Die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ; auch 200-Meilen-Zone) ist nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen ein Seegebiet, in dem der Küstenstaat begrenzte souveräne Rechte ausübt. Hierzu zählt insbesondere das Recht zur alleinigen wirtschaftlichen Ausbeutung, zum Beispiel durch Fischfang, Rohstoffabbau und den Betrieb von Offshore-Windparks.
Die AWZ grenzt an das Küstenmeer an und endet in einer Entfernung von 200 Seemeilen zur Basislinie (dies ist oft die Niedrigwasserlinie). Die Abgrenzungen der deutschen AWZ in der Nord- und Ostsee sind in einer Proklamation der Bundesrepublik Deutschland definiert.