Gebiete

Im Folgenden finden Sie Informationen zu FFH-Gebieten, zu Vogelschutzgebieten (SPA) und den dazugehörigen Standarddatenbögen, Erhaltungszielen sowie Managementplänen der jeweiligen Bundesländer. Diese Daten sind für die Erstellung und Bewertung der Verträglichkeitsprüfung relevant.

FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete gehören zum Netz Natura 2000, welches durch den europaweiten Zusammenhang von Schutzgebieten gekennzeichnet ist. Natura 2000-Gebiete bestehen aus sehr seltenen, natürlichen Lebensräumen der FFH-Richtlinie (Anhang I), wildlebenden Arten (Anhang II) sowie ausgewählten Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie (Anhang I). Ziel des Natura 2000-Netzes ist es den günstigen Erhaltungszustand der Gebiete zu bewahren oder diesen wieder herzustellen. Insgesamt meldete Deutschland 4.622 FFH-Gebiete (9,3 % bezogen auf die Landesfläche) und 738 Vogelschutzgebiete (11,2 % bezogen auf die Landesfläche).

Für die Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung sind die Standarddatenbögen (SDB) des jeweiligen Natura 2000-Gebietes auszuwerten. Standarddatenbögen sind einheitliche Dokumente, die für die Meldung der Gebiete an die EU genutzt werden. Standarddatenbögen geben Informationen zum Schutzstatus des Gebietes und zur Beziehung zu anderen Schutzgebieten sowie zu den Einflüssen auf das Gebiet und zur Nutzung des Gebietes unter anderem durch den Menschen. Es werden die in dem Schutzgebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie aufgelistet und die im Schutzgebiet vorkommenden Arten nach Anhängen der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie benannt.

Erhaltungsziele (EHZ) bieten zusätzliche Informationen zu den Standarddatenbögen, werden aus den bereits vorhandenen Daten formuliert und werden ebenfalls in die FFH-Verträglichkeitsprüfung mit aufgenommen. Die Erhaltungsziele umfassen eine Beschreibung des jeweiligen Gebietes und dessen Teilgebieten, den Erhaltungsgegenstand, die übergreifenden Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet und die Teilgebiete sowie die Ziele der im Gebiet vorkommenden Arten.

In den Managementplänen werden zum Schutz der im Natura 2000-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten nach Anhang I und II der FFH-Richtlinie und Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geeignete Maßnahmen festgelegt. Dies erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit und in Zusammenarbeit mit den Oberen Naturschutzbehörden. Anschließend erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen in den vorher bestimmten Gebieten.

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