Netzbetreiber


Der Netzbetreiber ist nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (§ 3 Nr. 2 bis 7 und 10) der Netz- oder Anlagenbetreiber.

Der Transportnetzbetreiber ist jeder Übertragungs- oder Fernleitungsnetzbetreiber (Fernleitungen sind alle Gastransportsleitungen, ohne diejenigen, durch die Kunden bedient werden).

Der Übertragungsnetzbetreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die verantwortlich für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau des Übertragungsnetzes in einem bestimmten Gebiet ist. Übertragungsnetze dienen dem Transport von Elektrizität über ein Höchstspannungs- und Hochspannungsverbundnetz zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern oder Verteilern.

Der Verteilernetzbetreiber betreibt ein Netz, das überwiegend der Belieferung von Letztverbrauchern über örtliche Leitungen dient. Die Verteilung ist der Transport von Elektrizität mit hoher, mittlerer oder niederer Spannung über Verteilernetze zu anderen Netzen.

Hier geht es zum gemeinsamen Internetauftritt der Übertragungsnetzbetreiber.