Natura 2000


Im Rahmen der FFH-Richtlinie wurde vereinbart, dass die Mitgliedsstaaten der EU ein kohärentes Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung Natura 2000 einrichten. Es besteht aus FFH- und Vogelschutzgebieten, die bestimmte natürliche Lebensraumtypen und Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten enthalten. Die Mitgliedstaaten haben die Verpflichtung, solche Gebiete zu erhalten und auch wiederherzustellen.