Schutzgüter

Um alle Bereiche der Umwelt bei der Umweltprüfung abzudecken, wurden durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sogenannte Schutzgüter definiert.

Gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG, § 2 Absatz 1) umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens die folgendenden Schutzgüter. Eine prioritäre Behandlung einzelner Schutzgüter liefe der gesetzlichen Wertung zuwider.

Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit

Unter dem Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit werden Faktoren in den Umweltprüfungen berücksichtigt, die das Leben, die Gesundheit und/oder das Wohlbefinden des Menschen beeinflussen können.

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Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Tiere und Pflanzen sind Teil der biologischen Vielfalt insgesamt. Diese umfasst die Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten einschließlich der genetischen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen, kurz: die Gesamtheit der Natur, die uns umgibt.

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Fläche

Der Schutz der Fläche wurde explizit in den Schutzgutkatalog der Umweltprüfung eingestellt. Hintergrund bildet das Anliegen einer ressourceneffizienten Flächennutzung, wie es bereits seit Jahren in den deutschen Nachhaltigkeitsstrategien verankert ist.

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Boden

Man versteht unter Boden die oberste Erdkruste, soweit sie bestimmte Bodenfunktionen erfüllt, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und gasförmiger Bestandteile (Bodenluft), jedoch ohne Grundwasser und Gewässerbett.

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Wasser

Wasser ist ein wertvolles Gut und die Lebensgrundlage aller Organismen. Es tritt als Oberflächenwasser, Grundwasser und atmosphärisches Wasser in Erscheinung. Wasser hat vielfältige Umweltfunktionen und ist Naturkörper, landschaftsprägendes Element und übernimmt klimatische Regelungsfunktionen.

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Luft und Klima

Luft ist ein die Erde umgebendes Gasgemisch, dass den Luftraum bildet und dessen Zustand vielfältige Einflüsse auf die gesamte Umwelt hat. In ihr werden Wettergeschehen und klimatische Veränderungen wirksam. Unter Klima versteht man die Gesamtheit aller an einem Ort möglichen Wetterzustände, einschließlich ihrer typischen Aufeinanderfolge sowie ihrer tages- und jahreszeitlichen Schwankungen.

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Landschaft

Landschaften sind Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen, vielfältiger Erholungs- und Identifikationsraum sowie räumlicher Ausdruck des kulturellen Erbes. Sie sind dynamische Beziehungs- und Wirkungsgefüge und entwickeln sich aufgrund natürlicher Faktoren wie Boden, Wasser, Luft, Licht, Fauna und Flora im Zusammenspiel mit der menschlichen Nutzung und Gestaltung durch zum Beispiel Bauten oder Bewirtschaftung.

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Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Das Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter umfasst Zeugnisse menschlichen Handelns, die ideeller, geistiger und materieller Natur sein können und für die Geschichte des Menschen bedeutsam sind oder waren.

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Wechselwirkungen

Bei der Beschreibung der Wechselwirkungen geht es um die Wirkungen, die durch eine gegenseitige Beeinflussung der Schutzgüter entstehen.

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