Glossar

Hier finden Sie eine Übersicht der verwendeten Fachbegriffe aus den Bereichen Elektrizität, Recht und Umwelt. Diese Liste wird Schritt für Schritt erweitert.

Biotop

Unter einem Biotop (griechisch bios: Leben; topos: Ort) versteht man einen abgrenzbaren Lebensraum einer Lebensgemeinschaft mit relativ einheitlichen Lebensbedingungen, der daher durch eine charakteristische Flora und Fauna (Pflanzen-und Tierwelt) gekennzeichnet ist. Beispiele sind Moore, Auwälder oder Teiche. Der Begriff Biotop umfasst dabei die Gesamtheit der abiotischen Faktoren, die den betreffenden Lebensraum kennzeichnen.

Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 30) geschützt.