Bundesfachplanung


Für alle Vorhaben des Bundesbedarfsplanes, die nur ein einzelnes Bundesland betreffen, ist eine Landesbehörde zuständig. Sie führt in den meisten Fällen ein Raumordnungsverfahren durch, um über den Antrag zu entscheiden. Die Verantwortung für Höchstspannungsleitungen, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen sollen, liegt dagegen grundsätzlich bei der Bundesnetzagentur. Das Verfahren, das das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) hierfür vorsieht, heißt Bundesfachplanung. Der wesentliche Unterschied zum Raumordnungsverfahren besteht darin, dass der am Ende des Bundesfachplanungsverfahrens festgelegte Trassenkorridor für das darauf folgende Planfeststellungsverfahren verbindlich ist. Dies und ein bundesweit einheitliches Vorgehen sollen dazu beitragen, die Planung der benötigten Leitungen zu beschleunigen.