Strategische Umweltprüfung

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) dient der frühzeitigen Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen von bestimmten Plänen und Programmen auf die Schutzgüter.

Um Umweltaspekte so früh wie möglich in die Planung mit einzubeziehen, ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) zum Bundesbedarfsplan vorgesehen. In der SUP werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der für eine sichere Stromversorgung in Deutschland notwendigen Netzausbaumaßnahmen auf Grundlage des Netzentwicklungsplans (NEP) ermittelt, beschrieben und bewertet. Für die Erarbeitung des Netzentwicklungsplans sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 12b) die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verantwortlich. Die Grundlage des Netzentwicklungsplans bildet der von den Übertragungsnetzbetreibern erarbeitete und von der Bundesnetzagentur konsultierte und genehmigte Szenariorahmen. Mehr Informationen zum Verfahren des Stromnetzausbaus finden Sie hier.

Die SUP bezieht sich auf die sogenannten Schutzgüter des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Untersuchungen im Rahmen der SUP zum Bundesbedarfsplan haben nur einen geringen Detaillierungsgrad, sind dafür aber breit angelegt. Neben den zu erwartenden Umweltauswirkungen des Bundesbedarfsplans werden auch vernünftige Planalternativen beschrieben und bewertet. Diese Alternativenprüfung nimmt einen Schwerpunkt ein. Hiermit wird bezweckt, dass umweltschonende Optionen schon frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden. Dies führt zu einer Stärkung der Umweltbelange.

Neben der SUP zum Bundesbedarfsplan wird auch vor jeder Entscheidung zur Bundesfachplanung eine SUP durchgeführt. Es sei denn, dass ein vereinfachtes Verfahren im Sinne vom Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG; § 11) möglich ist (unter anderem wenn nach § 37 UVPG eine SUP nicht erforderlich ist) oder auf die Bundesfachplanung gemäß § 5a NABEG ganz verzichtet werden kann. Zudem ist bei der Planfeststellung grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Damit wird gewährleistet, dass Umweltbelange auf allen Planungsebenen berücksichtigt werden. Das geschieht unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.


Stand: 21.08.2020