fliegender Reiher. Foto: Bundesnetzagentur

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Tiere und Pflanzen sind Teil der biologischen Viel­falt insgesamt. Diese umfasst die Viel­falt an Pflanzen- und Tier­arten einschließ­lich der genetischen Viel­falt sowie die Viel­falt an Formen von Lebens­gemeinschaften und Biotopen.

Bei den Tier- und Pflanzen­arten wird unter­schieden in einzelne Individuen und ganze Populationen, also Lebens- und Fort­pflanzungs­gemein­schaften von mehreren Individuen derselben Art. Das Zusammen­spiel verschiedener Arten an einem Stand­ort mit all seinen Umwelt­eigen­schaften (zum Beispiel Bodenart, Grundwasserstand oder Hangneigung) wird Öko­system genannt. Zwischen allen Bestand­teilen des Öko­systems bestehen dabei enge Wechsel­beziehungen. Werden beispiels­weise die Boden­beschaffen­heit oder der Grund­wasser­stand durch einen Eingriff verändert, so kann dies auch Aus­wirkungen auf die Verbreitung von Tier- und Pflanzen­arten oder die Arten­zusammen­setzung an einem Stand­ort haben. Daher sind diese Schutzgüter nicht nur einzeln, sondern in der Inter­aktion der vielen möglichen Wechselwirkungen zu betrachten.

Als Beein­trächtigungen der Schutz­güter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Höchst­spannungs­leitungen allgemein sind unter anderem die Zerstörung bzw. Beschädigung von Pflanzen, die Tötung bzw. Verletzung von Tieren, auf Pflanzen und Tiere einwirkende Standort­veränderungen, die Beeinträchtigung bzw. Zerstörung von Lebens­raum, die Beschädigung bzw. der Verlust von Entwicklungs­formen, die Erschwerung oder Verhinderung von Biotop­vernetzung sowie weitere Störungen erheblichen Umfangs (vor allem im Sinne des Artenschutzrechtes) möglich.

Die Aus­wirkungen von Strom­leitungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Viel­falt werden grund­sätzlich in drei Kategorien unter­schieden: sie entstehen beim Bau einer Höchst­spannungs­leitung, durch die Anlage selbst (beispiels­weise die Masten oder Leiterseile) und später durch ihren Betrieb (zum Beispiel Wartungs- und Pflege­maßnahmen).

Baubedingte Auswirkungen

Freileitung

Vegetation

In der Bau­phase von Freileitungen ist die Vegetation insbesondere durch die Trassen­frei­räumung betroffen. Vor Beginn der Bau­arbeiten wird in der Regel auf der gesamten Trassenlänge die volle Schutzstreifenbreite von bis zu 80 m von hohem Bewuchs befreit. Abgesehen von den Mast­stand­orten kann niedriger Bewuchs auf der über­spannten Fläche erhalten bleiben bzw. sich dort ansiedeln. Eine voll­ständige Entfernung der Vegetation wird hingegen bei Tief­bau­maß­nahmen für die Errichtung von Fundamenten an den Mast­standorten, für die Errichtung von Nebenanlagen (z.B. ein Umspann­werk), für die Lagerung des Bodenaushubs sowie durch die Anlage von temporären Bau­straßen notwendig. Aufgrund der Beseitigung von Vegetation, des Bau­stellen­betriebs und eventuell notwendiger klein­räumiger Grundwasserabsenkungen sind zudem temporäre und/oder dauerhafte Standort­veränderungen möglich.

Es kann durch das Befahren mit schweren Baumaschinen auch zu Bodenverdichtungen kommen, die wiederum Aus­wirkungen auf die Flora nach sich ziehen. Eine Folge kann beispiels­weise sein, dass sich die Anfälligkeit einer Lebens­gemeinschaft durch eine sich neu etablierende Art erhöht. In der Ökologie spricht man davon, dass die Invasi­bilität eines Habitats zunimmt. Zeichnen sich diese gebiets­fremden Arten (so­genannte Neo­biota) dadurch aus, dass sie sich in ihren neuen Stand­orten stärker ausbreiten als für den entsprechenden Lebens­raum charakteristische Spezies und gefährden diese dadurch, z. B. durch Verdrängung oder Über­tragung von Krank­heiten, definiert die Ökologie diese Arten als invasiv. Invasive Arten stellen einen entscheidenden Gefährdungs­faktor der heimischen Biodiversität dar. Generell ist der Umfang aller Aus­wirkungen auf Vegetation und Lebens­raum ins­besondere von den in der Trasse vorkommenden Biotoptypen abhängig.

Fauna

Grund­sätzlich führen alle Wirkungen auf die Vegetation zu ent­sprechenden Folge­wirkungen auf die Fauna. Dazu gehört allgemein ein Lebens­raumverlust bzw. eine Lebens­raum­beein­trächtigung, ggf. auch eine Tötung, Verletzung oder Vertreibung von Tieren oder ihrer Entwicklungs­formen. Die Fauna kann in der Bau­phase vor allem durch die Anlage temporärer Bau­straßen, die Emission von Lärm, Licht, Erschütterungen und Staub während der Bau­arbeiten sowie den Bau­stellen­betrieb selbst direkt beein­trächtigt bzw. gestört werden. Der Umfang der Beein­trächtigungen hängt dabei von den vorkom­menden Arten ab. Beispiels­weise weisen Amphibien und Reptilien eine geringe Mobilität auf und können daher während der Bauphase leicht gestört, verletzt oder getötet werden. Zudem besteht das Risiko, Aufent­halts-, Fort­pflanzungs­stätten sowie Wander­wege zu beeinträchtigen.

Fleder­mäuse (Microchiroptera) können insbesondere durch die Beseitigung von Bäumen und Sträuchern beeinträchtigt werden, da baum­bewohnende Fleder­maus­arten besonders ältere Bäume als Quartier­standorte und potenzielle Wochen­stuben bzw. Winter­quartiere bevorzugen. Ohne geeignete Aus­weich­möglich­keiten können sich Auswirkungen auf den Erhaltungs­zustand lokaler und regionaler Populationen ergeben. Fleder­mäuse können ferner auch durch Bau­tätigkeiten, Emissionen von Lärm, Licht und Erschütterungen (erheblich) gestört werden.

Aufgrund des Flucht­instinktes von Vögeln, die in der Regel mit einem guten Seh- und Hör­vermögen ausge­stattet sind und eine art­spezifische Flucht­distanz gegen­über Stör­quellen nicht über­schreiten, sind wenig Verluste von adulten Individuen durch Bau­tätig­keiten zu erwarten. Je nach Intensität der Störung und art­spezifischer Stör­empfind­lich­keit kann allerdings nicht aus­geschlossen werden, dass es während der Bau­phase zu Scheuch­wirkungen, höheren Flucht­distanzen oder end­gültiger Vergrämung, insbesondere von kultur­flüch­tenden Arten kommt. Finden Bau­maßnahmen während der Brut­zeit statt, sind zudem prinzipiell Verluste von Gelegen und flug­unfähigen Jung­vögeln denkbar. In durch Schall- bzw. Lärm­emissionen und Bewegung vorbelasteten Gebieten ist hingegen anzunehmen, dass sich die vorkom­menden Vogel­arten durch eine relativ große Störungs­toleranz auszeichnen. In Abhängig­keit von art­spezifischen Empfind­lich­keits­profilen können regionale Aus­wirkungen auf den Erhaltungs­zustand bestimmter Arten nicht aus­ge­schlossen werden.

Es sei außer­dem erwähnt, dass durch die Bau­tätig­keiten auch Land­säuge­tiere beein­trächtigt werden können. Dies gilt ins­besondere durch die mit Vegetations- und damit Lebens­raum­verlust einher­gehende Anlage der Schutz­streifen sowie durch Emissionen von Lärm, Licht, Erschüt­terungen und die Störung durch die Bau­tätigkeiten selbst.

Erdkabel

Vegetation

Bei der Verlegung der Erdkabel ist die Vegetation insbesondere durch die Trassen­freiräumung betroffen. Gegen­über Freileitungen kann die Trasse zwar schmaler sein, jedoch ist es im Trassen­bereich notwendig, die Flächen zu roden und den Oberboden im Vorfeld der Tief­bau­arbeiten abzutragen. Hier­durch wird die Vegetations­decke im gesamten Trassen­verlauf voll­ständig zerstört. Soweit keine schwer wieder­her­stell­baren Biotoptypen betroffen sind, ist der Lebens­raum­verlust in weiten Bereichen temporär, da sich nach Abschluss der Bau­arbeiten auf der Trasse neue Vegetation ansiedeln kann. Werden allerdings Trassen in Wäldern gerodet, verändert sich der Lebens­raum im Trassen­bereich dauerhaft, da eine Wieder­besiedlung mit Gehölzen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Im Bereich von baum­freien Trassen besteht ferner eine erhöhte Wind­wurf- und Bruch­ge­fähr­dung der Rand­bäume.Weitere Vegetationsbeseitigung wird für die Anlage temporärer Baustraßen notwendig.

Infolge der für den Bau von Erd­kabeln erforder­lichen Tief­bau­arbeiten ist bei offener Bauweise mit umfang­reicher Bau­gruben­wasser­haltung bzw. Grund­wasser­absenkungen sowie mit Bodenverdichtungen zu rechnen. Diese führen wiederum zu temporären bzw. dauer­haften Stand­ort­ver­änderungen. Infolge­dessen verändern sich die Wuchs­bedingungen für Vegetation und Bio­tope teils temporär, teils dauerhaft und bei Grundwasserabsenkungen ggf. auch groß­räumig. Der Umfang der Auswirkungen auf Vegetation und Biotope ist dabei von den in der Trasse vorkommenden Biotoptypen abhängig.

Fauna

Diese bau­bedingten Wirkungen auf die Vegetation führen durch den damit einher­gehenden Lebens­raum­verlust bzw. die Lebens­raum­beein­trächtigung zu entsprechenden Folge­wirkungen auf die Fauna (unter anderem Tötung, Verletzung oder Vertreibung von Tieren oder ihrer Entwicklungs­formen). Die Fauna kann in der Bau­phase zusätzlich durch Emissionen von Lärm, Licht und Erschüt­terungen, durch Stoff­einträge in den Boden oder in die Gewässer sowie durch den Bau­stellen­betrieb direkt beeinträchtigt werden. Temporär kann sich für Arten mit geringer Mobilität in geringem Umfang eine Barriere­wirkung durch die lineare Bau­grube ergeben. Der Umfang der Beein­trächtigungen ist dabei von den vorkom­menden Arten und der Bau­aus­führung abhängig. Die Auswirkungen von Vegetations­entfernung, Emissionen und Bau­stellen­betrieb beim Verlegen von Erd­kabeln decken sich für die einzelnen Arten­gruppen mit den Aus­wirkungen beim Frei­leitungs­bau. Die beeinträchtigte Fläche ist wegen der Trassen­breite zwar kleiner, aufgrund der länger andauernden, umfang­reicheren und strecken­be­gleitenden Tief­bau­arbeiten ist jedoch der Umfang der Aus­wirkungen auf boden­lebende Tiere und auf Tiere mit klein­räumigen Aktions­radien größer. So kann beispiels­weise die Entfernung entsprechender Bäume bei Alt­holz bewohnenden Käfern zu Aus­wirkungen auf die gesamte Population führen.

Seekabel

Je nach Sediment­struktur und Wasser­tiefe kommen verschiedene Techniken für die Verlegung von Seekabeln zum Einsatz. Dabei wird der Meeres­grund durch Verdrängung, Kompaktion und Sediment­umlagerung mechanisch beansprucht. Durch die Flächenbeanspruchung des Meeresbodens kann es zu einer direkten Schädigung oder Zerstörung, am Boden lebender Organismen und deren Habitate, kommen (z. B. Riffe und See­gras­wiesen). Außerdem können bei der Verlegung von See­kabeln Organismen freig­elegt oder verlagert und somit indirekt geschädigt werden. Die Lebe­wesen des so frei­gelegten Meeres­bodens (Benthos) sind für Beute­greifer leicht zugänglich, etwa für Zug­vögel, die insbesondere die Bodden­gewässer, das Watt und Sand­bänke als Nahrungs­gebiete nutzen.

Durch den Eingriff in die Ober­flächen­gestalt des Meeres­grunds ist zudem lokal mit Struktur- und Funktions­verlusten für das Benthos zu rechnen. Infolge kann es zu lokalen Veränderungen der Benthos­gemeinschaft kommen. Die Schädigung oder Zerstörung benthischer Organismen tritt in der Regel aller­dings nur klein­räumig und kurz­fristig auf, da mit einer zügigen Wieder­besiedlung zu rechnen ist.

Bei der Kabel­verlegung im Sublitoral können zudem Sediment­auf­wirbelungen und Trübungs­fahnen im Wasser­körper auftreten. Hier­durch können insbesondere Eier und Larven von Benthos und Fischen direkt geschädigt werden. Grund­sätzlich ist jedoch davon aus­zu­gehen, dass Fische das Gebiet während des Eingriffs aufgrund dieser Störung meiden. Durch die Trübungs­fahnen wird außerdem die Licht­verfüg­barkeit im Wasser­körper reduziert. Bei einem länger anhaltenden Effekt könnte unter anderem das Ab­sterben von licht­abhängigen Algen und Makro­phyten (z. B. See­gras­wiesen) die Folge sein.

Marine Säuger sind in der Bau­phase in erster Linie durch Schall­entwicklung sowie Beein­trächtigung ihrer Lebens­räume betroffen. Der Schweins­wal (Phocoena phocoena), eine nach Anhang IV der europäischen FFH-Richtlinie streng geschützte Art, reagiert besonders empfindlich auf Schall. Eine hohe Schall­entwicklung ist vor allem beim Bau von Fundamenten für Offshore Wind­energie­anlagen und Konverter- bzw. Umspann­platt­formen zu erwarten. Die Schall­entwicklung beim Bau von See­kabeln ist als deutlich geringer einzustufen. Hier kann es zu Scheuch- und/oder Anlock­wirkungen kommen, die zu Stress und im Extrem­fall zu Störungen in der Aufzucht führen können (Trennung von Mutter-Kalb-Paaren). Durch den bau­bedingten Schiffs­verkehr kann es ebenfalls zu Scheuch- oder Anlock­wirkungen kommen, die allerdings nicht über das Maß des „normalen“ Schiffs­verkehrs hinausgehen.

Bei den ebenfalls nach Anhang IV der FFH-Richt­linie geschützten Arten See­hund (Phoca vitulina) und Kegel­robbe (Halichoerus grypus) ist einer­seits mit Lebens­raum­zerstörung zu rechnen, anderer­seits z. B. mit Scheu­chwirkungen durch Lärm, Verkehr und menschliche Präsenz. Bei Störungen in der Auf­zucht­zeit kann es zu Trennung von Mutter-Kind-Paaren, Unter­ernährung von Jung­tieren (Störung des Still­rhythmus') und im Extrem­fall zum Tod der Jungen kommen.

Scheuch­wirkungen auf die Avifauna sind während der Bauphase durch die Errichtung see­seitiger Baustellen zur Deich­unter­bohrung und durch den täglichen Zugang zu den Bau­stellen ebenfalls zu erwarten. Dies kann zu Störungen in Brut-, Mauser-, Rast-, Nahrungs- und Über­winterungs­gebieten führen.

Anlagebedingte Auswirkungen

Freileitung

Vegetation

Anlage­bedingte Wirkungen bei den Freileitungen resultieren insbesondere aus dem Schutzstreifen, den Bau­werken (Mast, Leiterseil) sowie den notwendigen Nebenanlagen. Der während der Bau­arbeiten von hohem Bewuchs frei geräumte Schutz­streifen wirkt anlage­bedingt durch seine ggf. anders­artige Vegetation auf Fauna, Flora und Biotope. Darüber hinaus ist im Bereich der Mastfundamente eine Standortveränderung und Lebens­raum­beeinträchtigung, im Falle einer Flächenversiegelung ein vollständiger Lebens­raum­verlust, zu erwarten. Unter anderem können hier Fort­pflanzungs- und Ruhe­stätten von Tieren betroffen sein bzw. vollständig zerstört werden. Der Umfang der Auswirkungen ist wiederum abhängig vom vorkommenden Bio­top­typ. Während außerhalb versiegelter Mast­fundamente viele Biotope nach der Bau­phase wieder entstehen können, ist dies unter­halb der Frei­leitungen auf­grund der Höhen­begrenzung für Gehölze nur eingeschränkt möglich.

In Wald­bio­topen kann es aufgrund der Gehölz­ent­fernung zu einer ungehinderten Sonnen­ein­strahlung auf die Schlag­fläche und auf das Bestands­innere kommen, die zu mikroklimatischen Veränderungen führen kann. Diese Veränderung wiederum kann Folge­wirkungen auf Pflanzen (z. B. Rinden­brand bei angrenzenden Bäumen), Tiere (z. B. Zunahme von thermo­philen Insekten und Reptilien) und Bio­tope (z. B. Austrocknung von Vegetation und Ober­boden) mit sich bringen. In den baum­freien Leitungs­trassen besteht ferner eine erhöhte Wind­wurf- und Bruch­gefährdung der Rand­bäume durch Zunahme der Wind­geschwindig­keit. Unter Berücksichtigung von Aufwuchsbeschränkungen ist allerdings bei regelmäßiger Trassenpflege und forstlicher Begleitung der Aufbau niederwaldähnlicher Strukturen möglich.

Lineare Biotoptypen (z. B. Flüsse und Bäche) sind wegen möglicher Über­spannungen meist nicht selbst, sondern vielmehr durch einen Verlust der begleitenden Vegetation betroffen, der wiederum mit einem Lebens­raum­verlust für die Fauna einhergeht. Werden z. B. in häufig sensiblen und schutz­würdigen Feucht­gebiets­biotopen wie Mooren, Sümpfen und Auen Masten errichtet, führt dies nicht nur zu direktem Struktur- und Lebensr­aumverlust. Aufgrund der Bodenveränderungen (Verdichtung, Grund­wasser­absenkungen, etc.) kann es zudem zu einer Stand­ort­veränderung mit möglichen Auswirkungen auf die Vegetation und die dort heimische Fauna kommen.

Extensive, arten­reiche Grün­land­biotope können durch die Errichtung der Masten und die damit verbundene Stand­ort­veränderung in ihrer Lebens­raum­funktion beein­trächtigt werden. Eine Versiegelung führt zum Lebens­raumverlust. Auf intensiv genutztem Grün­land wird von geringeren Auswirkungen als in anderen Biotop­typen ausgegangen und es kann durch Etablierung von Alt­gras­beständen am Mast zu ökologisch funktions­fähigen Struktur­elementen bzw. zu Ersatz­biotopen kommen. Intensiv genutzte Ackerb­iotope sind in der Regel gut regenerier­bar, voraus­gesetzt eine über­mäßige Boden­verdichtung während der Bau­phase wird vermieden. Daher sind die Auswirkungen des Frei­leitungs­baus auf diesen Biotop- bzw. Nutzungs­typ in der Regel ebenfalls geringer als auf andere Biotop­typen.

Fauna

Wald­schneisen haben des Weiteren umfang­reiche Wirkungen auf die Fauna. Wenn sich die Schneise beispiels­weise in einem engen Bereich um Horste von stör­empfind­lichen Groß­vogel­arten befindet, kann der veränderte Gebiets­charakter zur Aufgabe des Brut­stand­ortes führen. Ein solches, durch Lebens­raum­veränderung bedingtes Meide­verhalten kann verschiedenste Arten­gruppen (z. B. Fleder­mäuse, Säuge­tiere, Amphibien) betreffen.

Auf der anderen Seite können Arten, insbesondere Vögel, auf unter­schiedliche Weise von Wald­schneisen profitieren, z. B. aufgrund eines verbesserten Nahrungs­angebotes (unter anderem durch eine Zunahme von Klein­säugern). Hinsichtlich des Arten­spektrums ist eine Verschiebung zu Arten der Wald­ränder und Hecken möglich. Wald­schneisen können somit zu einer gesteigerten lokalen Arten­vielfalt führen. Eine Barriere­wirkung von Gehölz­schneisen auf wandernde Tierarten ist nicht zu erwarten, kann jedoch abhängig von Standort und vorkommenden Arten sowie vorgenom­mener Stand­ort­veränderung auftreten. Bei linearen Gehölz­biotopen sind vor allem Qualitätsminderung und Funktionsverluste für Kleinsäuger und Vögel zu erwarten. Feldgehölze sind in ähnlicher Weise vom Bau von Frei­leitungen betroffen. Wegen ihrer Klein­räumig­keit sind Auswirkungen wie Gehölz­verlust und Auf­wuchs­beschränkungen bei Feld­gehölzen jedoch stärker zu gewichten.

Neben der Trasse bzw. dem Schutz­streifen stellen die Leiter­seile und Masten der Höchst­spannungs­frei­leitungen ein hohes Beein­trächtigungs­risiko vor allem für die Avi­fauna da. Kollisionen mit der Anlage (Vogel­schlag) sind dabei das größte Risiko. Das für Wind­energie­anlagen nach­gewiesene Kollisions­risiko von Fleder­mäusen lässt sich für die Strom­seile von Frei­leitungen nicht über­tragen. Fleder­mäuse identifizieren Hinder­nisse in der Regel durch Ultra­schall­orientierung und können sie so meiden. Daher ist eine Kollision mit den Leiter­seilen, die im Gegen­satz zu den Rotor­blättern von Wind­energie­anlagen keine Dreh­bewegungen aus­führen, unwahr­scheinlich.

Unabhängig vom Masttyp, den Mast­höhen und den Teil­leiter­abständen können sich Vogel­kollisionen generell an jeder Art von Frei­leitung ereignen. Betroffen sind vor allem Vogekarten mit schlechter Manövrier­fähig­keit bzw. einem nach vorne einge­schränkten Sehfeld.

Denn Frei­leitungen stellen horizontale Strukturen dar, die in der natür­lichen Umgebung der Vögel nicht vorkommen und an die sie nicht angepasst sind. Vögel, insbesondere Arten mit relativ kleinem Über­schneidungs­bereich der Gesichts­felder (z. B. Wasser­vögel und Limikolen) können Entfernungen schlecht abschätzen. Die meisten Kollisionen erfolgen an den zuoberst angeordneten, einzeln hängenden und vergleichs­weise dünnen Erd­seilen. Sie ereignen sich am häufigsten, wenn Vögel bei dem Versuch, die besser erkenn­baren strom­führenden Leitungs­bündel zu über­fliegen, nach oben aus­weichen und aufgrund der hohen Flug­geschwindig­keit mit dem schlecht sicht­baren Erd­seil zusammen­stoßen. Nachts oder bei schlechter Sicht besteht sowohl an Leiter- bzw. Erd­seilen als auch an Masten prinzipiell ein höheres Kollisions­risiko. Die art­spezifische Fähigkeit der Vögel auf Hindernisse zu reagieren und die Anordnung der Leiter­seile (einschließ­lich der Erd­seile) beein­flussen das Kollisions­risiko in erheblichem Maße. Darüber hinaus spielen auch die Gebiets­kenntnis und der Entwicklungs­status der Vögel eine Rolle.

Die Möglichkeit der Vögel, sich an die Gefahren­quelle anzu­passen und daraus resultierend die kollisions­kritischen Trassen­bereiche zu meiden, ist bei Brut-, Rast- und Zug­vögeln sehr unter­schiedlich ausgeprägt. Das liegt zum einen am spezifischen Nutzungs­verhalten, zum anderen an der jeweiligen Aufent­halts­dauer und damit der Kenntnis des Gebietes. So können sich Brut­vögel prinzipiell aufgrund ihrer dauer­haften Anwesenheit an einem Ort an bestehende Strukturen und bau­liche Veränderungen in ihrem Lebens­raum gewöhnen und sich ihrer Umgebung anpassen.

Rast- und Zug­vögel hingegen unter­liegen aufgrund fehlender Orts­kenntnisse in der Regel einer erhöhten Kollisions­gefahr, da es durch die kurze Verweil­dauer in einem Gebiet nicht zu einem Gewöhnungs­effekt an Frei­leitungen kommt. Vor diesem Hinter­grund gelten Rast- und Zug­vögel als besonders gefährdet. Die höchsten Verlust­zahlen sind in Durch­zugs- und Rast­gebieten mit großer Vogel­anzahl zu verzeichnen. In feuchten, vorwiegend von Grünl­and dominierten Niederungs­gebieten mit starkem Vogel­zug und hohen Rast­beständen verun­glücken jährlich zwischen 200 und 700 Vögel pro Leitungs­kilometer durch Leitungs­anflug/Kollision. Von ähnlichen Verhältnissen ist an anderen Konzentrations­punkten des Vogel­zuges wie an der Küste oder an Gebirgs­pässen auszugehen.

Weiterhin kommt es durch Frei­leitungen zu Beein­trächtigungen der Avi­fauna durch Habitat­entwertung in Folge von Zerschneidung, Scheuch­wirkung und Vergrämung bis hin zur permanenten Meidung. Für einige Vogel­arten wurden verminderte Raum­nutzungs­intensitäten bzw. Meidungen im Nah­bereich von Leitungs­trassen fest­gestellt. Dabei unter­scheiden sich die Auswirkungen in ihrem quantitativen und qualitativen Aus­maß danach, ob sich die Vögel länger in einem Gebiet aufhalten oder es nur kurz­zeitig frequentieren. Insbesondere frei brütende Arten des Offen­landes wie Wiesen­brüter und Feld­vögel sind potenziell nicht nur durch den Verlust an Brut- und Nahrungs­flächen betroffen, sondern auch, da sie auf offene, weite Land­schaften, zum Schutz vor Fress­feinden (Greif- und Raben­vögeln), angewiesen sind. Da Frei­leitungs­masten von diesen Prädatoren gern als Ansitz­warten genutzt werden, können unter Umständen Vergrämungs­effekte und Eingriffe in das Räuber-Beute-Verhältnis auftreten.

Vertikal­strukturen wie Frei­leitungen entfalten darüber hinaus eine mehr oder weniger starke Silhouetten- und Scheuch­wirkung. Rast­vögel reagieren in ihren Rast­gebieten mit mehr oder weniger ausgeprägtem Meide­verhalten darauf, wodurch je nach Art wichtige Nahrungs­flächen entwertet werden können bzw. weg­fallen. Dies ist bei Gänsen (Anserinae), Schwänen (Cygnini) und anderen Enten­vögeln (Anatidae) insofern kritisch zu beurteilen, da für diese Vögel aufgrund ihrer pflanzlichen Ernährungs­weise die Größe der Fläche dem Nahrungs­angebot entspricht.

Erdkabel

Die anlage­bedingten Wirkungen bei Erdkabeln unterscheiden sich erheblich von denen bei Freileitungen, da in der Regel keine ober­irdisch sicht­baren Bau­werke verbleiben. Der Trassenbereich steht nach der Verlegung der Erd­kabel erneut als Pflanzen­standort und Habitat für Tiere ─ allerdings mit Einschränkungen ─ zur Verfügung. Anders als bei Frei­leitungs­trassen, bei denen bestimmte Höhen von Gehölzen aus Sicher­heits­gründen nicht zulässig sind, gibt es eine solche Wuchs­höhen­beschränkung auf Erd­kabel­trassen nicht. Allerdings lässt sich aus der Verle­geart und -tiefe der Erd­kabel ableiten, dass tief­wurzelnde Gehölze Schäden an den Leitungen verursachen können. Derzeit wird in der Regel auf Gehölz­wachstum über den Erd­kabel­trassen verzichtet. Vereinzelt können Biotope mit flach­wurzelnden Gehölzen und Sträuchern entwickelt werden, die jedoch eine entsprechende Pflege erfordern, um eine natür­liche Sukzession zu vermeiden. Die genannten Pflanz­beschränkungen im Schutzstreifen führen dazu, dass die Aus­wirkungen von Erd­kabel­trassen insbesondere auf Gehölz­biotope erheblich aus­fallen.

Ansonsten decken sich die Aus­wirkungen mit denen, die bei der Anlage von Frei­leitungen in Gehölzen entstehen. Abhängig von der Art der nach der Anlage im Trassen­bereich zulässigen Gehölze fallen diese Aus­wirkungen jedoch umfang­reicher als bei Frei­leitungen aus. Im Extrem­fall geht mit Verzicht auf Gehölz­an­siedlung der Lebens­raum vollständig verloren und angrenzende Gebiete werden entsprechend überprägt.

Unsicher ist die Neu­ent­stehung von Biotopen im Hinblick auf die dauer­haften Aus­wirkungen des Kabel­baus auf den Bodenwasser­haus­halt bei feuchte­beein­flussten Standorten sowie ggf. auch bei trockenen Stand­orten. Biotope in Feucht­gebieten, insbesondere Moore, Riede und Auen­wiesen, stellen für die Verlegung von Erd­kabeln nicht nur einen schlechten Bau­grund dar, sondern sind auch in vielen ökolo­gischen Faktoren sehr stör­anfällig. Trocken­rasen und bestimmte Grün­land­stand­orte sind nur schwer regenerier­bar. Veränderungen des Bodenwasserhaushalts wirken sich auf den Wuchs­standort der Pflanzen aus, was zu einer Verschiebung des Arten­spektrums führen und sich wiederum auf die davon abhängige Fauna auswirken kann.

Land­wirt­schaftlich genutzte Flächen, insbesondere Acker­flächen, sind in der Regel gut regenerier­bar, wenn die Tief­bau­arbeiten fach­gemäß ausgeführt und über­mäßige Bodenverdichtungen vermieden werden. In Einzel­fällen gibt es jedoch schutz­würdige Äcker und Acker­brachen, deren Zustand nur bedingt regenerier­bar ist. Die Lebens­raum­verluste auf Acker­flächen sind insofern marginal, als aufgrund der hohen Regenerier­bar­keit der Acker­wild­kräuter sowie aufgrund des durch regel­mäßige Bewirtschaftung begründeten jährlich veränderten Boden­gefüges eine rasche Wieder­herstellung der Lebens­raum­funktionen zu erwarten ist. Brut­vogel­habitate der offenen Kultur­land­schaft (Acker­schläge, Intensiv­grünland) unterliegen aufgrund der land­wirt­schaftlichen Bewirtschaftung ohnehin einem regel­mäßigen Wandel. Abhängig von Intensivierungs­grad und Entwicklungs­potenzial von Grün­land­flächen ist in der Regel ebenfalls davon auszugehen, dass die Beein­trächtigungen der Lebens­räume durch entfernte Vegetation und durch veränderten Boden maximal zwei bis drei Vegetations­perioden anhalten. Spätestens nach diesem Zeit­raum sind die ursprünglichen Lebens­raum­strukturen wieder­her­gestellt.

Darüber hinaus ist im Bereich der Nebenanlagen eine Stand­ort­veränderung und ggf. Lebens­raum­beein­trächtigung, im Falle einer Flächenversiegelung ein voll­ständiger Lebens­raum­verlust zu erwarten. Wie bei der Anlage von Frei­leitungen können bei der Anlage von Erd­kabeln geschützte Gebiete (z. B. Natur­schutz­gebiete, National­parke und Natura-2000-Gebiete) aufgrund ihrer Lebens­raum­funktion in der Regel als sehr empfindlich gegenüber Eingriffen einge­stuft werden.

Seekabel

Da Seekabel mindestens 1,5 m tief im Meeres­boden verlegt werden, treten anlage­bedingte Wirkungen nur im Zusammen­hang mit Nebenanlagen (z. B. Kreuzungs­bau­werken) auf. Entsprechende Stein­schüttungen können dabei einen Habitat­verlust bzw. eine Habitat­veränderung darstellen. In Gebieten mit Sanden, Schluffen und Schlicken können sich die strukturellen Eigen­schaften des Biotops verändern. Infolge­dessen kann sich die lokale benthische Arten­gemeinschaft verändern und stand­ort­un­typische Arten können sich ansiedeln.

Auch für Fisch­arten, die an Weich­substrate gebunden sind, ist ein Lebens­raum­verlust zu erwarten. Anderer­seits können auch positive Wirkungen auf Fische eintreten. Durch die künst­lichen Hart­substrate entstehen z. B. neue Laich­plätze für Substrat­laicher. Die ein­gebrachten Hart­böden sind mit den markanten Hart­böden der Block- und Stein­gründe vergleich­bar. Durch die Wechsel­wirkung zwischen den Stein­schüttungen und der Hydro­dynamik kann es möglicherweise zu einer Veränderung der Strömungs­verhältnisse kommen. In der Folge werden sandige Sedimente dauer­haft auf­gewirbelt und umge­lagert. Die Folgen können Kolk­bildung und Substrat­veränderungen sein. Auch dies kann sich auf die lokale Arten­zusammen­setzung von Weich­boden­gemeinschaften aus­wirken.

Betriebsbedingte Auswirkungen

Freileitung

Im Betrieb von Freileitungen gehen Wartungs-, Pflege- und Reparatur­arbeiten ggf. mit einem Rück­schnitt hoher Gehölze sowie zusätzlichem Verkehrs­auf­kommen einher. Dabei kann es zu einer lokalen Zerstörung bzw. Beschädigung von Pflanzen­beständen kommen. Dies kann zu einer Lebens­raum­beein­trächtigung, zu einer Tötung bzw. Verletzung von Tieren und/oder ihrer Ent­wicklungs­formen führen und umfang­reiche Störungen der Fauna auslösen. Verglichen mit den Bau­arbeiten ist das Ausmaß allerdings wesentlich geringer einzuschätzen. Stör­wirkungen durch Wartungs- und Kontroll­arbeiten treten zudem sporadisch im Jahres­verlauf auf, so dass erhebliche Störungen eine Ausnahme darstellen.

Auch einer möglichen Auswirkung elektrischer oder magnetischer Felder (EMF) auf die Avi­fauna kommt eine untergeordnete Rolle zu. Es gibt keine Hinweise darauf, dass ziehende Vögel, die sich am Erd­magnet­feld orientieren, durch Höchst­spannungs-Drehstrom-Frei­leitungen ausgelöste nieder­frequente Wechsel­felder in ihrer Zugorientierung beeinflusst werden. Nach heutigem Wissens­stand kann die Wirkung der elektrischen und magnetischen Felder auf Vögel daher als vernach­lässig­bar eingestuft werden.

Inwiefern die Betriebs­temperaturen der Leiterseile von Höchst­spannungs-Freileitungen, insbesondere bei Hochtemperaturleitern, zu Schädigungen bei dort rastenden Tieren führen können, ist ungeklärt. Fraglich dabei ist, ob Vögel sich auf strom­führende Leiterseile setzen. Sie werden überwiegend auf Erdseilen sitzend beobachtet. Allerdings können Anflug­versuche von jungen und unerfahrenen Vögeln nicht ausge­schlossen werden. Ob diese dabei Schäden davontragen, wurde bisher nicht hinreichend untersucht. Strom­schläge und Strom­tod von Vögeln sind aufgrund des Abstandes zwischen Leiter­seilen und Masten bzw. zwischen den einzelnen Seilen bei Höchst­spannungs­frei­leitungen relativ un­wahr­scheinlich.

Erdkabel

Für den Betrieb sind die Trassen über den Erdkabeln zu pflegen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Betriebs- und Versorgungs­sicherheit des Strom­netzes sicher­zustellen. Dieser Verpflichtung kommen sie durch die Fest­legung und Frei­haltung eines Schutz­bereichs nach. So soll die Kabel­anlage vor Beschädigungen geschützt und die Zugäng­lich­keit der Erd­kabel­anlage im Fehler­fall sicher­gestellt werden. Anders als bei Freileitungstrassen, bei denen bestimmte Höhen von Gehölzen aus Sicher­heits­gründen nicht zulässig sind, gibt es zur Pflege von Erd­kabel­trassen keine festen Vorgaben. Die hohen Anforderungen zur Schadens­vorsorge führen aller­dings in der Regel zu einer sehr weit­gehenden Ein­schränkung des Bewuchses. So wird derzeit auf Erd­kabel­trassen meist eine gezielte, auf tief­wurzelnde Pflanzen verzichtendende, gehölz­freie Bepflanzung vor­genommen und durch entsprechende Pflege­gänge der natürlichen Sukzession entgegen­gewirkt. Zunehmend setzt sich jedoch die Erkenntnis durch, dass eine aus­gesuchte flach­wurzelnde Gehölz­be­pflanzung möglich ist. Dies zieht wiederum entsprechende Pflege­gänge nach sich, um die natür­liche Sukzession zu verhindern.

In beiden Fällen sind regel­mäßige Pflege­gänge (z. B. Baum- und Mäharbeiten) und korrigierende Eingriffe in die sich entwickelnde Vegetation erforderlich, die in gehölz­reichem Umfeld wegen des höheren Samen­auf­kommens umfang­reicher aus­fallen. Damit kommt es neben den bau­bedingten Aus­wirkungen auch betriebs­bedingt wieder­holt zu einer Biotop- bzw. Stand­ort­veränderung, zu Lebens­raum­beein­trächtigungen und regel­mäßigen Störungen der Fauna, auch durch Lärm, Erschütterungen und Licht­emission. Eine Vergrämung störungs­empfindlicher Arten durch die regel­mäßig wieder­kehrenden Instand­haltungs­maß­nahmen ist möglich.

Gegebenen­falls geht mit dem Verzicht auf Gehölz­an­sied­lung der Lebens­raum voll­ständig und dauer­haft verloren. Bei Gehölz­verzicht werden angrenzende Bestände entsprechend beein­flusst (z. B. über höheren Licht­einfall und verstärkten Witterungs­einfluss). Boden­lebende Tiere mit sehr geringer Mobilität und geringen Flucht­distanzen (z. B. Weich­tiere) könnten bei den Pflege­arbeiten ggf. getötet bzw. verletzt werden. Verglichen mit den Bau­arbeiten ist das Ausmaß beim Betrieb aber wesentlich geringer. Verbund­beziehungen groß­räumig agierender Arten bzw. Arten­gruppen werden auch im Wald bei einer Trassen­pflege unter Einsatz von (flach­wurzelnden) Gehölzen nicht bzw. nicht wesent­lich beein­trächtigt. Störwirkungen durch Wartungs- und Kontroll­arbeiten treten zudem sporadisch im Jahres­verlauf auf, so dass empfindliche Störungen eine Ausnahme darstellen.

Während der Betriebs­phase von Erd­kabeln ist in Abhängig­keit von der Größe des Leiter­querschnitts, thermischen Eigen­schaften von Bettungs­material und Boden sowie insbesondere der Auslastung des Kabels in geringem Umfang eine Wärme­einwirkung auf den Boden möglich. Dies kann klein­räumig Vegetation und Boden­lebe­wesen beein­flussen. Grund­sätzlich sind hierbei negative Folgen für kälte­tolerante Pflanzen­arten denkbar, die bevorzugt an Nord­hängen und in Senken siedeln. Auch können Verschiebungen in empfindlichen Entwicklungs­phasen wie dem Früh­jahrs­austrieb statt­finden. Insbesondere wenn seltene Aus­nahme­situationen (z. B. Spät­frost), über lange Zeit andauernde, deutlich erhöhte Wärme­emission und phänologisch empfindliche Entwicklungs­phasen (z. B. Früh­jahrs­austrieb) auf schlecht ableitenden Böden zusammen­treffen, können Beein­trächtigungen nicht ausgeschlossen werden.

In Bezug auf die Land­wirt­schaft ist möglicher­weise aufgrund der im Normal­betrieb geringen Wärme­emissionen einerseits und der Robust­heit heutiger Kultur­sorten anderer­seits nicht mit nennens­werten Beein­trächtigungen zu rechnen. Nicht abschließend untersucht sind bisher möglicher­weise auftretende summarische Effekte. Die betriebs­bedingte Wärme­zufuhr kann ggf. die Tendenz der klima­bedingten Boden­erwärmung verstärken. Die Auswirkungen betriebs­bedingter Wärme­emissionen auf den Boden, den Wasserhaushalt (Aus­trocknung) und das Boden­leben sowie summarische Effekte sind daher zentrale Frage­stellungen einiger aktueller Forschungs­vorhaben, in die die Bundes­netz­agentur eingebunden ist.

Seekabel

Durch den Strom­transport während des Betriebs der Seekabel wird das umgebende Sediment erwärmt. Solch eine Erwärmung kann sich zum einen auf den Reproduktions­zyklus der tierischen Lebe­wesen des Meeres­grunds auswirken. Zum anderen können sich die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Substrates selbst verändern. Infolge­dessen ist eine lokale Veränderung der Arten­gemeinschaft und/oder eine Erhöhung der Invasibilität am Standort möglich. Auch eine stärkere Zunahme von Bakterien (z. B. Clostridium botulinum) ist nicht aus­zu­schließen. Im Vergleich zur gesamten Sediment­masse sind jedoch verhältnis­mäßig geringe Mengen erwärmten Sediments zu erwarten.

Beim Betrieb von Wechselstrom­leitungen entstehen magnetische und durch Bewegung (z. B. Meeres­strömungen oder Fisch­bewegungen) sekundär induzierte elektrische Felder. Primäre elektrische Felder werden durch die Isolierung der Kabel abgeschirmt und treten nicht nach außen auf. Gravierende schädliche Einflüsse der elektro­magnetischen Felder auf Fische (z. B. genetische Schäden, Gewebe­schäden, etc.) sind nicht bekannt. Elektro­magnetische Felder können sich jedoch auf die Orientierung von Meeres­fischen während ihrer Wanderungen auswirken und/ oder Scheuch­wirkungen aus­lösen.

Über ein ggf. verändertes Migrations­verhalten von Beute­fischen, können infolge auch indirekt marine Säuger durch die Feld­wirkungen betroffen sein. Die Nahrungs­gründe könnten sich verschieben oder sogar verloren gehen. Auswirkungen von elektro­magnetischen Feldern auf die Orientierung mariner Säuger sind hingegen bislang nicht erwiesen. Gleiches gilt für die Avi­fauna.

Die Auswirkungen von ggf. anfallenden Reparatur­arbeiten entsprechen denen der bau­bedingten Wirkungen. Das Kabel muss frei­gespült, repariert und wieder eingegraben werden. Dies beschränkt sich jedoch immer auf einen sehr kurzen Abschnitt der Kabel­trasse. Für die Avi­fauna sind eben­falls Störungen mit Scheuch­wirkungen analog zur Bau­phase zu erwarten. Mit erhöhtem Wartungs­aufwand ist für Bereiche mit starker Sediment­wanderung zu rechnen, da die Verlegungs­tiefe der See­kabel infolge instabiler Morpho­logie einem dynamischen Prozess unter­liegt, was unter anderem Frei­spülungen bedingen kann.

Quellennachweis

Quellennachweis für die hier zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt gemachten Ausführungen

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Fach­stellung­nahme im Auftrag der Bundes­netz­agentur (2012):