Methodik

Auf dieser Seite sind Hinweise zum methodischen Ablauf einer Natura 2000-Prüfung zu finden.

Nach Artikel 6 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) müssen neue Pläne und Projekte, die die Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebiets erheblich beeinträchtigen können, auf ihre Verträglichkeit geprüft werden. Ziel der Richtlinie ist die Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen, die für das Gebiet gemeldet worden sind.

Die Natura 2000-Prüfung dient der Prüfung eines Planes oder Projektes auf die Verträglichkeit mit den maßgeblichen Bestandteilen und Erhaltungszielen eines Gebietes. Die Auswirkungen der Pläne und Projekte werden untersucht und beurteilt. Daran anschließend werden, soweit erforderlich, Schutzmaßnahmen wie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen festgelegt, die bei der abschließenden Beurteilung der Erheblichkeit berücksichtigt werden. Summationswirkungen durch andere Pläne und Projekte fließen bei der Natura 2000-Prüfung in das Ergebnis mit ein. Jede Natura 2000-Prüfung stellt eine Einzelfallprüfung dar, wobei das Ausmaß der erforderlichen Untersuchungen in angemessenem Verhältnis zum Eingriff stehen muss.

Auf den folgenden Seiten werden die Prüfungsschritte Vor-, Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung aus naturschutzfachlicher Sicht näher dargestellt. Zudem ist eine Sammlung von Arbeitshilfen zur Unterstützung für die Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung zu finden.

Vorprüfung

Die Vorprüfung stellt überschlägig fest, ob die Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes durch die Umsetzung des Plans oder Projekts erheblich beeinträchtigt werden können. Ziel der Vorprüfung ist es, die Notwendigkeit einer ausführlichen Natura 2000-Prüfung zu ermitteln.

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Verträglichkeitsprüfung

Besteht die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes, ist im Anschluss an die Vorprüfung zwingend eine vollständige Natura 2000-Prüfung durchzuführen.

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Ausnahmeprüfung

Sofern die Natura 2000-Prüfung ergibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes nicht sicher verneint werden können, ist die Umsetzung des Projektes beziehungsweise des Planes unzulässig. Es kann jedoch eine Ausnahmeprüfung durchgeführt werden.

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Stand: 08.06.2016