Rechtliche Grundlagen
Im Folgenden finden sich rechtliche Ausführungen zum Natura 2000-Habitatschutz. Hierzu wird auf die europarechtlichen Grundlagen sowie insbesondere auf die bundesrechtliche Vorschrift im Bundesnaturschutzgesetz verwiesen. Im Anschluss findet sich eine umfangreiche thematische Sammlung von Rechtsurteilen insbesondere vom Europäischen Gerichtshof sowie vom Bundesverwaltungsgericht, die zu wichtigen Einzelfragen des Habitatschutzrechts Stellung bezogen haben.
Europarecht
Für die gebiets- oder habitatschutzrechtliche Prüfung (allgemein auch als Natura 2000-Prüfung oder FFH-Verträglichkeitsprüfung bezeichnet) sind die europarechtlichen Vorgaben insbesondere der FFH-Richtlinie sowie auch der Vogelschutzrichtlinie von maßgebender Bedeutung.
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Nationales Recht
Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in das nationale Recht findet sich insbesondere in § 34 Bundesnaturschutzgesetz. Projekte und Pläne, die erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten auslösen können, sind einer Prüfung anhand der habitatschutzrechtlichen Vorschriften zu unterziehen.
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Entscheidungssammlung zum Habitatschutzrecht
Im Folgenden wird über wichtige Urteile und Beschlüsse zum Habitatschutzrecht informiert, die für die Klärung von Einzelfragen beigetragen haben. Dargestellt werden nicht nur solche Urteile und Beschlüsse, die sich auf Vorhaben zum Stromnetzausbau beziehen, sondern (vorzugsweise höchstrichterliche) Entscheidungen, die allgemeine Aussagen beziehungsweise Auslegungen zum Habitatschutzrecht enthalten.
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