Vorprüfung

Die Vorprüfung stellt überschlägig fest, ob die Erhaltungsziele eines Natura 2000-Gebietes durch die Umsetzung des Plans oder Projekts erheblich beeinträchtigt werden können. Ziel der Vorprüfung ist es, die Notwendigkeit einer ausführlichen Natura 2000-Prüfung zu ermitteln.

Für die Prüfung werden bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen bewertet, Schutz- und Erhaltungsziele benannt sowie die Wirkung anderer Projekte und Pläne beurteilt. Für jedes Erhaltungsziel werden die Beeinträchtigungen in Bezug auf die geschützte Lebensräume, Arten, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Entwicklungspotentialen ausgewertet. Aus den technischen Ausführungen der Projekte und Pläne müssen bereits im Vorprüfungsstadium aussagekräftige Beurteilungen abzuleiten sein. Projekteigenschaften, die in diesem Stadium bereits bekannt sind, sollten in die Beschreibung der Vorprüfung mit eingehen. Die Wirkfaktoren und die dadurch entstehenden Wirkprozesse werden dargelegt und in Bezug auf die im Gebiet vorkommenden Arten und Lebensräume ausgewertet. Wirkprozesse, deren Beeinträchtigungen nicht bestimmbar sind, müssen als mögliche Beeinträchtigung angesehen werden. Für die Vorprüfung wird auf vorhandene Datenbestände zurückgegriffen und nur in seltenen Fällen werden zusätzliche Vegetations- oder Artenaufnahmen gemacht.

In der Vorprüfung wird beurteilt, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die zur Durchführung einer Natura 2000-Prüfung führen. Hierbei wird die Auswertung folgender Unterlagen durch die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (2004) empfohlen:

  • Meldeunterlagen, Standarddatenbögen, Schutzgebietsverordnungen, Gebietsmanagementpläne, Landschaftspläne
  • Schutzwürdigkeitsgutachten, Biotopverbundpläne, Daten zu Arten und Lebensraumtypen, GIS- und hydrogeologische Daten
  • Regional- und Landespläne, Bauleitpläne in Bezug auf Summationswirkungen
  • Berichte zum Umweltzustand und Gutachten zu zum Beispiel Natura 2000-Prüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung landschaftspflegerischen Begleitplänen anderer Projekte beziehungsweise Pläne auswerten

Falls erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, ist eine Natura 2000-Prüfung durchzuführen.

Stand: 08.06.2016