Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein gesetzlich geregeltes Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, konkrete umweltrelevante Vorhaben vor deren Zulassung bzw. Genehmigung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens zum Ziel hat und ist ein unselbständiger Teil dieses Verfahrens. Die Ergebnisse der UVP werden bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens berücksichtigt. Hierzu umfasst die UVP die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die sogenannten Schutzgüter. Neben den Umweltauswirkungen des Vorhabens werden auch Maßnahmen aufgeführt, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können.

Der Vorhabenträger erstellt die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Prüfung der Umweltverträglichkeit obliegt der Behörde, die für die Genehmigung bzw. Zulassung des jeweiligen Plans / Vorhabens zuständig ist. Bei den länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Stromleitungen auf Höchstspannungsebene ist dies die Bundesnetzagentur. Stromleitungen, die innerhalb eines Bundeslandes verlaufen, werden von der zuständigen Landesbehörde geprüft und genehmigt.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulassung von Vorhaben bzw. bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen zu berücksichtigen. Auf diese Weise werden die Umweltbelange im Verfahren gestärkt.