Glossar
Hier finden Sie eine Übersicht der verwendeten Fachbegriffe aus den Bereichen Elektrizität, Recht und Umwelt. Diese Liste wird Schritt für Schritt erweitert.
Pflügen
Ein Kabelpflug schneidet den Untergrund auf und erstellt den Hohlraum durch Verdrängung / Verdichtung des Bodens in den benachbarten Bereichen. Dabei wird also kein Bodenmaterial gefördert und muss somit nicht wieder eingebaut oder entsorgt werden. Das bedeutet aber auch, dass kein Bettungsmaterial eingebaut werden kann, das in der Regel für die Verlegung von Höchstleistungsstromkabel zum Schutz des Kabels und zur Sicherstellung des Wärmeabtransports notwendig ist.
Das Einpflügen von Seekabeln ist eine etablierte Technik für bis in sehr große Wassertiefen und verschiedene, bis zu mittelschwer zu bearbeitende Bodenarten. Das Kabel wird simultan in den gepflügten Graben gelegt, wobei ein Schlitten als Träger des Pfluges benutzt wird. Die maximale Verlegungstiefe ist abhängig vom Bodentyp und kann in sandigen Böden 3 bis 5 m betragen. Der Schlitten kann von Schiffen und (zum Beispiel im Watt) von Winden gezogen werden. Dadurch, dass die benötigten Zugkräfte jedoch mit der Verlegungstiefe stark ansteigen, kann bei tieferer Verlegung gegebenenfalls kein schwimmendes Gerät eingesetzt werden und die Wahrscheinlichkeit für Kabelbeschädigungen steigt an. Ein Kabelpflug verursacht eine relativ breite Furche.