Der von den Offshore-Windenergieanlagen erzeugte Strom muss gebündelt und für den Transport in Wechselstrom auf eine einheitliche Übertragungsspannung von 220 kV umgespannt werden. Dies geschieht auf den Umspannplattformen.
Umspannplattformen sollen möglichst am Rand der Windparks liegen und der Flächenbedarf soll 100 x 200 m pro Plattform und einem zusätzlichen Manövrierraum nicht überschreiten. Der Flächenanspruch geht dabei mit der Größe und Leistung und damit zusammenhängend mit der Größe, Dimensionierung und Anzahl der auf der Plattform unterzubringenden technischen Anlagen (zum Beispiel Transformatoren und Kompensationsspulen) des jeweiligen Windparks einher.
Daneben spielt die Entfernung der Umspannplattformen zur Küste für die Größe der Plattform eine wichtige Rolle. So kann bei weit entfernten Plattformen neben dem obligatorischen Zugang für Schiffe auch ein Heli-Deck für Notfälle vorgesehen sein.
Allgemein ist ein Abstand von 500 m zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Schifffahrt einzuhalten, um die Sicherheit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen auch alle anderen bestehenden und genehmigten Nutzungen mit einem 500 m Abstand berücksichtigt werden. Eine Errichtung von Umspannplattformen in geschützten Biotopen beziehungsweise in Natura 2000-Gebieten ist generell unzulässig. Des Weiteren besteht für alle Plattformen eine Rückbaupflicht.