Glossar

Hier finden Sie eine Übersicht der verwendeten Fachbegriffe aus den Bereichen Elektrizität, Recht und Umwelt. Diese Liste wird Schritt für Schritt erweitert.

Öffentlichkeit

Im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sowie deren Vereinigungen unter dem Begriff der Öffentlichkeit zu verstehen (§ 2 Absatz 6 Satz 1).