Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Tiere und Pflanzen sind Teil der biologischen Vielfalt insgesamt. Diese umfasst die Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten einschließlich der genetischen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen.
Bei den Tier- und Pflanzenarten wird unterschieden in einzelne Individuen und ganze Populationen, also Lebens- und Fortpflanzungsgemeinschaften von mehreren Individuen derselben Art. Das Zusammenspiel verschiedener Arten an einem Standort mit all seinen Umwelteigenschaften (zum Beispiel Bodenart, Grundwasserstand oder Hangneigung) wird Ökosystem genannt. Zwischen allen Bestandteilen des Ökosystems bestehen dabei enge Wechselbeziehungen. Werden beispielsweise die Bodenbeschaffenheit oder der Grundwasserstand durch einen Eingriff verändert, so kann dies auch Auswirkungen auf die Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten oder die Artenzusammensetzung an einem Standort haben. Daher sind diese Schutzgüter nicht nur einzeln, sondern in der Interaktion der vielen möglichen Wechselwirkungen zu betrachten.
Als Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Höchstspannungsleitungen allgemein sind unter anderem die Zerstörung bzw. Beschädigung von Pflanzen, die Tötung bzw. Verletzung von Tieren, auf Pflanzen und Tiere einwirkende Standortveränderungen, die Beeinträchtigung bzw. Zerstörung von Lebensraum, die Beschädigung bzw. der Verlust von Entwicklungsformen, die Erschwerung oder Verhinderung von Biotopvernetzung sowie weitere Störungen erheblichen Umfangs (vor allem im Sinne des Artenschutzrechtes) möglich.
Die Auswirkungen von Stromleitungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden grundsätzlich in drei Kategorien unterschieden: sie entstehen beim Bau einer Höchstspannungsleitung, durch die Anlage selbst (beispielsweise die Masten oder Leiterseile) und später durch ihren Betrieb (zum Beispiel Wartungs- und Pflegemaßnahmen).
Freileitung
Vegetation
In der Bauphase von Freileitungen ist die Vegetation insbesondere durch die Trassenfreiräumung betroffen. Vor Beginn der Bauarbeiten wird in der Regel auf der gesamten Trassenlänge die volle Schutzstreifenbreite von bis zu 80 m von hohem Bewuchs befreit. Abgesehen von den Maststandorten kann niedriger Bewuchs auf der überspannten Fläche erhalten bleiben bzw. sich dort ansiedeln. Eine vollständige Entfernung der Vegetation wird hingegen bei Tiefbaumaßnahmen für die Errichtung von Fundamenten an den Maststandorten, für die Errichtung von Nebenanlagen (z.B. ein Umspannwerk), für die Lagerung des Bodenaushubs sowie durch die Anlage von temporären Baustraßen notwendig. Aufgrund der Beseitigung von Vegetation, des Baustellenbetriebs und eventuell notwendiger kleinräumiger Grundwasserabsenkungen sind zudem temporäre und/oder dauerhafte Standortveränderungen möglich.
Es kann durch das Befahren mit schweren Baumaschinen auch zu Bodenverdichtungen kommen, die wiederum Auswirkungen auf die Flora nach sich ziehen. Eine Folge kann beispielsweise sein, dass sich die Anfälligkeit einer Lebensgemeinschaft durch eine sich neu etablierende Art erhöht. In der Ökologie spricht man davon, dass die Invasibilität eines Habitats zunimmt. Zeichnen sich diese gebietsfremden Arten (sogenannte Neobiota) dadurch aus, dass sie sich in ihren neuen Standorten stärker ausbreiten als für den entsprechenden Lebensraum charakteristische Spezies und gefährden diese dadurch, z. B. durch Verdrängung oder Übertragung von Krankheiten, definiert die Ökologie diese Arten als invasiv. Invasive Arten stellen einen entscheidenden Gefährdungsfaktor der heimischen Biodiversität dar. Generell ist der Umfang aller Auswirkungen auf Vegetation und Lebensraum insbesondere von den in der Trasse vorkommenden Biotoptypen abhängig.
Fauna
Grundsätzlich führen alle Wirkungen auf die Vegetation zu entsprechenden Folgewirkungen auf die Fauna. Dazu gehört allgemein ein Lebensraumverlust bzw. eine Lebensraumbeeinträchtigung, ggf. auch eine Tötung, Verletzung oder Vertreibung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Die Fauna kann in der Bauphase vor allem durch die Anlage temporärer Baustraßen, die Emission von Lärm, Licht, Erschütterungen und Staub während der Bauarbeiten sowie den Baustellenbetrieb selbst direkt beeinträchtigt bzw. gestört werden. Der Umfang der Beeinträchtigungen hängt dabei von den vorkommenden Arten ab. Beispielsweise weisen Amphibien und Reptilien eine geringe Mobilität auf und können daher während der Bauphase leicht gestört, verletzt oder getötet werden. Zudem besteht das Risiko, Aufenthalts-, Fortpflanzungsstätten sowie Wanderwege zu beeinträchtigen.
Fledermäuse (Microchiroptera) können insbesondere durch die Beseitigung von Bäumen und Sträuchern beeinträchtigt werden, da baumbewohnende Fledermausarten besonders ältere Bäume als Quartierstandorte und potenzielle Wochenstuben bzw. Winterquartiere bevorzugen. Ohne geeignete Ausweichmöglichkeiten können sich Auswirkungen auf den Erhaltungszustand lokaler und regionaler Populationen ergeben. Fledermäuse können ferner auch durch Bautätigkeiten, Emissionen von Lärm, Licht und Erschütterungen (erheblich) gestört werden.
Aufgrund des Fluchtinstinktes von Vögeln, die in der Regel mit einem guten Seh- und Hörvermögen ausgestattet sind und eine artspezifische Fluchtdistanz gegenüber Störquellen nicht überschreiten, sind wenig Verluste von adulten Individuen durch Bautätigkeiten zu erwarten. Je nach Intensität der Störung und artspezifischer Störempfindlichkeit kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass es während der Bauphase zu Scheuchwirkungen, höheren Fluchtdistanzen oder endgültiger Vergrämung, insbesondere von kulturflüchtenden Arten kommt. Finden Baumaßnahmen während der Brutzeit statt, sind zudem prinzipiell Verluste von Gelegen und flugunfähigen Jungvögeln denkbar. In durch Schall- bzw. Lärmemissionen und Bewegung vorbelasteten Gebieten ist hingegen anzunehmen, dass sich die vorkommenden Vogelarten durch eine relativ große Störungstoleranz auszeichnen. In Abhängigkeit von artspezifischen Empfindlichkeitsprofilen können regionale Auswirkungen auf den Erhaltungszustand bestimmter Arten nicht ausgeschlossen werden.
Es sei außerdem erwähnt, dass durch die Bautätigkeiten auch Landsäugetiere beeinträchtigt werden können. Dies gilt insbesondere durch die mit Vegetations- und damit Lebensraumverlust einhergehende Anlage der Schutzstreifen sowie durch Emissionen von Lärm, Licht, Erschütterungen und die Störung durch die Bautätigkeiten selbst.
Erdkabel
Vegetation
Bei der Verlegung der Erdkabel ist die Vegetation insbesondere durch die Trassenfreiräumung betroffen. Gegenüber Freileitungen kann die Trasse zwar schmaler sein, jedoch ist es im Trassenbereich notwendig, die Flächen zu roden und den Oberboden im Vorfeld der Tiefbauarbeiten abzutragen. Hierdurch wird die Vegetationsdecke im gesamten Trassenverlauf vollständig zerstört. Soweit keine schwer wiederherstellbaren Biotoptypen betroffen sind, ist der Lebensraumverlust in weiten Bereichen temporär, da sich nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Trasse neue Vegetation ansiedeln kann. Werden allerdings Trassen in Wäldern gerodet, verändert sich der Lebensraum im Trassenbereich dauerhaft, da eine Wiederbesiedlung mit Gehölzen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Im Bereich von baumfreien Trassen besteht ferner eine erhöhte Windwurf- und Bruchgefährdung der Randbäume.Weitere Vegetationsbeseitigung wird für die Anlage temporärer Baustraßen notwendig.
Infolge der für den Bau von Erdkabeln erforderlichen Tiefbauarbeiten ist bei offener Bauweise mit umfangreicher Baugrubenwasserhaltung bzw. Grundwasserabsenkungen sowie mit Bodenverdichtungen zu rechnen. Diese führen wiederum zu temporären bzw. dauerhaften Standortveränderungen. Infolgedessen verändern sich die Wuchsbedingungen für Vegetation und Biotope teils temporär, teils dauerhaft und bei Grundwasserabsenkungen ggf. auch großräumig. Der Umfang der Auswirkungen auf Vegetation und Biotope ist dabei von den in der Trasse vorkommenden Biotoptypen abhängig.
Fauna
Diese baubedingten Wirkungen auf die Vegetation führen durch den damit einhergehenden Lebensraumverlust bzw. die Lebensraumbeeinträchtigung zu entsprechenden Folgewirkungen auf die Fauna (unter anderem Tötung, Verletzung oder Vertreibung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen). Die Fauna kann in der Bauphase zusätzlich durch Emissionen von Lärm, Licht und Erschütterungen, durch Stoffeinträge in den Boden oder in die Gewässer sowie durch den Baustellenbetrieb direkt beeinträchtigt werden. Temporär kann sich für Arten mit geringer Mobilität in geringem Umfang eine Barrierewirkung durch die lineare Baugrube ergeben. Der Umfang der Beeinträchtigungen ist dabei von den vorkommenden Arten und der Bauausführung abhängig. Die Auswirkungen von Vegetationsentfernung, Emissionen und Baustellenbetrieb beim Verlegen von Erdkabeln decken sich für die einzelnen Artengruppen mit den Auswirkungen beim Freileitungsbau. Die beeinträchtigte Fläche ist wegen der Trassenbreite zwar kleiner, aufgrund der länger andauernden, umfangreicheren und streckenbegleitenden Tiefbauarbeiten ist jedoch der Umfang der Auswirkungen auf bodenlebende Tiere und auf Tiere mit kleinräumigen Aktionsradien größer. So kann beispielsweise die Entfernung entsprechender Bäume bei Altholz bewohnenden Käfern zu Auswirkungen auf die gesamte Population führen.
Seekabel
Je nach Sedimentstruktur und Wassertiefe kommen verschiedene Techniken für die Verlegung von Seekabeln zum Einsatz. Dabei wird der Meeresgrund durch Verdrängung, Kompaktion und Sedimentumlagerung mechanisch beansprucht. Durch die Flächenbeanspruchung des Meeresbodens kann es zu einer direkten Schädigung oder Zerstörung, am Boden lebender Organismen und deren Habitate, kommen (z. B. Riffe und Seegraswiesen). Außerdem können bei der Verlegung von Seekabeln Organismen freigelegt oder verlagert und somit indirekt geschädigt werden. Die Lebewesen des so freigelegten Meeresbodens (Benthos) sind für Beutegreifer leicht zugänglich, etwa für Zugvögel, die insbesondere die Boddengewässer, das Watt und Sandbänke als Nahrungsgebiete nutzen.
Durch den Eingriff in die Oberflächengestalt des Meeresgrunds ist zudem lokal mit Struktur- und Funktionsverlusten für das Benthos zu rechnen. Infolge kann es zu lokalen Veränderungen der Benthosgemeinschaft kommen. Die Schädigung oder Zerstörung benthischer Organismen tritt in der Regel allerdings nur kleinräumig und kurzfristig auf, da mit einer zügigen Wiederbesiedlung zu rechnen ist.
Bei der Kabelverlegung im Sublitoral können zudem Sedimentaufwirbelungen und Trübungsfahnen im Wasserkörper auftreten. Hierdurch können insbesondere Eier und Larven von Benthos und Fischen direkt geschädigt werden. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass Fische das Gebiet während des Eingriffs aufgrund dieser Störung meiden. Durch die Trübungsfahnen wird außerdem die Lichtverfügbarkeit im Wasserkörper reduziert. Bei einem länger anhaltenden Effekt könnte unter anderem das Absterben von lichtabhängigen Algen und Makrophyten (z. B. Seegraswiesen) die Folge sein.
Marine Säuger sind in der Bauphase in erster Linie durch Schallentwicklung sowie Beeinträchtigung ihrer Lebensräume betroffen. Der Schweinswal (Phocoena phocoena), eine nach Anhang IV der europäischen FFH-Richtlinie streng geschützte Art, reagiert besonders empfindlich auf Schall. Eine hohe Schallentwicklung ist vor allem beim Bau von Fundamenten für Offshore Windenergieanlagen und Konverter- bzw. Umspannplattformen zu erwarten. Die Schallentwicklung beim Bau von Seekabeln ist als deutlich geringer einzustufen. Hier kann es zu Scheuch- und/oder Anlockwirkungen kommen, die zu Stress und im Extremfall zu Störungen in der Aufzucht führen können (Trennung von Mutter-Kalb-Paaren). Durch den baubedingten Schiffsverkehr kann es ebenfalls zu Scheuch- oder Anlockwirkungen kommen, die allerdings nicht über das Maß des „normalen“ Schiffsverkehrs hinausgehen.
Bei den ebenfalls nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten Seehund (Phoca vitulina) und Kegelrobbe (Halichoerus grypus) ist einerseits mit Lebensraumzerstörung zu rechnen, andererseits z. B. mit Scheuchwirkungen durch Lärm, Verkehr und menschliche Präsenz. Bei Störungen in der Aufzuchtzeit kann es zu Trennung von Mutter-Kind-Paaren, Unterernährung von Jungtieren (Störung des Stillrhythmus') und im Extremfall zum Tod der Jungen kommen.
Scheuchwirkungen auf die Avifauna sind während der Bauphase durch die Errichtung seeseitiger Baustellen zur Deichunterbohrung und durch den täglichen Zugang zu den Baustellen ebenfalls zu erwarten. Dies kann zu Störungen in Brut-, Mauser-, Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsgebieten führen.
Freileitung
Vegetation
Anlagebedingte Wirkungen bei den Freileitungen resultieren insbesondere aus dem Schutzstreifen, den Bauwerken (Mast, Leiterseil) sowie den notwendigen Nebenanlagen. Der während der Bauarbeiten von hohem Bewuchs frei geräumte Schutzstreifen wirkt anlagebedingt durch seine ggf. andersartige Vegetation auf Fauna, Flora und Biotope. Darüber hinaus ist im Bereich der Mastfundamente eine Standortveränderung und Lebensraumbeeinträchtigung, im Falle einer Flächenversiegelung ein vollständiger Lebensraumverlust, zu erwarten. Unter anderem können hier Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren betroffen sein bzw. vollständig zerstört werden. Der Umfang der Auswirkungen ist wiederum abhängig vom vorkommenden Biotoptyp. Während außerhalb versiegelter Mastfundamente viele Biotope nach der Bauphase wieder entstehen können, ist dies unterhalb der Freileitungen aufgrund der Höhenbegrenzung für Gehölze nur eingeschränkt möglich.
In Waldbiotopen kann es aufgrund der Gehölzentfernung zu einer ungehinderten Sonneneinstrahlung auf die Schlagfläche und auf das Bestandsinnere kommen, die zu mikroklimatischen Veränderungen führen kann. Diese Veränderung wiederum kann Folgewirkungen auf Pflanzen (z. B. Rindenbrand bei angrenzenden Bäumen), Tiere (z. B. Zunahme von thermophilen Insekten und Reptilien) und Biotope (z. B. Austrocknung von Vegetation und Oberboden) mit sich bringen. In den baumfreien Leitungstrassen besteht ferner eine erhöhte Windwurf- und Bruchgefährdung der Randbäume durch Zunahme der Windgeschwindigkeit. Unter Berücksichtigung von Aufwuchsbeschränkungen ist allerdings bei regelmäßiger Trassenpflege und forstlicher Begleitung der Aufbau niederwaldähnlicher Strukturen möglich.
Lineare Biotoptypen (z. B. Flüsse und Bäche) sind wegen möglicher Überspannungen meist nicht selbst, sondern vielmehr durch einen Verlust der begleitenden Vegetation betroffen, der wiederum mit einem Lebensraumverlust für die Fauna einhergeht. Werden z. B. in häufig sensiblen und schutzwürdigen Feuchtgebietsbiotopen wie Mooren, Sümpfen und Auen Masten errichtet, führt dies nicht nur zu direktem Struktur- und Lebensraumverlust. Aufgrund der Bodenveränderungen (Verdichtung, Grundwasserabsenkungen, etc.) kann es zudem zu einer Standortveränderung mit möglichen Auswirkungen auf die Vegetation und die dort heimische Fauna kommen.
Extensive, artenreiche Grünlandbiotope können durch die Errichtung der Masten und die damit verbundene Standortveränderung in ihrer Lebensraumfunktion beeinträchtigt werden. Eine Versiegelung führt zum Lebensraumverlust. Auf intensiv genutztem Grünland wird von geringeren Auswirkungen als in anderen Biotoptypen ausgegangen und es kann durch Etablierung von Altgrasbeständen am Mast zu ökologisch funktionsfähigen Strukturelementen bzw. zu Ersatzbiotopen kommen. Intensiv genutzte Ackerbiotope sind in der Regel gut regenerierbar, vorausgesetzt eine übermäßige Bodenverdichtung während der Bauphase wird vermieden. Daher sind die Auswirkungen des Freileitungsbaus auf diesen Biotop- bzw. Nutzungstyp in der Regel ebenfalls geringer als auf andere Biotoptypen.
Fauna
Waldschneisen haben des Weiteren umfangreiche Wirkungen auf die Fauna. Wenn sich die Schneise beispielsweise in einem engen Bereich um Horste von störempfindlichen Großvogelarten befindet, kann der veränderte Gebietscharakter zur Aufgabe des Brutstandortes führen. Ein solches, durch Lebensraumveränderung bedingtes Meideverhalten kann verschiedenste Artengruppen (z. B. Fledermäuse, Säugetiere, Amphibien) betreffen.
Auf der anderen Seite können Arten, insbesondere Vögel, auf unterschiedliche Weise von Waldschneisen profitieren, z. B. aufgrund eines verbesserten Nahrungsangebotes (unter anderem durch eine Zunahme von Kleinsäugern). Hinsichtlich des Artenspektrums ist eine Verschiebung zu Arten der Waldränder und Hecken möglich. Waldschneisen können somit zu einer gesteigerten lokalen Artenvielfalt führen. Eine Barrierewirkung von Gehölzschneisen auf wandernde Tierarten ist nicht zu erwarten, kann jedoch abhängig von Standort und vorkommenden Arten sowie vorgenommener Standortveränderung auftreten. Bei linearen Gehölzbiotopen sind vor allem Qualitätsminderung und Funktionsverluste für Kleinsäuger und Vögel zu erwarten. Feldgehölze sind in ähnlicher Weise vom Bau von Freileitungen betroffen. Wegen ihrer Kleinräumigkeit sind Auswirkungen wie Gehölzverlust und Aufwuchsbeschränkungen bei Feldgehölzen jedoch stärker zu gewichten.
Neben der Trasse bzw. dem Schutzstreifen stellen die Leiterseile und Masten der Höchstspannungsfreileitungen ein hohes Beeinträchtigungsrisiko vor allem für die Avifauna da. Kollisionen mit der Anlage (Vogelschlag) sind dabei das größte Risiko. Das für Windenergieanlagen nachgewiesene Kollisionsrisiko von Fledermäusen lässt sich für die Stromseile von Freileitungen nicht übertragen. Fledermäuse identifizieren Hindernisse in der Regel durch Ultraschallorientierung und können sie so meiden. Daher ist eine Kollision mit den Leiterseilen, die im Gegensatz zu den Rotorblättern von Windenergieanlagen keine Drehbewegungen ausführen, unwahrscheinlich.
Unabhängig vom Masttyp, den Masthöhen und den Teilleiterabständen können sich Vogelkollisionen generell an jeder Art von Freileitung ereignen. Betroffen sind vor allem Vogekarten mit schlechter Manövrierfähigkeit bzw. einem nach vorne eingeschränkten Sehfeld.
Denn Freileitungen stellen horizontale Strukturen dar, die in der natürlichen Umgebung der Vögel nicht vorkommen und an die sie nicht angepasst sind. Vögel, insbesondere Arten mit relativ kleinem Überschneidungsbereich der Gesichtsfelder (z. B. Wasservögel und Limikolen) können Entfernungen schlecht abschätzen. Die meisten Kollisionen erfolgen an den zuoberst angeordneten, einzeln hängenden und vergleichsweise dünnen Erdseilen. Sie ereignen sich am häufigsten, wenn Vögel bei dem Versuch, die besser erkennbaren stromführenden Leitungsbündel zu überfliegen, nach oben ausweichen und aufgrund der hohen Fluggeschwindigkeit mit dem schlecht sichtbaren Erdseil zusammenstoßen. Nachts oder bei schlechter Sicht besteht sowohl an Leiter- bzw. Erdseilen als auch an Masten prinzipiell ein höheres Kollisionsrisiko. Die artspezifische Fähigkeit der Vögel auf Hindernisse zu reagieren und die Anordnung der Leiterseile (einschließlich der Erdseile) beeinflussen das Kollisionsrisiko in erheblichem Maße. Darüber hinaus spielen auch die Gebietskenntnis und der Entwicklungsstatus der Vögel eine Rolle.
Die Möglichkeit der Vögel, sich an die Gefahrenquelle anzupassen und daraus resultierend die kollisionskritischen Trassenbereiche zu meiden, ist bei Brut-, Rast- und Zugvögeln sehr unterschiedlich ausgeprägt. Das liegt zum einen am spezifischen Nutzungsverhalten, zum anderen an der jeweiligen Aufenthaltsdauer und damit der Kenntnis des Gebietes. So können sich Brutvögel prinzipiell aufgrund ihrer dauerhaften Anwesenheit an einem Ort an bestehende Strukturen und bauliche Veränderungen in ihrem Lebensraum gewöhnen und sich ihrer Umgebung anpassen.
Rast- und Zugvögel hingegen unterliegen aufgrund fehlender Ortskenntnisse in der Regel einer erhöhten Kollisionsgefahr, da es durch die kurze Verweildauer in einem Gebiet nicht zu einem Gewöhnungseffekt an Freileitungen kommt. Vor diesem Hintergrund gelten Rast- und Zugvögel als besonders gefährdet. Die höchsten Verlustzahlen sind in Durchzugs- und Rastgebieten mit großer Vogelanzahl zu verzeichnen. In feuchten, vorwiegend von Grünland dominierten Niederungsgebieten mit starkem Vogelzug und hohen Rastbeständen verunglücken jährlich zwischen 200 und 700 Vögel pro Leitungskilometer durch Leitungsanflug/Kollision. Von ähnlichen Verhältnissen ist an anderen Konzentrationspunkten des Vogelzuges wie an der Küste oder an Gebirgspässen auszugehen.
Weiterhin kommt es durch Freileitungen zu Beeinträchtigungen der Avifauna durch Habitatentwertung in Folge von Zerschneidung, Scheuchwirkung und Vergrämung bis hin zur permanenten Meidung. Für einige Vogelarten wurden verminderte Raumnutzungsintensitäten bzw. Meidungen im Nahbereich von Leitungstrassen festgestellt. Dabei unterscheiden sich die Auswirkungen in ihrem quantitativen und qualitativen Ausmaß danach, ob sich die Vögel länger in einem Gebiet aufhalten oder es nur kurzzeitig frequentieren. Insbesondere frei brütende Arten des Offenlandes wie Wiesenbrüter und Feldvögel sind potenziell nicht nur durch den Verlust an Brut- und Nahrungsflächen betroffen, sondern auch, da sie auf offene, weite Landschaften, zum Schutz vor Fressfeinden (Greif- und Rabenvögeln), angewiesen sind. Da Freileitungsmasten von diesen Prädatoren gern als Ansitzwarten genutzt werden, können unter Umständen Vergrämungseffekte und Eingriffe in das Räuber-Beute-Verhältnis auftreten.
Vertikalstrukturen wie Freileitungen entfalten darüber hinaus eine mehr oder weniger starke Silhouetten- und Scheuchwirkung. Rastvögel reagieren in ihren Rastgebieten mit mehr oder weniger ausgeprägtem Meideverhalten darauf, wodurch je nach Art wichtige Nahrungsflächen entwertet werden können bzw. wegfallen. Dies ist bei Gänsen (Anserinae), Schwänen (Cygnini) und anderen Entenvögeln (Anatidae) insofern kritisch zu beurteilen, da für diese Vögel aufgrund ihrer pflanzlichen Ernährungsweise die Größe der Fläche dem Nahrungsangebot entspricht.
Erdkabel
Die anlagebedingten Wirkungen bei Erdkabeln unterscheiden sich erheblich von denen bei Freileitungen, da in der Regel keine oberirdisch sichtbaren Bauwerke verbleiben. Der Trassenbereich steht nach der Verlegung der Erdkabel erneut als Pflanzenstandort und Habitat für Tiere ─ allerdings mit Einschränkungen ─ zur Verfügung. Anders als bei Freileitungstrassen, bei denen bestimmte Höhen von Gehölzen aus Sicherheitsgründen nicht zulässig sind, gibt es eine solche Wuchshöhenbeschränkung auf Erdkabeltrassen nicht. Allerdings lässt sich aus der Verlegeart und -tiefe der Erdkabel ableiten, dass tiefwurzelnde Gehölze Schäden an den Leitungen verursachen können. Derzeit wird in der Regel auf Gehölzwachstum über den Erdkabeltrassen verzichtet. Vereinzelt können Biotope mit flachwurzelnden Gehölzen und Sträuchern entwickelt werden, die jedoch eine entsprechende Pflege erfordern, um eine natürliche Sukzession zu vermeiden. Die genannten Pflanzbeschränkungen im Schutzstreifen führen dazu, dass die Auswirkungen von Erdkabeltrassen insbesondere auf Gehölzbiotope erheblich ausfallen.
Ansonsten decken sich die Auswirkungen mit denen, die bei der Anlage von Freileitungen in Gehölzen entstehen. Abhängig von der Art der nach der Anlage im Trassenbereich zulässigen Gehölze fallen diese Auswirkungen jedoch umfangreicher als bei Freileitungen aus. Im Extremfall geht mit Verzicht auf Gehölzansiedlung der Lebensraum vollständig verloren und angrenzende Gebiete werden entsprechend überprägt.
Unsicher ist die Neuentstehung von Biotopen im Hinblick auf die dauerhaften Auswirkungen des Kabelbaus auf den Bodenwasserhaushalt bei feuchtebeeinflussten Standorten sowie ggf. auch bei trockenen Standorten. Biotope in Feuchtgebieten, insbesondere Moore, Riede und Auenwiesen, stellen für die Verlegung von Erdkabeln nicht nur einen schlechten Baugrund dar, sondern sind auch in vielen ökologischen Faktoren sehr störanfällig. Trockenrasen und bestimmte Grünlandstandorte sind nur schwer regenerierbar. Veränderungen des Bodenwasserhaushalts wirken sich auf den Wuchsstandort der Pflanzen aus, was zu einer Verschiebung des Artenspektrums führen und sich wiederum auf die davon abhängige Fauna auswirken kann.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen, insbesondere Ackerflächen, sind in der Regel gut regenerierbar, wenn die Tiefbauarbeiten fachgemäß ausgeführt und übermäßige Bodenverdichtungen vermieden werden. In Einzelfällen gibt es jedoch schutzwürdige Äcker und Ackerbrachen, deren Zustand nur bedingt regenerierbar ist. Die Lebensraumverluste auf Ackerflächen sind insofern marginal, als aufgrund der hohen Regenerierbarkeit der Ackerwildkräuter sowie aufgrund des durch regelmäßige Bewirtschaftung begründeten jährlich veränderten Bodengefüges eine rasche Wiederherstellung der Lebensraumfunktionen zu erwarten ist. Brutvogelhabitate der offenen Kulturlandschaft (Ackerschläge, Intensivgrünland) unterliegen aufgrund der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ohnehin einem regelmäßigen Wandel. Abhängig von Intensivierungsgrad und Entwicklungspotenzial von Grünlandflächen ist in der Regel ebenfalls davon auszugehen, dass die Beeinträchtigungen der Lebensräume durch entfernte Vegetation und durch veränderten Boden maximal zwei bis drei Vegetationsperioden anhalten. Spätestens nach diesem Zeitraum sind die ursprünglichen Lebensraumstrukturen wiederhergestellt.
Darüber hinaus ist im Bereich der Nebenanlagen eine Standortveränderung und ggf. Lebensraumbeeinträchtigung, im Falle einer Flächenversiegelung ein vollständiger Lebensraumverlust zu erwarten. Wie bei der Anlage von Freileitungen können bei der Anlage von Erdkabeln geschützte Gebiete (z. B. Naturschutzgebiete, Nationalparke und Natura-2000-Gebiete) aufgrund ihrer Lebensraumfunktion in der Regel als sehr empfindlich gegenüber Eingriffen eingestuft werden.
Seekabel
Da Seekabel mindestens 1,5 m tief im Meeresboden verlegt werden, treten anlagebedingte Wirkungen nur im Zusammenhang mit Nebenanlagen (z. B. Kreuzungsbauwerken) auf. Entsprechende Steinschüttungen können dabei einen Habitatverlust bzw. eine Habitatveränderung darstellen. In Gebieten mit Sanden, Schluffen und Schlicken können sich die strukturellen Eigenschaften des Biotops verändern. Infolgedessen kann sich die lokale benthische Artengemeinschaft verändern und standortuntypische Arten können sich ansiedeln.
Auch für Fischarten, die an Weichsubstrate gebunden sind, ist ein Lebensraumverlust zu erwarten. Andererseits können auch positive Wirkungen auf Fische eintreten. Durch die künstlichen Hartsubstrate entstehen z. B. neue Laichplätze für Substratlaicher. Die eingebrachten Hartböden sind mit den markanten Hartböden der Block- und Steingründe vergleichbar. Durch die Wechselwirkung zwischen den Steinschüttungen und der Hydrodynamik kann es möglicherweise zu einer Veränderung der Strömungsverhältnisse kommen. In der Folge werden sandige Sedimente dauerhaft aufgewirbelt und umgelagert. Die Folgen können Kolkbildung und Substratveränderungen sein. Auch dies kann sich auf die lokale Artenzusammensetzung von Weichbodengemeinschaften auswirken.
Freileitung
Im Betrieb von Freileitungen gehen Wartungs-, Pflege- und Reparaturarbeiten ggf. mit einem Rückschnitt hoher Gehölze sowie zusätzlichem Verkehrsaufkommen einher. Dabei kann es zu einer lokalen Zerstörung bzw. Beschädigung von Pflanzenbeständen kommen. Dies kann zu einer Lebensraumbeeinträchtigung, zu einer Tötung bzw. Verletzung von Tieren und/oder ihrer Entwicklungsformen führen und umfangreiche Störungen der Fauna auslösen. Verglichen mit den Bauarbeiten ist das Ausmaß allerdings wesentlich geringer einzuschätzen. Störwirkungen durch Wartungs- und Kontrollarbeiten treten zudem sporadisch im Jahresverlauf auf, so dass erhebliche Störungen eine Ausnahme darstellen.
Auch einer möglichen Auswirkung elektrischer oder magnetischer Felder (EMF) auf die Avifauna kommt eine untergeordnete Rolle zu. Es gibt keine Hinweise darauf, dass ziehende Vögel, die sich am Erdmagnetfeld orientieren, durch Höchstspannungs-Drehstrom-Freileitungen ausgelöste niederfrequente Wechselfelder in ihrer Zugorientierung beeinflusst werden. Nach heutigem Wissensstand kann die Wirkung der elektrischen und magnetischen Felder auf Vögel daher als vernachlässigbar eingestuft werden.
Inwiefern die Betriebstemperaturen der Leiterseile von Höchstspannungs-Freileitungen, insbesondere bei Hochtemperaturleitern, zu Schädigungen bei dort rastenden Tieren führen können, ist ungeklärt. Fraglich dabei ist, ob Vögel sich auf stromführende Leiterseile setzen. Sie werden überwiegend auf Erdseilen sitzend beobachtet. Allerdings können Anflugversuche von jungen und unerfahrenen Vögeln nicht ausgeschlossen werden. Ob diese dabei Schäden davontragen, wurde bisher nicht hinreichend untersucht. Stromschläge und Stromtod von Vögeln sind aufgrund des Abstandes zwischen Leiterseilen und Masten bzw. zwischen den einzelnen Seilen bei Höchstspannungsfreileitungen relativ unwahrscheinlich.
Erdkabel
Für den Betrieb sind die Trassen über den Erdkabeln zu pflegen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Betriebs- und Versorgungssicherheit des Stromnetzes sicherzustellen. Dieser Verpflichtung kommen sie durch die Festlegung und Freihaltung eines Schutzbereichs nach. So soll die Kabelanlage vor Beschädigungen geschützt und die Zugänglichkeit der Erdkabelanlage im Fehlerfall sichergestellt werden. Anders als bei Freileitungstrassen, bei denen bestimmte Höhen von Gehölzen aus Sicherheitsgründen nicht zulässig sind, gibt es zur Pflege von Erdkabeltrassen keine festen Vorgaben. Die hohen Anforderungen zur Schadensvorsorge führen allerdings in der Regel zu einer sehr weitgehenden Einschränkung des Bewuchses. So wird derzeit auf Erdkabeltrassen meist eine gezielte, auf tiefwurzelnde Pflanzen verzichtendende, gehölzfreie Bepflanzung vorgenommen und durch entsprechende Pflegegänge der natürlichen Sukzession entgegengewirkt. Zunehmend setzt sich jedoch die Erkenntnis durch, dass eine ausgesuchte flachwurzelnde Gehölzbepflanzung möglich ist. Dies zieht wiederum entsprechende Pflegegänge nach sich, um die natürliche Sukzession zu verhindern.
In beiden Fällen sind regelmäßige Pflegegänge (z. B. Baum- und Mäharbeiten) und korrigierende Eingriffe in die sich entwickelnde Vegetation erforderlich, die in gehölzreichem Umfeld wegen des höheren Samenaufkommens umfangreicher ausfallen. Damit kommt es neben den baubedingten Auswirkungen auch betriebsbedingt wiederholt zu einer Biotop- bzw. Standortveränderung, zu Lebensraumbeeinträchtigungen und regelmäßigen Störungen der Fauna, auch durch Lärm, Erschütterungen und Lichtemission. Eine Vergrämung störungsempfindlicher Arten durch die regelmäßig wiederkehrenden Instandhaltungsmaßnahmen ist möglich.
Gegebenenfalls geht mit dem Verzicht auf Gehölzansiedlung der Lebensraum vollständig und dauerhaft verloren. Bei Gehölzverzicht werden angrenzende Bestände entsprechend beeinflusst (z. B. über höheren Lichteinfall und verstärkten Witterungseinfluss). Bodenlebende Tiere mit sehr geringer Mobilität und geringen Fluchtdistanzen (z. B. Weichtiere) könnten bei den Pflegearbeiten ggf. getötet bzw. verletzt werden. Verglichen mit den Bauarbeiten ist das Ausmaß beim Betrieb aber wesentlich geringer. Verbundbeziehungen großräumig agierender Arten bzw. Artengruppen werden auch im Wald bei einer Trassenpflege unter Einsatz von (flachwurzelnden) Gehölzen nicht bzw. nicht wesentlich beeinträchtigt. Störwirkungen durch Wartungs- und Kontrollarbeiten treten zudem sporadisch im Jahresverlauf auf, so dass empfindliche Störungen eine Ausnahme darstellen.
Während der Betriebsphase von Erdkabeln ist in Abhängigkeit von der Größe des Leiterquerschnitts, thermischen Eigenschaften von Bettungsmaterial und Boden sowie insbesondere der Auslastung des Kabels in geringem Umfang eine Wärmeeinwirkung auf den Boden möglich. Dies kann kleinräumig Vegetation und Bodenlebewesen beeinflussen. Grundsätzlich sind hierbei negative Folgen für kältetolerante Pflanzenarten denkbar, die bevorzugt an Nordhängen und in Senken siedeln. Auch können Verschiebungen in empfindlichen Entwicklungsphasen wie dem Frühjahrsaustrieb stattfinden. Insbesondere wenn seltene Ausnahmesituationen (z. B. Spätfrost), über lange Zeit andauernde, deutlich erhöhte Wärmeemission und phänologisch empfindliche Entwicklungsphasen (z. B. Frühjahrsaustrieb) auf schlecht ableitenden Böden zusammentreffen, können Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden.
In Bezug auf die Landwirtschaft ist möglicherweise aufgrund der im Normalbetrieb geringen Wärmeemissionen einerseits und der Robustheit heutiger Kultursorten andererseits nicht mit nennenswerten Beeinträchtigungen zu rechnen. Nicht abschließend untersucht sind bisher möglicherweise auftretende summarische Effekte. Die betriebsbedingte Wärmezufuhr kann ggf. die Tendenz der klimabedingten Bodenerwärmung verstärken. Die Auswirkungen betriebsbedingter Wärmeemissionen auf den Boden, den Wasserhaushalt (Austrocknung) und das Bodenleben sowie summarische Effekte sind daher zentrale Fragestellungen einiger aktueller Forschungsvorhaben, in die die Bundesnetzagentur eingebunden ist.
Seekabel
Durch den Stromtransport während des Betriebs der Seekabel wird das umgebende Sediment erwärmt. Solch eine Erwärmung kann sich zum einen auf den Reproduktionszyklus der tierischen Lebewesen des Meeresgrunds auswirken. Zum anderen können sich die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Substrates selbst verändern. Infolgedessen ist eine lokale Veränderung der Artengemeinschaft und/oder eine Erhöhung der Invasibilität am Standort möglich. Auch eine stärkere Zunahme von Bakterien (z. B. Clostridium botulinum) ist nicht auszuschließen. Im Vergleich zur gesamten Sedimentmasse sind jedoch verhältnismäßig geringe Mengen erwärmten Sediments zu erwarten.
Beim Betrieb von Wechselstromleitungen entstehen magnetische und durch Bewegung (z. B. Meeresströmungen oder Fischbewegungen) sekundär induzierte elektrische Felder. Primäre elektrische Felder werden durch die Isolierung der Kabel abgeschirmt und treten nicht nach außen auf. Gravierende schädliche Einflüsse der elektromagnetischen Felder auf Fische (z. B. genetische Schäden, Gewebeschäden, etc.) sind nicht bekannt. Elektromagnetische Felder können sich jedoch auf die Orientierung von Meeresfischen während ihrer Wanderungen auswirken und/ oder Scheuchwirkungen auslösen.
Über ein ggf. verändertes Migrationsverhalten von Beutefischen, können infolge auch indirekt marine Säuger durch die Feldwirkungen betroffen sein. Die Nahrungsgründe könnten sich verschieben oder sogar verloren gehen. Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern auf die Orientierung mariner Säuger sind hingegen bislang nicht erwiesen. Gleiches gilt für die Avifauna.
Die Auswirkungen von ggf. anfallenden Reparaturarbeiten entsprechen denen der baubedingten Wirkungen. Das Kabel muss freigespült, repariert und wieder eingegraben werden. Dies beschränkt sich jedoch immer auf einen sehr kurzen Abschnitt der Kabeltrasse. Für die Avifauna sind ebenfalls Störungen mit Scheuchwirkungen analog zur Bauphase zu erwarten. Mit erhöhtem Wartungsaufwand ist für Bereiche mit starker Sedimentwanderung zu rechnen, da die Verlegungstiefe der Seekabel infolge instabiler Morphologie einem dynamischen Prozess unterliegt, was unter anderem Freispülungen bedingen kann.
Quellennachweis für die hier zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt gemachten Ausführungen
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Alpert, P., Bone, E., Holzapfel, C. (2000): Invasiveness, invasibility and the role of environmental stress in the spread of non-native plants. Perspectives in Plant Ecology, Evolution and Systematics 3.
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Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2003): Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen Bayerns mit regionalisierter Florenliste. Schriftenreihe Heft 165. Augsburg. Seite 44.
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