Bertikow – Pasewalk

    Bertikow – Pasewalk

    etwa 32 km | Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | 50Hertz

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ1 2018


    Verlauf

    Der fest­gelegte Trassen­korridor beginnt am Umspann­werk Bertikow im Land­kreis Ucker­mark. Er folgt auf etwa drei Kilo­metern der bestehenden 220-kV-Leitung Richtung Norden und knickt südlich der Ort­schaft Dreesch (Gemeinde Grünow) etwa in Höhe des Großen Prähn­sees Richtung Nord­osten ab. Er umgeht Dreesch auf östlicher Seite und verläuft sodann in Parallel­führung mit der Auto­bahn 20 Richtung Norden. Im weiteren Verlauf folgt der Korridor der Auto­bahn unter westlicher Umgehung von Klockow (Gemeinde Schönfeld) und östlicher Umgehung von Schönfeld. Zwischen Damerow und Züsedom (Gemeinde Rollwitz) trifft er auf die 220-kV-Bestands­leitung und folgt dieser Richtung Norden. Er passiert Rollwitz östlich und führt ab dem südlichen Wald­rand des Pasewalker Kirchen­forstes in nord­östliche Richtung. Anschließend quert der Korridor – den bestehenden 110-kV-Leitungen folgend – den Pasewalker Kirchen­forst. Er endet am Umspann­werk Pasewalk im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau

    Länge

    etwa 32 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 4. August 2014 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den be­absichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 24. September 2014 in Torgelow eine Antrags­konferenz durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die be­troffenen Träger öffent­licher Belange, aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Infor­mationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Er­gebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 14. November 2014 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beur­teilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unter­lagen nach § 8 NABEG lagen vom 4. September 2017 bis zum 4. Oktober 2017 öffentlich aus. Im An­schluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 6. November 2017 die Möglich­keit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig er­hobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen er­hoben oder Stellung­nahmen ab­gegeben haben. Der Er­örterungs­termin war am 10. und 11. Januar 2018 in Torgelow.

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