Planfeststellungsverfahren


Förmliches, durch das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG, §§ 72 bis 78) sowie durch fachgesetzliche Bestimmungen geregeltes besonderes Verwaltungsverfahren, das die Zulassung von bestimmten Bauvorhaben zum Gegenstand hat und mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes endet.