Die Raumverträglichkeit ist ein Maß für die Verträglichkeit der abschätzbaren Auswirkungen einer Maßnahme für zum Beispiel den Naturraum, die Siedlungsstrukturen, die Wirtschaft, die Erholung, sowie für Einrichtungen u.a. des öffentlichen und individuellen Verkehrs. Bei der Abschätzung der Verträglichkeit sind die Ziele und Maßnahmen betroffener örtlicher und überörtlicher Raumordnungsprogramme sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen.