Naturdenkmal


Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 28) geschützt ist. Dieser Schutz begründet sich durch den Wert für Wissenschaft, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen sowie die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Naturdenkmals. Er umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot.

Ein Naturdenkmal kann ein einzeln vorkommendes Gebilde (zum Beispiel ein einzeln stehender Baum) oder undefinierten Umfangs (beispielsweise eine Höhle) sein. Es kann sich auch um ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung (zum Beispiel eine Wiese) handeln (Flächennaturdenkmal).