläuft weiter westlich bis zum Umspann­werk Eisenach. Von dort führt die Trasse weiter in westlicher Richtung. Der Abschnitt endet an der Grenze zwischen den Regel­zonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134) in un­mittelbarer Nähe zur thüringisch-hessischen Landes­grenze.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    87 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 21. August 2026

    50Hertz hat am 4. Januar 2021 beantragt, gemäß § 5a NABEG auf eine Bundes­fach­planung zu verzichten. Da zwischen­zeit­lich das Bundes­bedarfsplan­gesetz novelliert wurde, wurde der Antrag am 4. März 2021 ent­sprechend angepasst. Am 15. März 2021 hat die Bundes­netz­agentur entschieden, dass die Maß­nahme auf­grund der örtlichen Gegeben­heiten ohne Bundes­fach­planung möglich ist.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 27. August 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den be­absichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen. Im Oktober 2021 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 9. November 2021 in Erfurt eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, an­erkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz ein­geholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 28. Januar 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vor­haben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 6. März 2024 in Gotha.

    Die Bundesnetzagentur hat am 14. August 2024 den Planfeststellungs­beschluss erlassen. Er sieht den Austausch der be­stehenden Leitung durch Hochtemperatur­leiter­seile sowie die dafür not­wendigen Mast­anpassungen vor. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Informationen zur Auslegung finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Der Vorhabenträger hat am 30. Juni 2025 eine Änderung des Plan­feststellungs­beschlusses vom 14. August 2024 beantragt. Die entsprechenden Unterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich bis zum 15. Oktober 2025 dazu äußern.

    Der Vorhabenträger hat am 15. Mai 2026 im Rahmen der Planänderung eine Änderung bereits eingereichter und veröffentlichter Unterlagen beantragt. Die entsprechenden abgeänderten Unterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Die Änderungen sind in lila - Schrift besonders kenntlich gemacht. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, werden von der Bundesnetzagentur gesondert zu einer Stellungnahme aufgefordert.

    Der Vorhabenträger hat am 30. Juni 2025 eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14. August 2024 beantragt. Den Antrag hat er am 15. Mai 2026 im Rahmen der 1. Deckblattänderung ergänzt. Die weitere Planung hat ergeben, dass es zum Entfall von Tauschmasten und dem zusätzlichen Einsatz von Fluchtabspannmasten kommt. Des Weiteren werden an einigen Masten Verstärkungsmaßnahmen notwendig. Dadurch ergeben sich u. a. Anpassungen von temporären Arbeitsflächen und Zuwegungen sowie von Wasserhaltungen und deren Einleitungen.

    Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen vom 30. Juni 2025 und 15. Mai 2026 hat die Bundesnetzagentur am 14. August 2026 einen Planänderungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 5 NABEG i. V. m. § 43d EnWG und § 76 Abs. 1 VwVfG erlassen.

    Weitere Informationen zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.

    Termine und Meldungen

    frist 14.08.-15.10.2025
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    veranstaltung 06.03.2024
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    meldung18.09.2023
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    frist 18.09.-17.11.2023
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    meldung31.07.2023
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    meldung01.02.2022
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    veranstaltung 09.11.2021
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    meldung27.08.2021
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung

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