Nationalpark


Nach den international anerkannten Kategorien der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources; Internationale Union zur Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen) ist ein Nationalpark ein Schutzgebiet, das hauptsächlich zur Sicherung großflächiger naturnaher und natürlicher Gebiete und großräumiger ökologischer Prozesse eingerichtet wird (Prozessschutz). Es soll die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme sichern, gleichzeitig aber auch Naturerfahrungs-, Bildungs-, Forschungs- und Erholungsangebote fördern.

Dementsprechend gehört der Nationalpark auch in Deutschland zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, geregelt durch den § 24 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).