Einführung

Beim Stromnetzausbau tragen Umwelt-, Artenschutz- und Natura-2000-Prüfungen als Vorsorge- und Natur­schutz­instrumente dazu bei, Umwelt­aus­wirkungen von Plänen und Vor­haben möglichst früh­zeitig zu erkennen und diese Erkenntnisse in das jeweilige Zulassungs­verfahren einfließen zu lassen.

Zu den Umwelt­prüfungen gehören die Strategische Umwelt­prüfung (SUP; bei der Bundes­bedarfs- sowie der Bundes­fach­planung) und die Umwelt­verträglich­keits­prüfung (UVP; bei der Plan­feststellung). Sie prüfen in unter­schied­licher Tiefe, welche Aus­wirkungen der Stromnetz­ausbau beispiels­weise auf die menschliche Gesund­heit, auf die Natur oder auf kultur­historische Stätten haben könnte.

Daneben bestehen weitere Instrumente zum Schutz der Umwelt. Notwendig für die Zulassung von Netzausbau-Vorhaben sind insbesondere Unter­suchungen zum Schutz des zusammen­hängenden europäischen Schutz­gebiets­netzes Natura 2000 sowie zum besonderen Arten­schutz. Ziel dieser Prüfungen ist es, FFH- und Vogel­schutz­gebiete sowie bestimmte, besonders schützens­werte Tier- und Pflanzen­arten möglichst vor erheblichen Beeinträchtigungen zu schützen. Hierbei gelten strenge rechtliche und natur­schutz­fachliche Anforderungen.

Die Plattform zu Umweltthemen beim Stromnetzausbau sammelt relevante Informationen für die Planung und Genehmigung von Hochspannungs­leitungen. Zudem bietet sie Verlinkungen zu anderen Websites – insbesondere zu den Informations­angeboten relevanter Bundes­behörden und der Länder – auf denen bereits Leit­fäden zu den genannten Fragen veröffentlicht sind. Ziel­gruppe sind in erster Linie Fach­anwender, wie zum Beispiel Vorhaben­träger, deren Auftrag­nehmer sowie Behörden, die sich im Rahmen des Strom­netz­ausbaus mit Fragen zu Natura 2000 und Arten­schutz befassen.

Stand: 18.07.2018