Glossar

Hier finden Sie eine Übersicht der verwendeten Fachbegriffe aus den Bereichen Elektrizität, Recht und Umwelt. Diese Liste wird Schritt für Schritt erweitert.

Träger öffentlicher Belange

Träger öffentlicher Belange sind in erster Linie (Fach-)Behörden der Gemeinden, Landkreise, Länder und des Bundes, die durch ihren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt sind. Aber auch andere öffentliche oder private Stellen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, können im Einzelfall Träger öffentlicher Belange sein, sofern sie durch das Vorhaben betroffen sind (zum Beispiel Unternehmen der Wasserversorgung, Infrastrukturunternehmen wie die Deutsche Bahn AG oder die Bundeswehr). Sie sollen aus der Sicht ihres Aufgabenbereiches zu den Vorhaben Stellung nehmen.