Grundwasserleiter


Nach der Begriffsbestimmung der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) besteht ein Grundwasserleiter aus einer unter der Oberfläche liegenden Schicht oder aus Schichten von Felsen oder anderen geologischen Formationen mit hinreichender Porosität und Permeabilität, so dass entweder ein nennenswerter Grundwasserstrom oder die Entnahme erheblicher Grundwassermengen möglich ist. Ein Grundwasserleiter ist eine unterirdische Schicht (zum Beispiel Felsen) mit entsprechender Durchlässigkeit, so dass Grundwasser transportiert werden kann. Er wird von wasserundurchlässigen Schichten begrenzt.