Umspannplattformen (Offshore)


Der von den Offshore-Wind­energie­anlagen erzeugte Strom muss gebündelt und für den Transport in Wechselstrom auf eine einheitliche Über­tragungs­spannung von 220 kV umgespannt werden. Dies geschieht auf den Um­spann­plattformen.

Um­spann­plattformen sollen möglichst am Rand der Wind­parks liegen und der Flächen­bedarf soll 100 x 200 m pro Platt­form und einem zusätzlichen Manövrier­raum nicht über­schreiten. Der Flächen­anspruch geht dabei mit der Größe und Leistung und damit zusammen­hängend mit der Größe, Dimensionierung und Anzahl der auf der Platt­form unter­zu­bringenden technischen Anlagen (zum Beispiel Trans­formatoren und Kompen­sations­spulen) des jeweiligen Wind­parks einher.

Daneben spielt die Ent­fernung der Umspann­plattformen zur Küste für die Größe der Platt­form eine wichtige Rolle. So kann bei weit entfernten Platt­formen neben dem obligatorischen Zugang für Schiffe auch ein Heli-Deck für Not­fälle vor­gesehen sein.

Allgemein ist ein Abstand von 500 m zu Vorrang- und Vorbehalts­gebieten für die Schiff­fahrt ein­zuhalten, um die Sicherheit des Verkehrs nicht zu be­einträchtigen. Darüber hinaus müssen auch alle anderen bestehenden und genehmigten Nutzungen mit einem 500 m Abstand berücksichtigt werden. Eine Errichtung von Um­spann­platt­formen in geschützten Bio­topen beziehungs­weise in Natura 2000-Gebieten ist generell unzulässig. Des Weiteren besteht für alle Platt­formen eine Rück­bau­pflicht.