Wasser
Wasser ist ein wertvolles Gut und die Lebensgrundlage aller Organismen. Es tritt als Oberflächenwasser, Grundwasser und atmosphärisches Wasser in Erscheinung.
Prinzipiell zählt Wasser als chemische Verbindung von Wasser- und Sauerstoff zu der unbelebten Umweltsphäre. Trotzdem ist Wasser mit vielfältigem Leben erfüllt und einem ständigen Kreislauf unterworfen, der als Wasserhaushalt bezeichnet wird. Oberirdische Gewässer stehen dabei in vielfältigem Kontakt zum Grundwasser und bilden komplexe Ökosysteme, in denen die abiotischen und biotischen Faktoren in enger Wechselwirkung funktionieren. Wasser übernimmt unter anderem wichtige natürliche und gesellschaftliche Leistungen und Funktionen:
- Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere und Pflanzen
- Energiegewinnung und -speicherung (zum Beispiel in Wasserkraftwerken oder Pumpspeichern)
- Transportmedium
- Landschaftselement
Nach der Richtlinie 2000/60/EG (Europäische Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) steht beim Aufzeigen von Wirkungen auf den Gewässerzustand nicht nur der chemische Zustand der Gewässer im Vordergrund, vielmehr erhalten Gewässerbiologie und Gewässerstrukturen (Hydromorphologie) ein großes Gewicht. An dieser Stelle sei daher auch auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie auf das Schutzgut Boden verwiesen, in denen ggf. schon detailliert potenzielle Wirkungspfade, die auch das Schutzgut Wasser einbeziehen, aufgeführt wurden. Mit Inkrafttreten der WRRL sollen alle Oberflächengewässer und das Grundwasser so genutzt und entwickelt werden, dass die festgeschriebenen Umweltziele nach Art. 4 Abs. 1a) und b) WRRL eingehalten werden.
Durch den Bau, die Anlage und den Betrieb von Höchstspannungsleitungen können Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser entstehen, die je nach technischer Ausführung (Freileitung, Erdkabel oder Seekabel) unterschiedlich ausfallen können. Während beim Freileitungsbau punktuelle Eingriffe für den Mastbau vorgenommen werden, sind bei einer Erdverkabelung linienhafte und deutlich umfangreichere Tiefbaumaßnahmen notwendig, bei denen in der Regel auch stärkere Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu verzeichnen sind (zum Beispiel temporäre Grundwasserhaltung, die unter anderem zu einer vorübergehenden Grundwasserabsenkung führen kann).
Freileitung
Während der Bauphase von Freileitungen besteht die Möglichkeit, dass Gründungsmaßnahmen den Grundwasserleiter und die Deckschicht dauerhaft verändern. Hierdurch kann das Grundwasser negativ beeinflusst werden. So ist es möglich, dass beim Aushub von Baugruben für die Mastfundamente ein Aufschluss des oberflächennahen Grundwassers entsteht. In diesen Fällen ist eine temporäre Grundwasserhaltung notwendig, welche Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt und dessen Fließrichtung hat sowie zu einer vorübergehenden Grundwasserabsenkung führen kann. Bei Rammpfahlgründungen ist eine Grundwasserhaltung in der Regel nicht erforderlich, da hier auf einen Aushub der Baugrube verzichtet werden kann.
Bei einer Einleitung von Baugrubenwasser in Oberflächengewässer kann der Abfluss der Oberflächengewässer, deren Sauerstoffhaushalt und Temperatur sowie die Trübung beeinflusst werden. Bei einer Versickerung vor Ort, die in Abhängigkeit zur Bodenbeschaffenheit steht, kann es zu Stoffeinträgen in das Grundwasser kommen. Risikoreich könnte dies vor allem dann sein, wenn während der Bauphase an Maststandorten mit wassergefährdenden Stoffen, wie Schmier- und Reinigungsmitteln sowie Farben und Treibstoffen umgegangen wird und diese austreten. Einem solchen Schadensfall kann durch die Festlegung umfangreicher Schutzmaßnahmen, die in Nebenbestimmungen eines Planfeststellungsbeschlusses festgeschrieben werden, entgegengewirkt werden. Zudem sind die Schutzvorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der entsprechenden Landeswassergesetze sowie der jeweiligen Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu beachten. Auf der Planungsebene des Bundesbedarfsplans wird vom Regelbetrieb ausgegangen und eine gute fachliche Praxis in der Bauphase angenommen. Diese zeichnet sich unter anderem durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen aus, die dem Stand der Technik entsprechen. Hierzu gehört beispielsweise auch, dass biologisch abbaubare Flüssigkeiten Verwendung finden. Folglich können die Risiken einer Verunreinigung des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe reduziert werden.
Altlastenstandorte werden, sofern sie bekannt sind, umgangen, um eine mögliche Grundwasserkontamination bei den Bauarbeiten zu vermeiden. Bei unvorhergesehenen Altlasten, sollten beispielsweise Beprobungen vor der Grundwasserableitung aus den Baugruben durchgeführt werden um weitere Vorsorgemaßnahmen einleiten zu können. Diese und weitere Maßnahmen können in den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses festgeschrieben werden.
Bei Oberflächengewässern ist die Errichtung von Maststandorten, Baustelleneinrichtungsflächen oder Fahrwegen in der Regel im Gewässerrandstreifen nicht zulässig. Für die Konkretisierung eines ausreichenden Abstands sind rechtlich vorgeschriebene Abstände zu Gewässerufern einzuhalten. Gemäß § 61 Absatz 1 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen bei (im Außenbereich befindlichen) Bundeswasserstraßen, Gewässern erster Ordnung sowie bei stehenden Gewässern von mehr als 1 ha keine baulichen Anlagen im Abstand von 50 m zum Ufer errichtet werden. Nach dem gleichen Paragraph ist für Küstengewässer ein Mindestabstand von 150 m zur mittleren Hochwasserlinie an der Nordsee und von der Mittelwasserlinie an der Ostsee einzuhalten. Im jeweiligen Landesrecht finden sich weitergehende Vorschriften, in denen die Abstände unterschiedlich festgelegt sind. Ferner ist die Breite von Gewässerrandstreifen im Außenbereich gemäß § 38 Absatz 3 Satz 1 WHG auf 5 m festgelegt. Aber auch hiervon können die Länder gemäß § 38 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 WHG abweichende Regelungen erlassen und folglich für den Außenbereich andere Breiten für den Gewässerrandstreifen festsetzten bzw. diesen aufheben. Insgesamt sind die Gewässerrandstreifen im Hinblick auf die Erhaltung und Verbesserung ökologischer Funktionen oberirdischer Gewässer, Wasserspeicherung, Sicherung des Wasserabflusses sowie Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen zu schützen. Sofern eine zu große Nähe zu den Ufern nicht vermeidbar ist, sind Auswirkungen unter anderem auf die Gewässerstrukturgüte zu erwarten. Zudem ist beachtenswert, dass Eingriffe in die Gewässerstruktur aufgrund der Höhenbegrenzung für Ufergehölze im Schutzstreifen und deren regelmäßiger Entfernung bei Überspannung bei kleineren Gewässern lokal die Lichtverhältnisse und damit die Gewässerökologie verändern kann.
Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, dass bei der Aufstellung von Masten in Überschwemmungsgebieten Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss durch die Lagerung von Baumaterialien erfolgen können. Hierbei sind die Festsetzungen des § 78 Absatz 1 WHG sowie die jeweiligen Landeswassergesetzte zu beachten. Außerdem kann solchen Risiken durch festgeschriebene Vorsorgemaßnahmen in den Nebenbestimmungen eines Planfeststellungsbeschlusses entgegengewirkt werden.
Erdkabel
Die Wirkungen der Bauphase von Erdkabeln auf das Grundwasser entsprechen grundsätzlich jenen der Freileitungen. Sie sind jedoch aufgrund der deutlich umfangreicheren Tiefbauarbeiten in der Regel größer. So sind auch temporäre Baugrubenwasserhaltungen mit den oben beschriebenen Wirkungen in größerem Umfang zu erwarten.
In Feuchtgebieten (z. B. Niedermoore), die hoch anstehendes Grundwasser aufweisen, kann es durch eine künstliche Grundwasserabsenkung in der Bauphase der Kabelverlegung zu einer Entwässerung kommen. Zudem ist die Reichweite der Grundwasserabsenkung bei naturnahen Moorböden in der Regel höher als bei tonreichen Böden. Entscheidend dafür ist der Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens. Des Weiteren besteht bei der Bauphase von Erdkabeln die Möglichkeit, dass durch die Bauarbeiten gespannte Grundwasserleiter geöffnet werden und daraufhin entwässern können. Im Allgemeinen lassen sich jedoch irreversible Schäden durch Erdkabelverlegung im Bereich des Grundwassers aufgrund der geringen Dauer der Baumaßnahmen ausschließen. Auch kann bei sachgemäßer Ausführung der Baumaßnahme eine Wasserkontamination durch Schadstoffe vermieden werden.
Durch die genannten Wirkungen auf das Grundwasser sind auch angrenzende Oberflächengewässer durch veränderte Abflussmengen betroffen. Dies kann entweder aufgrund verminderten unterirdischen Grundwasserzuflusses oder bei Einleitung von Baugrubenwasser erfolgen. Stoffliche und hydrologische Auswirkungen von Erdkabelverlegungen auf Oberflächengewässer gibt es vor allem beim Queren von Gewässern. In der Regel geschieht dies durch Dükerung mittels HDD-Bohrverfahren. Hierbei können wasserundurchlässige Bodenschichten durchtrennt und damit hydraulische Verbindungen entstehen, die nach Abschluss der Bohrung verschlossen werden sollten. Bei der Querung kleinerer Fließgewässer wird alternativ in offener Bauweise Wasser aufgestaut und mittels Pumpen umgeleitet. Dabei muss mit einer verstärkten Trübung des Gewässers sowie einem erhöhten Nähr- und Schadstoffeintrag aus Rücklösungen gerechnet werden. Eine offene Bauweise bringt auch eine vorrübergehende Beeinträchtigung der Uferrandstrukturen mit sich. Zudem sind eventuell vorhandene wandernde Fische und aquatisch lebende Säuger betroffen. Gegebenenfalls notwendige Pumpvorrichtungen können zusätzliche Wirkungen auf Gewässerorganismen haben.
Seekabel
Während der Bauphase von Seekabeln treten für das Schutzgut Wasser die meisten Umweltauswirkungen auf. Bei einer sachgemäßen Ausführung der Baumaßnahmen kann zwar eine Wasserkontamination durch Schadstoffe vermieden werden, jedoch kommt es (wie auch beim Schutzgut Boden beschrieben) kurzzeitig zur Aufwirbelung von Sedimenten und zur Ausbildung von Trübungsfahnen. Dies kann, wenn auch lokal kleinräumig begrenzt, das Schutzgut Wasser beeinträchtigen. Da es sich bei den Oberflächensedimenten in Nord- und Ostsee zum größten Teil um Fein- und Mittelsande (stellenweise auch Grobsande) handelt, wird sich das freigesetzte Sediment voraussichtlich jedoch auch schnell wieder absetzen. Schad- und Nährstoffe, die aus dem Sediment in das Bodenwasser freigesetzt werden können, sind aufgrund der geringen Schadstoffbelastung und der verhältnismäßig raschen Resedimentation der Sande eher zu vernachlässigen, vor allem weil die sandigen Sedimente natürlicherweise durch den Meeresboden berührenden Seegang (z. B. bei Stürmen) und entsprechende Strömung aufgewirbelt und umgelagert werden.
Freileitung
Die Anlage von Masten einer Freileitung sowie die Zufahrten zu diesen können sich auf die Grundwasserneubildung auswirken. Durch versiegelte Flächen kann beispielsweise in den Bereichen der Mastfüße die Grundwasserneubildung verringert sein. Allerdings ist aufgrund der geringen Flächenversiegelung in der Regel mit geringen Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung zu rechnen.
Ferner sind je nach örtlichen Gegebenheiten kleinräumige Veränderungen der Grundwasserströme möglich. Aufgrund der geringen Größe der Mastfundamente wird jedoch davon ausgegangen, dass keine nachhaltigen Wirkungen für die Grundwasserdynamik entstehen. Großflächige Veränderungen der Grundwasserströmungen sind nicht zu erwarten, da das Wasser die Fundamente umströmen kann.
Neben dem möglichen geringfügigen Einfluss von Mastfundamenten sowie Zufahrten auf die Grundwasserneubildung, kann diese auch durch die Einrichtung von Schneisen standörtlich beeinflusst werden. So führt beispielsweise eine Waldschneise dazu, dass die Wasserspeicherfunktion des Waldes lokal zurückgeht. Ein dadurch verändertes Grundwasserdargebot kann eine Grundwasserabsenkung mit sich bringen. Eine indirekte Beeinflussung des Wasserhaushalts geschieht folglich durch eine veränderte Bodennutzung. Schließlich sind anlagebedingt stoffliche Beeinträchtigungen des Grundwassers durch Betonzusatzstoffe und -mittel denkbar, die sich unter anderem in den Mastfundamenten befinden können. Allerdings kann solchen Beeinträchtigungen wiederum durch Festlegungen in den Nebenbestimmungen eines Planfeststellungsbeschlusses entgegengewirkt werden, indem festgelegt wird, ob und welche Betonzusatzstoffe und -mittel verwendet werden dürfen. Daher kann das Risiko einer solchen Verunreinigung reduziert werden. Hinsichtlich der Qualität von Oberflächengewässern entsteht bei einem ausreichenden Abstand der Maststandorte zu den Uferbereichen keine dauerhafte Beeinträchtigung, da diese durch Freileitungen überspannt werden können. Eine Ausnahme bildet die lokale Wirkung der Höhenbegrenzung des Uferbewuchses auf die Gewässerökologie.
Für die Anlage von Maststandorten in Überschwemmungsgebieten ist zu gewährleisten, dass diese die Hochwasserrückhaltung nur unwesentlich beeinträchtigen. Zudem dürfen der Wasserstand und der Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert werden. Ein nicht nur unwesentlicher Verlust von Rückhalteraum durch mehrere Maststandorte muss im betroffenen Gewässerabschnitt ausgeglichen werden. Der bestehende Hochwasserschutz muss unbeeinträchtigt bleiben.
Erdkabel
Eine (Teil-)Rückverschließung von Gräben bei Erdkabeln mit anderem als vor Ort entnommenem Material verändert den natürlichen Fluss des Grundwassers, sofern der Kabelgraben zumindest zeitweise im Grundwasser liegt. Dies kann je nach Anlage des Kabelgrabens im Verhältnis zur Grundwasserfließrichtung und je nach verwendetem Material zur Hemmung des natürlichen Grundwasserflusses und der Grundwasserneubildung führen, wodurch Austrocknungen in der Nähe von Quellen oder Feuchtgebieten stattfinden können.
Seekabel
Direkte Umweltauswirkungen durch die Anlage von Seekabeln auf das Schutzgut Wasser sind nicht zu erwarten. Mit zu betrachten ist jedoch der Einbau von möglichen Kreuzungsbauwerken, Fremdsubstraten und Nebenanlagen, der zwar während der Bauphase geschieht, aber eine anlagebedingte, dauerhafte Beeinträchtigung darstellt. Die Veränderung der Hydromorphologie und ein daraus folgendes verändertes Strömungsregime können lokal begrenzt die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Wassers beeinflussen. Vor dem Hintergrund der Größe der Wasserkörper von Nordsee (ca. 54.000 km3) und Ostsee (ca. 20.000 km3) sind erhebliche Umweltauswirkungen jedoch nicht zu erwarten.
Freileitung
Im Betrieb stellte in der Vergangenheit das Auftragen des Korrosionsschutzes an den Masten von Freileitungen ein Risiko dar, weil blei- bzw. zinkhaltige Anstriche verwendet wurden. Seit einigen Jahren werden allerdings feuerverzinkte Masten verbaut, und blei- oder sonstige schwermetallbelastete Korrosionsschutzanstriche finden keine Verwendung mehr. Bei der Wartung bzw. Renovierung alter Masten sollten Vorsorgemaßnahmen gegen Schadstoffeinträge bei z. B. der Ablösung der alten Anstriche getroffen werden sowie für neue Anstriche schadstoffarme Komponenten verwendet werden. Diese und weitere Vorsorgemaßnahmen können wiederum durch Auflagen in einem Planfeststellungsbeschluss festgehalten werden. Ferner hängt eine theoretische Kontamination von weiteren Faktoren wie der Deckschicht und der Lage des Grundwasserleiters ab.
Insgesamt ist festzuhalten, dass durch die Verwendung biologisch abbaubarer Betriebsstoffe und strikter Beachtung der Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, der stoffliche Eintrag in Gewässer auch in der Betriebsphase reduziert werden kann. Diese und weitere Minderungsmaßnahmen sind Stand der Technik und können spätestens im Rahmen der Planfeststellung für jedes Vorhaben einzelfallspezifisch bestimmt werden.
Erdkabel
Der Betrieb der Erdkabel führt zu Wärmeemissionen, die auch das Grundwasser betreffen, sofern die Kabel zumindest zeitweise im Grundwasser liegen. Unklar sind die qualitativen Auswirkungen der Wärmeemissionen auf die Oberflächengewässer sowie ihre Flora und Fauna. Darüber hinaus führt der Betrieb von Kabeln zu keinen zusätzlichen signifikanten Umweltwirkungen auf das Schutzgut.
Seekabel
Die Wirkfaktoren des Betriebs von Seekabeln beschränken sich für das Schutzgut Wasser im Wesentlichen auf die Erwärmung des Kabels selbst sowie seiner Umgebung. Hierbei ist die Erwärmung des Kabels von zahlreichen Faktoren abhängig, die hier nicht detailliert betrachtet werden. Bei gleicher Übertragungsleistung ergeben sich jedoch für Wechselstrom-Seekabel höhere Wärmeverluste als für Gleichstrom-Seekabel.
Da weitere Faktoren Einfluss auf die Sediment- und die damit einhergehende Wassererwärmung haben, spielt die Verlegungstiefe eine entscheidende Rolle. Die Verlegungstiefe wird pro Anbindungsleitung im Einzelfall und je nach räumlichen Erfordernissen (unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) festgelegt. Auch hier ist aber aufgrund der Größe der Wasserkörper insgesamt nicht von erheblichen Umweltauswirkungen auszugehen.
Quellennachweis für die hier zum Schutzgut Wasser gemachten Ausführungen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (2015): Wildbachbericht Bayern – Teil 1. Grundlagen - Gefahren - Herausforderungen. München. Seite 50 ff.
Bezirksregierung Detmold (2013): Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Friedrichsdorf in Bielefeld-Senne über die Umspannanlage Bielefeld-Ost bis zur Umspannanlage Bechterdissen in der Gemeinde Leopoldshöhe. Seite 19, 23 ff. und 221.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (2013): Umweltbericht zum Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2012. Hamburg.
E unvironmental Resources Management GmbH (2008): 380-kV-Leitung Maade – Conneforde einschließlich Anschluss Maade I (EBLD) und II (EKW). Umweltstudie im Hinblick auf die Erfordernisse gemäß § 7 ff. NNatG und § 6 UVPG. Kiel.
Gassner, E., Winkelbrandt, A., Bernotat, D. (2010): UVP und Strategische Umweltprüfung – Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltprüfung. 5. Auflage. C.F. Müller Verlag. Heidelberg. Seite 112 f.
Herrmann, C., Krause, J. C. (2000): Ökologische Auswirkungen der marinen Sand- und Kiesgewinnung In: von Nordheim, H., Boedeker, D. (2000): Umweltvorsorge bei der marinen Sand- und Kiesgewinnung. BLANO-Workshop 1998. Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz (BfN). Selbstverlag Bonn - Bad Godesberg 2000.
Hofmann, L., Mohrmann, M., Rathke, M. (2012): Ökologische Auswirkungen von 380-kV-Erdleitungen und HGÜ-Erdleitungen. Bericht der Arbeitsgruppe Technik/Ökonomie. Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. E. Cuvillier Verlag. 1. Auflage. Seite 16 ff.
Ingenieurbüro Schöneiche (2007): Planfeststellungsverfahren 380-kV-Freileitung Krümmel – Görries, Teilabschnitt Mecklenburg-Vorpommern. Umweltverträglichkeitsstudie UVS Stufe II. Berlin-Schöneiche. Seite 333 ff.
Merck, T., Wasserthal, R. (OSPAR Commission) (2009): Assessment of the environmental impacts of cables. Publication ID: 2009 No. 437. London. Seite 10.
Narberhaus, I., Krause, J., Bernitt, U. (2012): Bedrohte Biodiversität in der deutschen Nord- und Ostsee. Empfindlichkeiten gegenüber anthropogenen Nutzungen und den Effekten des Klimawandels. Naturschutz und Biologische Vielfalt 116. Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz. BfN-Schriftenvertrieb im Landwirtschaftsverlag. Bonn - Bad Godesberg. Seite 19 ff.
Pott, R., Remy, D. (2008): Gewässer des Binnenlandes. Eugen Ulmer KG. Stuttgart. Seite 9.
Rassmus, J. et al. (2009): Naturschutzfachliche Analyse von küstennahen Stromleitungen. Erarbeitet von der Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH, der Gesellschaft für Energie und Ökologie mbH und der Universität Duisburg - Essen im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (BfN). FuE-Vorhaben FKZ 80682070. Endbericht. Seite 91 f.
Regierung von Unterfranken (2012): Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Aschaffenburg-Großheubach. Würzburg. Seite 18 ff. und 42 ff.
Fachstellungnahme im Auftrag der Bundesnetzagentur (2012):
Gutachten zu Umweltauswirkungen unterschiedlicher Netzkomponenten (pdf, 1 MB)